Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5.1Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0484 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2014.
Der Vorschlag sieht vor, die Zusammensetzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu ändern. Die Anzahl der ordentlichen sachkundigen Bürger Mitglieder soll von acht auf neun erhöht werden, während die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger Mitglieder von fünf auf vier sinkt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage personelle Änderungen in mehreren Gremien. Als ordentliche Mitglieder werden Ratsmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss, den Umwelt-/Betriebsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie für den Stadtplanungs- und Bauausschuss, den Ausschuss für integrierte Stadtentwicklung, den Wahlprüfungsausschuss, den Wahlausschuss und den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vorgeschlagen. Zudem wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Integrationsrat sowie ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss nominiert. Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit wird zudem ein stellvertretendes Mitglied benannt.
Für den Jugendhilfeausschuss wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds gemäß den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beantragt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 5.2Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0510 des Bürgermeisterbüros behandelt die Änderung der Besetzung im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der DSL-Ratsfraktion zur Neuregelung der beratenden Mitgliedschaften in diesem Gremium.
In einer Sitzung des Rates am 3. Juli 2014 war zuvor beschlossen worden, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Die DSL-Ratsfraktion hat nun mitgeteilt, dass die Rollen innerhalb dieser Besetzung getauscht werden sollen. Konkret sieht der Beschlussentwurf vor, dass die bisherige stellvertretende beratende Person zum beratenden Mitglied gewählt wird, während das bisherige beratende Mitglied die Funktion des stellvertretenden beratenden Mitglieds übernimmt.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat vor.
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- 6Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 14/0431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0431 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium zum 31. Oktober 2014, welches zuvor als Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung bestimmt worden war.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Fraktion, der ein ausscheidender Vorsitzender angehört, dazu berechtigt, ein Nachfolgemandat für die Position zu bestimmen. Die CDU-Fraktion hat hierzu Vorschläge für die Neubesetzung der entsprechenden Funktionen vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass ein Ratsmitglied die Position des Vorsitzenden im Ausschuss für Soziales, Senierm und Gesundheit übernimmt, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretende Vorsitzende in diesem Ausschuss fungieren soll. Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Bestimmung eines stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen. Zudem soll im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung ein Ratsmitglied als zweiter stellvertretender Vorsitzender bestimmt werden. Mit der Umsetzung der personellen Änderungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 7Besetzung von GremienZur Vorlage · 14/0483 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0483 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2014, wodurch die bisherigen Vertretungsfunktionen in zwei Unternehmen vakant wurden. Konkret betraf dies die Tätigkeit im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH sowie im Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH.
Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung Vorschläge unterbreitet. Ein Ratsmitglied soll als Vertreter der Stadt Gladbeck im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH bestellt werden. Ein weiteres Ratsmitglied soll als Mitglied in den Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH berufen werden.
Die Vorlage stützt sich rechtlich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 113 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in Gremien, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Nachbenennung erfolgt nach den Vorgaben des § 50 GO NRW, wonach der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person den Nachfolger für die restliche Amtszeit wählt. Mit der Neubesetzung der Gremien sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 8Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 14/0398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0398 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus diesem Gremium, welches die entsprechende Position im Juli 2014 innehatte.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds die Vertretung des Trägers einen Nachfolger wählt. Dieser Nachfolger muss auf Vorschlag der Gruppe vorgeschlagen werden, von der das ausgeschiedene Mitglied ursprünglich nominiert wurde. Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen.
