Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2017
- 5Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Antragsteller: Herr Dr. Alexander Soranto Neu - Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern -Zur Vorlage · 17/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Ein Mitglied des Bundestages hat mit Schreiben vom 18. Juli 2017 den Antrag gestellt, dass Jugendliche, bei denen eine Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, sowie deren Eltern schriftlich über diese beabsichtigte Übermittlung informiert werden sollen. Dem Schreiben sollte zudem ein Musterwiderspruch beigefügt werden.
Die Verwaltung bewertet die Anregung als unzulässig. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass für das Begehren kein persönliches Rechtsschutzbedürfnis vorliege. Es wird auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden verwiesen, wonach eine Anregung nach der Gemeindeordnung eine persönliche Beziehung zwischen der Gebietskörperschaft und dem Antragsteller voraussetzt, was bei flächendeckend versendeten Bürgeranregungen nicht gegeben sei.
Hinsichtlich der Sachlage stellt die Verwaltung klar, dass die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies umfasst Nachnamen, Vornamen und die Anschrift. Ein Widerspruch gegen diese Übermittlung ist nach dem Bundesmeldegesetz möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die notwendigen Hinweise auf das Widerspruchsrecht in Gladbeck bereits jährlich im Oktober über das Amtsblatt sowie in der WAZ und im Stadtspiegel veröffentlicht werden, womit den gesetzlichen Vorgaben Genüge getan werde. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen.
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- 6Wahl einer BeigeordnetenZur Vorlage · 17/0329 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0329 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung einer vakanten Stelle im Magistrat der Stadt Gladbeck. Nachdem die bisherige Beigeordnete zum 30. Juni 2017 aus dem Dienst ausgeschieden ist, wurde die Stelle im Rahmen von zwei Ausschreibungen in verschiedenen Medien öffentlich gemacht. Auf diese Ausschreibungen gingen insgesamt neun Bewerbungen ein. Im Rahmen eines Vorstellungstermins am 8. September 2017 wurden die Bewerberinnen und Bewerber den Mitgliedern des Rates vorgestellt.
Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Wahl einer Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 zu wählen. Zudem ist vorgesehen, ihr eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes zu gewähren.
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert. Der jährliche Personalaufwand beläuft sich auf etwa 135.000 Euro, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 7.1Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 17/0313 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 17/0313 eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Umwelt- und Betriebsausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Die SPD-Ratsfraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Umwelt- und Betriebsausschuss zu wählen.
Mit der Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Für die vorgeschlagene Person liegen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen vor. Die Vorlage sieht zudem vor, dass ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss gewählt wird. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 7.2Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 17/0314 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 17/0314 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Mandatsniederlegung eines Ratsmitglieds.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass ein Ratsherr als ordentliches Mitglied in den Stadtplanungs- und Bauausschuss berufen wird. Zudem soll ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie in den Schulausschuss gewählt werden. In den Ausschüssen für Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied fungieren.
Für den Integrationsrat ist die Ernennung eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie eines weiteren Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Im Schulausschuss soll zudem ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden. Des Weiteren wird die Wahl eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss beantragt.
Durch die vorgeschlagene Änderung erhöht sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder im Stadtplanungs- und Bauausschuss von elf auf zwölf, während die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder in diesem Ausschuss von acht auf sieben sinkt. Die Anzahl der sachkundigen Bürger in diesem Gremium reduziert sich ebenfalls von zwei auf ein Mitglied. Für die übrigen Ausschüsse ergeben sich durch die Neubesetzungen keine Änderungen an der Gesamtzusammensetzung. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 7.3Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 17/0315 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 17/0315 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Neubesetzung ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Der Beschlussentwurf sieht vor, verschiedene Ratsmitglieder in unterschiedlichen Funktionen neu zu besetzen. Im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtplanungs- und Bauausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie in den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung gewählt werden und zudem als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss sowie im Integrationsrat fungieren. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie in den Jugendhilfeausschuss berufen werden und als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss tätig sein. Zudem wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung und als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen. Ein sachkundiger Bürger soll als stellvertretendes Mitglied in den Umwelt-/Betriebsausschuss gewählt werden.
