Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4a und 4b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0034 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage umfasst die sogenannten Listen 4a und 4b.
Die Grundlage für diese Vorlage bildet § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung sind unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung legt hierzu eine entsprechende Aufstellung vor, die die entsprechenden Finanzbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres dokumentiert.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat dazu angehalten, die Zusammenstellung der genannten Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den aktuellen Haushalt hervor. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 181201100033
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180116075217-3
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180116075217-2
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