Der Entwurf sieht vor, dass das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck gewählt wird. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Wahl ist durch eine offene Abstimmung oder durch Stimmzettel durchzuführen, wobei eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl erforderlich ist. Für die Neubesetzung der Position sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 938. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 14/0475 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0475 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden stattfindet. Aufgrund der Einwohnerstatistik der Stadt Gladbeck ist die Entsendung von zwei Abgeordneten mit Stimmrecht vorgesehen.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den Bestimmungen zur Vertretung der Gemeinde in Organen ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter als Vertreter zu benennen. Die Bestellung der weiteren Vertretung erfolgt nach den geltenden Verfahrensvorschriften. Ergänzend werden die Vorgaben des Deutschen Städtetages berücksichtigt, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Zusammensetzung der Delegation die proportionale Beteiligung von Frauen angestrebt wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie eine weitere Person als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Zudem ist die Entsendung von Gästen sowie die Erteilung von Dienstreisegenehmigungen inklusive etwaiger Änderungen vorgesehen. Für die Durchführung der Reise entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt, da die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
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- 10Beteiligungsbericht 2013Zur Vorlage · 14/0428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0428 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Gladbeck. Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, diesen Bericht jährlich zu erstellen und fortzuschreiben, um die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern. Der Bericht dient der Information des Rates und der Einwohner, wobei die Einsichtnahme über das Amtsblatt sowie das Internet ermöglicht wird.
Der vorliegende 17. Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2013. Er berücksichtigt die im Jahr 2013 eingetretenen Änderungen, enthält jedoch noch keine Berücksichtigung der im Juli 2014 vom Rat beschlossenen Neubenennungen der städtischen Vertreter in den Unternehmensgremien. Zu den im Berichtszeitraum hervorgehobenen Veränderungen gehören die Umstrukturierung der RW Holding AG, die Auswirkungen der Aufstockung der Beteiligung an der ELE auf den städtischen Haushalt sowie die Auflösung der Telekommunikationsgesellschaft Emscher Lippe mbH.
Die Vorlage sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2013 im Rat zur Kenntnis genommen wird. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 14/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0477 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Diese Aufstellung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Vorlage umfasst die sogenannte Liste 2, welche die entsprechenden finanziellen Bewegungen dokumentiert. Ein Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht als direkt resultierend auf den Beschluss ausgewiesen, da die Liste lediglich die Dokumentation bereits erfolgter oder anstehender unerheblicher Abweichungen darstellt.
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- 12Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 14/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0478 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Genehmigung von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Im Ergebnisplan belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 3.820.000 Euro und die außerplanmäßigen Auszahlungen auf 1.520.000 Euro. Darüber hinaus sind im Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 133.500 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 985.100 Euro vorgesehen.
Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu den in diesen Anlagen aufgeführten Mittelbereitstellungen für das laufende Haushaltsjahr vor.
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- 13Entwässerungsgebührensätze 2015Zur Vorlage · 14/0404 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2015 vor. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich im Vergleich zum Jahr 2010 von rund 10,8 Millionen Euro auf etwa 12,8 Millionen Euro erhöht hat. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung sind die steigenden Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft, die infolge des ökologischen Umbaus des Emscher-Systems zunehmen.
In den vergangenen Jahren konnten die Tarife durch die Nutzung von Rücklagen aus früheren Gebührenüberdeckungen stabil gehalten werden. Da dieser Rücklagenbestand jedoch weitgehend aufgebraucht ist, sieht die Verwaltung für 2015 eine Anpassung der Sätze vor. Konkret soll die Schmutzwassergebühr von 2,08 Euro auf 2,32 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Zudem wird die Niederschlagswassergebühr von 0,79 Euro auf 0,87 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Fläche angehoben. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Erhöhung von 72,11 Euro auf 75,61 Euro vorgesehen.
Durch diese Änderungen erhöht sich die jährliche Belastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Musterhaushalt von 518,70 Euro auf 577,10 Euro. Trotz dieser Steigerung liegt die Gebührenbelastung in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20141016113656|20141016113703|20141016113709|20141016113717|20141016113728|20141016113733|20141016113740
- 14Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2014Zur Vorlage · 14/0470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0470 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Im Rahmen des Stärkungspaktes – Stufe 2 ist vorgesehen, die Sondernutzungsgebühren jährlich um vier Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung soll für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018 erfolgen.
Durch diese Erhöhung werden jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, wobei die jährlichen Erträge ab dem Jahr 2018 auf rund 7.200 Euro ansteigen sollen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die inhaltliche Struktur der Sondernutzungssatzung selbst durch diese Maßnahme nicht verändert wird, sondern lediglich die Gebührensätze angepasst werden. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührensätze sowie der neuen Verwaltungsgebühren liegt der Vorlage bei.
Der Entwurf zur Änderung der Gebührentarife wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.
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- 15Neufassung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung von städtischen Räumen (Allgemeine Entgeltordnung und der Ordnung über die Vermietung und Benutzung städtischer Räume und städtischen Inventars (Miet-und Benutzungsordnung) - HSP-Maßnahmen 35.3 und 42.4 -Zur Vorlage · 14/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0482 sieht die Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für die Vermietung städtischer Räume sowie der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und Inventar vor. Die Überarbeitung erfolgt unter anderem zur Umsetzung der HSP-Maßnahmen 35.3 und 42.4, die eine Erhöhung der Entgelte für das Bürgerhaus Gladbeck-Ost sowie für die Überlassung von Schulräumen an Vereine vorsehen. Durch diese Maßnahmen werden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 25.500 Euro erwartet.
In der Allgemeinen Entgeltordnung wird der bisherige Mietbetrag künftig in einen Mietanteil und einen Nebenkostenanteil aufgeteilt. Dies ermöglicht die Erhebung von Nebenkosten auch bei teilweisen Mietermäßigungen. Zudem wird die Entgeltfestsetzung von einer Abrechnung nach Nutzungstagen auf eine Abrechnung nach tatsächlichen Nutzungsstunden umgestellt. Eine Neuerung betrifft zudem die Entgeltpflicht für politische Großveranstaltungen. Die Entgeltordnung der Stadthalle bleibt hiervon unberührt, während die Regelungen für Turn- und Sporthallen durch das zuständige Amt eigenständig neu erarbeitet werden.
Die Miet- und Benutzungsordnung wird redaktionell und strukturell aktualisiert, um aktuelle gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Nichtraucherschutzgesetz, zu integrieren. Eine wesentliche Änderung betrifft die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Wahlveranstaltungen: Anträge werden künftig nicht mehr bewilligt, wenn die Veranstaltung in einen Zeitraum von drei Monaten vor einen allgemeinen Wahltag fällt. Die Regelungen zur Befreiung von der Mieterhebung für gemeinnützige Vereine bleiben bestehen.
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Hauptdokument|20141113094512|20141113094554|20141113094515|20141113094650|20141113094522
- 16Gesamtabschluss zum 31.12.2010Zur Vorlage · 14/0479 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0479 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem ersten Gesamtabschluss der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31.12.2010. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKFEG NRW) umfasst dieser Abschluss die Kernverwaltung der Stadt sowie die verselbständigten Aufgabenbereiche, um die wirtschaftliche und rechtliche Einheit der Stadt als Konzern darzustellen.
Der Abschluss beinhaltet die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie eine Kapitalflussrechnung. In den Konsolidierungskreis werden dabei die Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) und der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) einbezogen. Aufgabenbereiche von untergeordneter Bedeutung wurden nach geltenden Vereinfachungsregeln nicht konsolidiert, sondern lediglich mit den Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 wies ein Eigenkapital von 149.020 T€ und eine Bilanzsumme von 788.953 T€ aus. Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt die Gesamtergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 48.726 T€. Nach Verrechnung dieses Fehlbetrages beläuft sich das Eigenkapital in der Gesamtbilanz zum 31.12.2010 auf 100.235 T€ bei einer Bilanzsumme von 779.971 T€.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den aufgestellten Gesamtabschluss zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung gemäß der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
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Hauptdokument|20141112152436|20141112152442|20141112152447|20141112152453|20141112152459|20141112152505|20141112152510|20141112152516
- 17Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan 30.06.2014Zur Vorlage · 14/0444 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0444 des Amtes für kommunale Finanzen informiert den Rat über den aktuellen Stand des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan mit Stand vom 30. Juni 2014. In der Vorlage wird auf ein Antwortschreiben der Bezirksregierung vom 3. September 2014 Bezug genommen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde auf die geforderte Kompensation für die Maßnahmen zur Reduzierung der Ratsmitglieder sowie zur Fusion von Ausschüssen im Jahr 2014 ausnahmsweise verzichtet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hinweise der Kommunalaufsicht bezüglich der Maßnahmen 22.3 und 53.3 irrtümlich erfolgt sind.