Durch die Neubesetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit ändert sich die Zusammensetzung der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger in diesem Gremium. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Umbesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 8Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 17/0316 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 17/0316 regelt die Neubesetzung von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in zwei Ausschüssen des Stadtrats. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in den bisherigen Funktionen, da die bisherige Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit ihr Mandat niedergelegt hat und der bisherige Vorsitzende des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung verstorben ist.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Fraktion, der ein Ratsmitglied angehört, befugt, bei einem Ausscheiden während der Wahlperiode einen Nachfolger zu bestimmen. Auf Basis dieser Regelung liegen Vorschläge der Fraktionen vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Bestimmung eines Ratsmitglieds zum Vorsitzenden des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung vor.
Für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, die bisherige stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzenden zu bestimmen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden zu ernennen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung sowie ein Ratsmitglied zur Vorsitzenden und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit zu bestimmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 9Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2017Zur Vorlage · 17/0308 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 17/0308 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den aktuellen Stand des Haushaltssanierungsplans zum 30. Juni 2017. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an die Bezirksregierung Münster. Der vorliegende Controllingbericht, der der Bezirksregierung bereits am 26. Juli 2017 übermittelt wurde, umfasst Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen für das Jahr 2017.
Zusätzlich zur Kenntnisnahme des Berichts und der dazugehörigen Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 25. August 2017 werden verschiedene Anlagen vorgelegt. Diese beinhalten eine Plan-Ist-Analyse der Ergebnisse und der Maßnahmen sowie spezifische Berichte zur Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Personal, die Aufwandsreduzierung durch die Gründung eines Belegungsapparates für Sport und die Steuerung von Lichtsignalanlagen. Ein gesonderter Bericht zur Umsetzung der Maßnahme Heisenberg Gymnasium ist ebenfalls Bestandteil der Unterlagen.
Ergänzend zum Controllingbericht wird der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30. Juni 2017 vorgelegt. Dieser dient als Ergänzung zur Maßnahme 16 des Haushaltssanierungsplans, welche die Zinseinsparung durch die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel hat. Der Rat soll die genannten Dokumente und Berichte offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20170908074356|20170908074615|20170908074626|20170908074407|20170908074414|20170908074422|20170908075015|20170908074502|20170908074527|20170908074538|20170908074550
- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.02 Ersatzbeschaffungen für AmpelanlagenZur Vorlage · 17/0331 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0331 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 41.213,00 Euro für die Ersatzbeschaffung von Lichtsignalanlagen an der Wilhelmstraße.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit der Optimierung der sogenannten „Grünen Welle“ an der Wilhelmstraße für den Fußgänger-, Radverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Individualverkehr. Ursprünglich waren für dieses Vorhaben 200.000,00 Euro veranschlagt worden. Durch eine Soll-Übertragung standen bereits 288.787,40 Euro zur Verfügung, jedoch werden die Gesamtkosten auf rund 330.000,00 Euro geschätzt.
Als Ursache für die Kostensteigerung führt die Verwaltung beschädigte Kabelrohre an, die nicht mehr genutzt werden können, sowie einen höheren Aufwand bei der Umsetzung der Feuerwehrvorrangschaltung an. Zudem wird auf veraltete Technik, wie Steuergeräte und Schränke, hingewiesen, für die teilweise keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Ein Totalausfall der Anlagen könne laut Vorlage nicht ohne Weiteres repariert werden. Die Mittelbereitstellung soll die Durchführung der Arbeiten vor dem Frühjahr 2018 ermöglichen. Die Deckung der Kosten erfolgt über die Produkte zur Unterhaltung von Verkehrsflächen sowie zur Planung und zum Bau von Verkehrsflächen.
