Änderung der Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung vor. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 3. Juli 2017, der die Ausarbeitung einer Neufassung beauftragte. Die vorgeschlagene Änderung der Satzung vom 28. November 1995 soll am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Anpassungen gehört die Ergänzung, dass die Satzung sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Baumbestand gilt. Zudem wird der Grenzabstand für eine Fällung mit Ausnahmegenehmigung bei Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen von bisher 6 auf 8 Meter erhöht. Ein weiterer Punkt betrifft die Antragsberechtigung: Zukünftig können nur noch Grundstückseigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter Anträge stellen.
Die Neuregelung sieht zudem vor, dass bei Bäumen, die infolge von Sturm oder Naturkatastrophen gefällt werden müssen, die Pflicht zur Ersatzpflanzung entfällt. Im Falle notwendiger Ersatzpflanzungen ist künftig explizit ein Laubbaum statt allgemein eines Baumes zu pflanzen. Darüber hinaus werden die Bedingungen für das Betreten von Grundstücken ohne Vorankündigung erweitert, sofern eine Eilbedürftigkeit zur Beweissicherung oder Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170808100247
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170915105219
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170915105236
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