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Beschlussvorlage

Förderprogramm 'Gute Schule 2020' Maßnahmenplanung 2017 bis 2020

17/0299 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0299 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Maßnahmenplanung für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in der Stadt Gladbeck für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Das Programm, das auf dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen basiert, stellt der Stadt ein Kreditkontingent von rund 10,18 Millionen Euro zur Verfügung, was einem jährlichen Betrag von etwa 2,5 Millionen Euro entspricht.

Aufgrund der Vorgaben der NRW.BANK ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts für die gesamte Förderperiode sowie die Verabschiedung eines Maßnahmenkatalogs durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung hat hierzu einen Katalog erarbeitet, der auf den Beschlüssen des Rates vom Februar 2017 aufbaut. Dieser Katalog konkretisiert bestehende Vorhaben und nimmt neue Maßnahmen auf. Die Planung umfasst einen investiven Teil in Höhe von 4.030.000 Euro sowie einen konsumtiven Teil in Höhe von 6.123.375 Euro, was eine Gesamtsumme von 10.153.375 Euro für die Jahre 2017 bis 2020 ergibt.

Im Zuge der Neufassung wurde die Maßnahme zur Qualifizierung des OGS-Bereichs der Josefschule aus diesem Programm ausgegliedert, da deren Umsetzung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erfolgen soll. Die dadurch freiwerdenden Mittel sind für konsumtive Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung stellt den Katalog zur Entscheidung vor, um die langfristige Finanzierung der Schulinfrastruktur sicherzustellen.

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