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- 11Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 17/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0321 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Bereitstellung von über- bzw. außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2017. Der Antrag bezieht sich auf die sogenannte Liste 3 gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzplan auf insgesamt 1.451.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Zahlungen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel in der genannten Höhe für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 12Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 17/0312 · Beschlussvorlage
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Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 17/0312 eine Zusammenstellung über unerhebliche überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Rates gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Inhaltlich umfasst das Dokument die sogenannte Liste 2, welche die Aufwendungen und Auszahlungen aufführt, die nach der gesetzlichen Regelung dem Rat lediglich zur Kenntnis zu geben sind. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat übermittelt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht als unmittelbar aus der Kenntnisnahme resultierend aufgeführt, da die Details der Aufwendungen in einer beigefügten Anlage enthalten sind.
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- 13Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 17/0248 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung vor. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 3. Juli 2017, der die Ausarbeitung einer Neufassung beauftragte. Die vorgeschlagene Änderung der Satzung vom 28. November 1995 soll am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Anpassungen gehört die Ergänzung, dass die Satzung sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Baumbestand gilt. Zudem wird der Grenzabstand für eine Fällung mit Ausnahmegenehmigung bei Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen von bisher 6 auf 8 Meter erhöht. Ein weiterer Punkt betrifft die Antragsberechtigung: Zukünftig können nur noch Grundstückseigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter Anträge stellen.
Die Neuregelung sieht zudem vor, dass bei Bäumen, die infolge von Sturm oder Naturkatastrophen gefällt werden müssen, die Pflicht zur Ersatzpflanzung entfällt. Im Falle notwendiger Ersatzpflanzungen ist künftig explizit ein Laubbaum statt allgemein eines Baumes zu pflanzen. Darüber hinaus werden die Bedingungen für das Betreten von Grundstücken ohne Vorankündigung erweitert, sofern eine Eilbedürftigkeit zur Beweissicherung oder Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Städtepartnerschaft mit Marcq-en-BarouelZur Vorlage · 17/0317 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0317 dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sowie der Autorisierung einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Marcq-en-Baroeul.
Der Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied haben am 8. September 2017 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst am 25. September 2017 stattfindet. Anlass der Reise ist eine Einladung der französischen Partnerstadt anlässlich ihres Stadtjubiläums am 17. September 2017.
Die Reise soll mit einem Kleinbus durchgeführt werden. Neben dem Oberbürgermeister ist die Teilnahme von vier weiteren Vertretern des Rates vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Reise für vier spezifische Ratsmitglieder vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Ergebnisrechnung Reisekosten als einmaliger Aufwand aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme zur Verfügung.
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- 15.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Städtepartnerschaften mit SchwechatZur Vorlage · 17/0318 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0318 dient der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Legitimierung einer Dienstreise nach Schwechat, die im Rahmen der Städtepartnerschaft stattgefunden hat.
Am 25. Juli 2017 wurde eine Entscheidung getroffen, die eine Reise des Oberbürgermeisters sowie einer Delegation des Rates anlässlich des 26. Stadtfestes in der österreichischen Partnerstadt Schwechat vorsah. Die Reise fand im Zeitraum vom 25. bis 27. August 2017 statt. Die Delegation sollte neben dem Oberbürgermeister aus vier weiteren Vertretern des Rates bestehen, wobei die Besetzung nach einem festgelegten Schlüssel erfolgte. Die Durchführung der Reise war als Flugreise geplant. Da die reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 25. September 2017 angesetzt war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit vorab getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Reisekosten werden als einmaliger Aufwand in der Ergebnisrechnung geführt, wobei laut Dokument keine weiteren finanziellen Auswirkungen über die Reisekosten hinaus entstehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
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- 15.2Genehmigung einer Dienstreise - Eckernförde -Zur Vorlage · 17/0340 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 17/0340 sieht die Genehmigung einer Dienstreise nach Eckernförde vor. Anlass der Reise ist die Außerdienststellungszeremonie des Landungsboots „Schlei“, welches am 26. Oktober 2017 außer Dienst gestellt wird. Zwischen der Stadt Gladbeck und den Landungsbooten „Lachs“ und „Schlei“ der Deutschen Marine besteht seit dem Jahr 1971 eine offizielle Patenschaft. Das Marinestützpunktkommando Eckernförde hat die Stadt Gladbeck mit einer Delegation zu dieser Zeremonie eingeladen.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Dienstreise soll im Zeitraum vom 25. bis 26. Oktober 2017 erfolgen, wobei die Anreise mit einem Kleinbus geplant ist. Für die Umsetzung der Reise sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung zu verzeichnen, da die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Reise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 16Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Antrag zur Förderung eines präventiven Angebotes 'Frühe Bildungsförderung und Sprachbildung'Zur Vorlage · 17/0293 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0293 des Amts für Jugend und Familie sieht die Förderung des präventiven Angebots „Frühe Bildungsförderung und Sprachbildung“ vor. Das Projekt basiert auf dem Konzept „Wir verstehen uns“, welches von der Frühförderinitiative e. V. Gladbeck entwickelt wurde. Dabei kommt die sogenannte Marte-Meo-Methode zum Einsatz, um die sichere Bindung und die Sprachbildung bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren zu unterstützen.