Die Bezirksregierung hat im Rahmen ihrer Verfügung zusätzliche Berichte zum Stand vom 1. November 2014 angefordert. Diese betreffen die Maßnahmen zur Gründung eines Betriebes gewerblicher Art im Sportbereich sowie den Neuabschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages. Der entsprechende Bericht an die Kommunalaufsicht vom 30. Oktober 2014 liegt der Vorlage bei.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verfügung der Bezirksregierung zum Controllingbericht sowie die ergänzenden Stellungnahmen zu den genannten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Etatplanung 2015Zur Vorlage · 14/0425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0425 dient der Kenntnahme der Haushaltsdaten für das Jahr 2015 im Rahmen der Etatplanung. Gegenstand der Vorlage ist die Vorberatung spezifischer Produkte, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die von verschiedenen Stadtämtern bewirtschafteten Bereiche. Dies umfasst das Bürgermeisterbüro (Referat 01) sowie die Stadtämter 10 (Organisations- und Personalamt), 20 (Amt für kommunale Finanzen), 30 (Rechtsamt) und 32 (Amt für öffentliche Ordnung). Der Entwurf der Haushaltsdaten bezieht sich dabei auf das Haushaltsbuch 2015 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2015 aufgeführten Anpassungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsentwurfsdaten der genannten Referate und Stadtämter zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Bürgermeisterbüro erstellt und war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. November 2014 vorgesehen.
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- 19Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015Zur Vorlage · 14/0426 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0426 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushalsssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 22. September 2014 bis zum 26. November 2014 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Die Vorlage ist für die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie für die Entscheidung im Rat vorgesehen. Mit den entsprechenden Sitzungsterminen am 21. November 2014 und am 27. November 2014 ist die abschließende Behandlung des Vorgangs im politischen Entscheidungsgremium geplant. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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- 20.1Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 14/0427 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0427 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf, der bereits im August 2014 erstellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den Teilplänen und dem Haushaltssanierungsplan. Ergänzt wird der Plan durch verschiedene Anlagen, darunter einen Vorbericht, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, zum Stand der Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zur Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen. Zudem sind die Schlussbilanz 2013 und eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sieht vor, dass das Ziel eines Haushaltsausgleichs mit Landesmitteln im Jahr 2018 sowie eines Haushaltsausgleichs ohne Landesmittel im Jahr 2021 erreicht wird. Für den Ergebnisplan werden Anpassungen der Gebühren nach aktuellen Berechnungen, Korrekturen der Aufwandsbedarfe im Bereich Asyl sowie Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer erwartet. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht.
Der Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Rat wird angehalten, die Haushaltssatzung 2015 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
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- 20.2Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich Anlagen - Änderungsverzeichnis -Zur Vorlage · 14/0503 · Beschlussvorlage
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Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 14/0503 wird ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2015 vorgelegt, welches die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt. Die Änderungen im Ergebnisplan betreffen den Zeitraum der Haushaltsplanfortschreibung bis zum Jahr 2021.
Im Ergebnisplan 2015 werden verschiedene Veränderungen aufgeführt. Dazu gehören ein erhöhter Erhaltungsaufwand für Schulen in Höhe von 200.000 Euro, die Fortführung der Schulsoргsozialarbeit aus eigenen Mitteln mit 350.000 Euro sowie die Berücksichtigung der Folgen verstärkter Zuweisungen von Asylsuchenden. Weitere Faktoren sind eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen um 118.000 Euro, ein Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 280.000 Euro sowie ein Anstieg der Kostenanteile für die Kosten der Unterkunft um 285.000 Euro. Dem stehen Entlastungen bei den Gebühren für die Abwasserbeseitigung um etwa 750.000 Euro sowie Zuweisungen zur Förderung der schulischen Inklusion in Höhe von 144.000 Euro gegenüber.
