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Beschlussvorlage

Änderung der Vertretungsregelung für die Gladbecker Schiedsamtsbezirke

18/0064 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0064 sieht eine Änderung der Vertretungsregelung für die drei Schiedsamtsbezirke in Gladbeck vor. Das Stadtgebiet ist derzeit in die Bezirke I (Zweckel/Rentfort), II (Mitte/Ellinghorst) und III (Butendorf/Brauck) unterteilt. Bisher wurde für jeden dieser Bezirke jeweils eine ordentliche und eine stellvertretende Schiedsperson bestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, künftig auf die Positionen der stellvertretenden Schiedspersonen zu verzichten. Als Begründung wird angeführt, dass die Stellvertreter aufgrund geringer Fallzahlen – im Durchschnitt weniger als elf Fälle pro Jahr und Bezirk zwischen 2012 und 2016 – Schiedsverfahren nur sehr selten oder gar nicht übernehmen. Da die Teilnahme an Fortbildungen dennoch erforderlich bleibt, das Fachwissen aber kaum Anwendung findet, soll eine gegenseitige Vertretung der ordentlichen Schiedspersonen etabliert werden. Dabei soll der Bezirk I durch den Bezirk II, der Bezirk II durch den Bezirk III und der Bezirk III durch den Bezirk I vertreten werden.

Das Amtsgericht befürwortet diese Neuregelung. Auch die amtierenden Schiedspersonen äußerten keine Bedenken gegen die Umsetzung. Der Entwurf sieht vor, dass die amtierende stellvertretende Schiedsperson im Bezirk III ihre Funktion noch bis zum Ende der Amtszeit im Juni 2019 ausübt. Durch die Neuregelung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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