Die Zielgruppe umfasst Eltern mit jungen Kindern in Tageseinrichtungen sowie Familien, die bereits über eine Platzzusage für eine solche Einrichtung verfügen. Ein Zugang über soziale Dienste oder die Frühen Hilfen ist ebenfalls vorgesehen. Das Programm zielt darauf ab, durch Anleitung zum sprachlichen Dialog und zur Interaktion die Stärken der Eltern zu fördern und das Erziehungsverhalten zu festigen.
Das Konzept wurde bereits in Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen in mehreren Durchläufen mit Familien getestet. Für die Umsetzung des Angebots sind pro Jahr zwei Durchläufe mit jeweils zehn Einheiten geplant. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das „Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“. Für das Jahr 201 ein einmaliger Aufwand in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen, der durch entsprechende Haushaltsmittel gedeckt ist. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Maßnahme zustimmt.
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- 17InnovationCity roll outZur Vorlage · 17/0230 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0230 informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand des Projekts „InnovationCity roll out“ in den Stadtquartieren Rentfort-Nord und Stadtmitte. Für das Quartier Rentfort-Nord hat die Innovation City Management GmbH (ICM) ein integriertes Konzept vorgelegt, welches Analysen zur energetischen und sozio-demografischen Lage sowie Maßnahmenvorschläge zur CO2-Reduktion umfasst. Damit endet die EFRE-geförderte Konzeptphase für diesen Bereich. Im Quartier Stadtmitte werden derzeit die energetische Situation der Gebäude analysiert und eine Bürgerbefragung durchgeführt.
Zur langfristigen Verankerung des Projekts in der Stadtverwaltung sollen für beide Quartiere Förderanträge über das KfW-Programm 432 zur energetischen Stadterneuerung für ein Sanierungsmanagement gestellt werden. Während für Rentfort-Nord die Förderung bereits bewilligt wurde und die Arbeit im Oktober 2017 aufnimmt, trägt die Stadt Gladbeck hier einen Eigenanteil von etwa 75.000 Euro an den Personalkosten sowie Sachkosten über einen Zeitraum von drei Jahren.
Zudem wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Bereitstellung von Fördermitteln für Immobilieneigentümer thematisiert. Neben der Prüfung von Mitteln aus der Städtebauförderung wurde eine städtische Förderrichtlinie für den „InnovationCity Sanierungszuschuss“ erarbeitet. Für das Jahr 2017 sind hierfür insgesamt 40.000 Euro vorgesehen. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die neue Förderrichtlinie beschließen.
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- 18Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2017 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 17/0319 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 17/0319 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 25. September 2017. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling beziehungsweise die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2017.
Mit der Vorlage wird die Dokumentation der im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2017 zur Kenntnis genommen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen, weder im Bereich der Ergebnisrechnung noch im investiven Finanzplan. Es sind keine zusätzlichen Aufwendungen oder Einzahlungen durch diese Maßnahme zu verzeichnen.
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- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen des Bürgermeisters
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2017nicht öffentlich
- 24.1Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 24.2Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 24.3Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre für drei Planstellennicht öffentlich
- 25Beförderung von Beamtinnen/Beamtennicht öffentlich
- 26Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2017 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 28Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich