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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 06.07.2017
- 4Wahl einer BeigeordnetenZur Vorlage · 17/0329 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0329 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung einer vakanten Stelle im Magistrat der Stadt Gladbeck. Nachdem die bisherige Beigeordnete zum 30. Juni 2017 aus dem Dienst ausgeschieden ist, wurde die Stelle im Rahmen von zwei Ausschreibungen in verschiedenen Medien öffentlich gemacht. Auf diese Ausschreibungen gingen insgesamt neun Bewerbungen ein. Im Rahmen eines Vorstellungstermins am 8. September 2017 wurden die Bewerberinnen und Bewerber den Mitgliedern des Rates vorgestellt.
Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Wahl einer Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 zu wählen. Zudem ist vorgesehen, ihr eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes zu gewähren.
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert. Der jährliche Personalaufwand beläuft sich auf etwa 135.000 Euro, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 5.1Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 17/0313 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 17/0313 eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Umwelt- und Betriebsausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Die SPD-Ratsfraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Umwelt- und Betriebsausschuss zu wählen.
Mit der Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Für die vorgeschlagene Person liegen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen vor. Die Vorlage sieht zudem vor, dass ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss gewählt wird. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 5.2Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 17/0314 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 17/0314 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Mandatsniederlegung eines Ratsmitglieds.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass ein Ratsherr als ordentliches Mitglied in den Stadtplanungs- und Bauausschuss berufen wird. Zudem soll ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie in den Schulausschuss gewählt werden. In den Ausschüssen für Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied fungieren.
Für den Integrationsrat ist die Ernennung eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie eines weiteren Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Im Schulausschuss soll zudem ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden. Des Weiteren wird die Wahl eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss beantragt.
Durch die vorgeschlagene Änderung erhöht sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder im Stadtplanungs- und Bauausschuss von elf auf zwölf, während die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder in diesem Ausschuss von acht auf sieben sinkt. Die Anzahl der sachkundigen Bürger in diesem Gremium reduziert sich ebenfalls von zwei auf ein Mitglied. Für die übrigen Ausschüsse ergeben sich durch die Neubesetzungen keine Änderungen an der Gesamtzusammensetzung. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 5.3Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 17/0315 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 17/0315 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Neubesetzung ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Der Beschlussentwurf sieht vor, verschiedene Ratsmitglieder in unterschiedlichen Funktionen neu zu besetzen. Im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtplanungs- und Bauausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie in den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung gewählt werden und zudem als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss sowie im Integrationsrat fungieren. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie in den Jugendhilfeausschuss berufen werden und als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss tätig sein. Zudem wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung und als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen. Ein sachkundiger Bürger soll als stellvertretendes Mitglied in den Umwelt-/Betriebsausschuss gewählt werden.
Durch die Neubesetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit ändert sich die Zusammensetzung der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger in diesem Gremium. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Umbesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 6Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 17/0316 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 17/0316 regelt die Neubesetzung von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in zwei Ausschüssen des Stadtrats. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in den bisherigen Funktionen, da die bisherige Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit ihr Mandat niedergelegt hat und der bisherige Vorsitzende des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung verstorben ist.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Fraktion, der ein Ratsmitglied angehört, befugt, bei einem Ausscheiden während der Wahlperiode einen Nachfolger zu bestimmen. Auf Basis dieser Regelung liegen Vorschläge der Fraktionen vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Bestimmung eines Ratsmitglieds zum Vorsitzenden des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung vor.
Für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, die bisherige stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzenden zu bestimmen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden zu ernennen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung sowie ein Ratsmitglied zur Vorsitzenden und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit zu bestimmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2017Zur Vorlage · 17/0308 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 17/0308 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den aktuellen Stand des Haushaltssanierungsplans zum 30. Juni 2017. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an die Bezirksregierung Münster. Der vorliegende Controllingbericht, der der Bezirksregierung bereits am 26. Juli 2017 übermittelt wurde, umfasst Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen für das Jahr 2017.
Zusätzlich zur Kenntnisnahme des Berichts und der dazugehörigen Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 25. August 2017 werden verschiedene Anlagen vorgelegt. Diese beinhalten eine Plan-Ist-Analyse der Ergebnisse und der Maßnahmen sowie spezifische Berichte zur Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Personal, die Aufwandsreduzierung durch die Gründung eines Belegungsapparates für Sport und die Steuerung von Lichtsignalanlagen. Ein gesonderter Bericht zur Umsetzung der Maßnahme Heisenberg Gymnasium ist ebenfalls Bestandteil der Unterlagen.
Ergänzend zum Controllingbericht wird der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30. Juni 2017 vorgelegt. Dieser dient als Ergänzung zur Maßnahme 16 des Haushaltssanierungsplans, welche die Zinseinsparung durch die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel hat. Der Rat soll die genannten Dokumente und Berichte offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20170908074356|20170908074615|20170908074626|20170908074407|20170908074414|20170908074422|20170908075015|20170908074502|20170908074527|20170908074538|20170908074550
- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.02 Ersatzbeschaffungen für AmpelanlagenZur Vorlage · 17/0331 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0331 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 41.213,00 Euro für die Ersatzbeschaffung von Lichtsignalanlagen an der Wilhelmstraße.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit der Optimierung der sogenannten „Grünen Welle“ an der Wilhelmstraße für den Fußgänger-, Radverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Individualverkehr. Ursprünglich waren für dieses Vorhaben 200.000,00 Euro veranschlagt worden. Durch eine Soll-Übertragung standen bereits 288.787,40 Euro zur Verfügung, jedoch werden die Gesamtkosten auf rund 330.000,00 Euro geschätzt.
Als Ursache für die Kostensteigerung führt die Verwaltung beschädigte Kabelrohre an, die nicht mehr genutzt werden können, sowie einen höheren Aufwand bei der Umsetzung der Feuerwehrvorrangschaltung an. Zudem wird auf veraltete Technik, wie Steuergeräte und Schränke, hingewiesen, für die teilweise keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Ein Totalausfall der Anlagen könne laut Vorlage nicht ohne Weiteres repariert werden. Die Mittelbereitstellung soll die Durchführung der Arbeiten vor dem Frühjahr 2018 ermöglichen. Die Deckung der Kosten erfolgt über die Produkte zur Unterhaltung von Verkehrsflächen sowie zur Planung und zum Bau von Verkehrsflächen.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 17/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0321 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Bereitstellung von über- bzw. außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2017. Der Antrag bezieht sich auf die sogenannte Liste 3 gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzplan auf insgesamt 1.451.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Zahlungen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel in der genannten Höhe für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 10Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 17/0312 · Beschlussvorlage
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Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 17/0312 eine Zusammenstellung über unerhebliche überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Rates gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Inhaltlich umfasst das Dokument die sogenannte Liste 2, welche die Aufwendungen und Auszahlungen aufführt, die nach der gesetzlichen Regelung dem Rat lediglich zur Kenntnis zu geben sind. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat übermittelt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht als unmittelbar aus der Kenntnisnahme resultierend aufgeführt, da die Details der Aufwendungen in einer beigefügten Anlage enthalten sind.
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- 11Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 17/0248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung vor. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 3. Juli 2017, der die Ausarbeitung einer Neufassung beauftragte. Die vorgeschlagene Änderung der Satzung vom 28. November 1995 soll am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Anpassungen gehört die Ergänzung, dass die Satzung sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Baumbestand gilt. Zudem wird der Grenzabstand für eine Fällung mit Ausnahmegenehmigung bei Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen von bisher 6 auf 8 Meter erhöht. Ein weiterer Punkt betrifft die Antragsberechtigung: Zukünftig können nur noch Grundstückseigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter Anträge stellen.
Die Neuregelung sieht zudem vor, dass bei Bäumen, die infolge von Sturm oder Naturkatastrophen gefällt werden müssen, die Pflicht zur Ersatzpflanzung entfällt. Im Falle notwendiger Ersatzpflanzungen ist künftig explizit ein Laubbaum statt allgemein eines Baumes zu pflanzen. Darüber hinaus werden die Bedingungen für das Betreten von Grundstücken ohne Vorankündigung erweitert, sofern eine Eilbedürftigkeit zur Beweissicherung oder Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 12Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 17/0333 · Beschlussvorlage
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Der Bürgermeister hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorlage gemacht. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis zum Jahr 2021, wie es die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie das Stärkungspaktgesetz vorsehen.
Die in dem Entwurf enthaltenen Daten für die Schlüsselzuweisungen basieren auf der Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sowie auf den Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Berechnung der Kreisumlage stützt sich auf die Finanzplanung des Kreises vom September 2017.
Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und dessen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Eine unmittelbare finanzielle Auswirkung durch die Vorlage selbst wird nicht ausgewiesen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0270 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf des Abschlusses wurde im Mai 2017 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit einer externen Untersuchung beauftragt. Die Prüfung ergab keine Einwendungen, sodass die Gesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Die örtliche Rechnungsprüfung schließt sich diesem Ergebnis an und empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, das Prüfergebnis zu übernehmen und den Bestätigungsvermerk durch den Vorsitzenden des Ausschusses unterzeichnen zu lassen. Der Bürgermeister hat auf eine Stellungnahme zum Prüfungsbericht verzichtet.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den Gesamtabschluss 2015 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung über den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 28.886.778,86 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Zudem wird die Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr beantragt. Die Bilanz weist nach der Verrechnung einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 112.453.117,45 Euro aus.
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- 14Neubau einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Glatzer-/Breslauer Straße - Übertragung der Trägerschaft auf den Sozialdienst katholischer Frauen -Zur Vorlage · 17/0262 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0262 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung an der Glatzer-/Breslauer Straße sowie der Neuregelung der Trägerschaft. Ursprünglich war ein Umbau der bestehenden Einrichtung „Oase“ in der Waldenburger Straße geplant, um zusätzliche U3-Plätze zu schaffen. Aufgrund steigender Kosten durch baurechtliche Anforderungen und den Wunsch nach einer dauerhaften Lösung wurde jedoch ein Neubau in Modulbauweise auf einem städtischen Grundstück in unmittelbarer Nähe als Alternative entwickelt.
Das Projekt umfasst die Schaffung von 20 U3-Plätzen auf einer Fläche von rund 4.600 m². Die Finanzierung erfolgt durch Bundesmittel in Höhe von 360.000 Euro sowie Landesmittel aus dem Kommunal-Investitions-Förderungsgesetz in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist für die 52. Kalenderwoche vorgesehen, sodass der Betrieb voraussichtlich ab Januar 2018 aufgenommen werden kann.
Die Verwaltung beantragt, die Trägerschaft für die neue Einrichtung im Rahmen eines Nutzungsübertragungsvertrages auf den Sozialdienst katholischer Frauen zu übertragen. Der Vertrag sieht vor, dass der Träger die Instandhaltungspflichten übernimmt und die Räumlichkeiten mietfrei nutzt. Die bestehende Einrichtung in der Waldenburger Straße soll hingegen in städtischer Trägerschaft weitergeführt werden, um die Betreuung von 45 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren sicherzustellen.
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- 15Förderprogramm 'Gute Schule 2020' Maßnahmenplanung 2017 bis 2020Zur Vorlage · 17/0299 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0299 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Maßnahmenplanung für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in der Stadt Gladbeck für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Das Programm, das auf dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen basiert, stellt der Stadt ein Kreditkontingent von rund 10,18 Millionen Euro zur Verfügung, was einem jährlichen Betrag von etwa 2,5 Millionen Euro entspricht.
Aufgrund der Vorgaben der NRW.BANK ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts für die gesamte Förderperiode sowie die Verabschiedung eines Maßnahmenkatalogs durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung hat hierzu einen Katalog erarbeitet, der auf den Beschlüssen des Rates vom Februar 2017 aufbaut. Dieser Katalog konkretisiert bestehende Vorhaben und nimmt neue Maßnahmen auf. Die Planung umfasst einen investiven Teil in Höhe von 4.030.000 Euro sowie einen konsumtiven Teil in Höhe von 6.123.375 Euro, was eine Gesamtsumme von 10.153.375 Euro für die Jahre 2017 bis 2020 ergibt.
Im Zuge der Neufassung wurde die Maßnahme zur Qualifizierung des OGS-Bereichs der Josefschule aus diesem Programm ausgegliedert, da deren Umsetzung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erfolgen soll. Die dadurch freiwerdenden Mittel sind für konsumtive Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung stellt den Katalog zur Entscheidung vor, um die langfristige Finanzierung der Schulinfrastruktur sicherzustellen.
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- 16Beschlusscontrolling/ Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2017Zur Vorlage · 17/0343 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0343 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Information des Rates über die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2017. Mit der Vorlage wird das Beschlusscontrolling für den betreffenden Zeitraum vorgelegt, um den aktuellen Stand der getroffenen Entscheidungen im Gemeinderat darzustellen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Liste der Beschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2017 zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat, wobei die Information für die Sitzung am 5. Oktober 2017 vorgesehen war. Die Dokumentation dient der internen Nachverfolgbarkeit der im Zeitraum getroffenen Beschlüsse innerhalb der kommunalen Verwaltung.
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- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen des Bürgermeisters
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 06.07.2017nicht öffentlich
- 22Jahresabschluss 2016 ZBGnicht öffentlich
- 23Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2016nicht öffentlich
- 24Beschlusscontrolling/ Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2017nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich