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Beschlussvorlage

Wahl einer Beigeordneten

17/0329 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0329 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung einer vakanten Stelle im Magistrat der Stadt Gladbeck. Nachdem die bisherige Beigeordnete zum 30. Juni 2017 aus dem Dienst ausgeschieden ist, wurde die Stelle im Rahmen von zwei Ausschreibungen in verschiedenen Medien öffentlich gemacht. Auf diese Ausschreibungen gingen insgesamt neun Bewerbungen ein. Im Rahmen eines Vorstellungstermins am 8. September 2017 wurden die Bewerberinnen und Bewerber den Mitgliedern des Rates vorgestellt.

Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Wahl einer Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 zu wählen. Zudem ist vorgesehen, ihr eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes zu gewähren.

Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert. Der jährliche Personalaufwand beläuft sich auf etwa 135.000 Euro, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

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