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Beschlussvorlage

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW

17/0333 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bürgermeister hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorlage gemacht. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis zum Jahr 2021, wie es die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie das Stärkungspaktgesetz vorsehen.

Die in dem Entwurf enthaltenen Daten für die Schlüsselzuweisungen basieren auf der Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sowie auf den Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Berechnung der Kreisumlage stützt sich auf die Finanzplanung des Kreises vom September 2017.

Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und dessen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Eine unmittelbare finanzielle Auswirkung durch die Vorlage selbst wird nicht ausgewiesen.

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