Prüfung des Gesamtabschlusses 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0270 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf des Abschlusses wurde im Mai 2017 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit einer externen Untersuchung beauftragt. Die Prüfung ergab keine Einwendungen, sodass die Gesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Die örtliche Rechnungsprüfung schließt sich diesem Ergebnis an und empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, das Prüfergebnis zu übernehmen und den Bestätigungsvermerk durch den Vorsitzenden des Ausschusses unterzeichnen zu lassen. Der Bürgermeister hat auf eine Stellungnahme zum Prüfungsbericht verzichtet.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den Gesamtabschluss 2015 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung über den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 28.886.778,86 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Zudem wird die Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr beantragt. Die Bilanz weist nach der Verrechnung einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 112.453.117,45 Euro aus.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170823103201
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170929112610
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- Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2017 08.09.2017