Durch diese Anpassungen sinkt der Aufwandsdeckungsgrad im Jahr 2015 auf 94,77 Prozent. Im investiven Finanzplan führt sich eine Erhöhung des Kreditbedarfes um 1.544.000 Euro für das Jahr 2015 zur Folge. Damit wird die Linie der Netto-Neuverschuldung von Null um etwa 350.000 Euro überschritten. Die Erhöhung dient der Finanzierung der vorbereitenden Planung für bauliche Maßnahmen am Heisenberg-Gymnasium in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Eine Entscheidung über die wirtschaftliche Umsetzung einer Sanierung oder eines Neubaus wird erst zum Haushalt 2016 erwartet.
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Hauptdokument|20141118120547|20141118122357|20141120160440|20141120155120|20141120155131|20141120155142|20141120155147
- 21Stellenplan 2015Zur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2015 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung von 759,9 auf 769,2 Stellen vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,3 Stellen. Die Planung beinhaltet die Einrichtung von 17,77 Planstellen. Davon entfallen 17 Vollzeitstellen auf das Amt für Jugend und Familie, um die Anforderungen des Kibiz-Gesetzes sowie die U3-Betreuung umzusetzen. Zudem ist eine Aufstockung einer Stelle im Amt für Soziales und Wohnen vorgesehen. Diesen Erweiterungen stehen Einsparungen von 6,76 Stellen sowie verschiedene Stellenumwandlungen gegenüber.
Aus finanzieller Sicht ergibt sich ein struktureller Mehraufwand von etwa 640.550 Euro, der durch Refinanzierungen aus Landesmitteln und durch den Kreis auf circa 209.000 Euro reduziert werden kann. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
Ein Teil der geplanten Umwandlungen ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten, da die Verwaltung aufgrund einer notwendigen Überprüfung der Stellenbewertungen dem Vorschlag des Personalrates derzeit nicht zustimmen kann. Sollte die Überprüfung eine höhere Bewertung ergeben, sind die Zahlung einer entsprechenden Zulage an die Stelleninhaber sowie die Umwandlung der Planstellen zum Stellenplan 2016 vorgesehen. Hieraus ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2015 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk vor.
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- 22.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW; Genehmigung einer Dienstreise Städtepartnerschaft mit Marcq-en-BaroeulZur Vorlage · 14/0397 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0397 befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Freigabe einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der französischen Stadt Marcq-en-Baroeul.
Die Entscheidung wurde bereits am 29. September 2014 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 21. November 2014 angesetzt war, wurde das Verfahren über eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW abgewickelt. Gegenstand der Reise ist der Besuch des Stadtjubiläums in Marcq-en-Baroeul am 10. und 11. Oktober 2014.
Der Beschluss sieht vor, dass neben dem Bürgermeister auch die stellvertretenden Bürgermeister sowie die ordentlichen Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses an dieser Dienstreise teilnehmen. Die Durchführung der Reise erfolgt mit dem Bus. Die Vorlage führt dazu aus, dass für die Reisekosten keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen entstehen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Entwurf sieht die formelle Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
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- 22.2Genehmigung einer Dienstreise - Workshop für Vorsitzende von Jugendhilfeausschüssen -Zur Vorlage · 14/0506 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0506 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise für den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses vor. Hintergrund ist ein Workshop des Landesjugendamtes Westfalen des LWL, der am 20. Januar 2015 in Münster stattfindet.
Das Ziel der Veranstaltung ist die Unterstützung von Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern von Jugendhilfeausschüssen in Westfalen-Lippe. Der Workshop soll dazu beitragen, Entscheidungsprozesse im Interesse von Kindern, Jugendlichen und Familien in den jeweiligen Kommunen voranzutreiben.
Für die Teilnahme des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sind im Rahmen der Ergebnisrechnung einmalige Aufwendungen in Höhe von 124,00 Euro für Entgelte und Reisekosten vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Dienstreise offiziell genehmigt.
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- 23Planungsverfahren zur Entwicklung der Haldenlandschaft in Gladbeck-Brauck und zur Endgestaltung der MottbruchhaldeZur Vorlage · 14/0499 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0499 befasst sich mit dem Planungsverfahren zur Entwicklung der Haldenlandschaft in Gladbeck-Brauck sowie der Endgestaltung der Mottbruchhalde. Das Thema wurde zuvor im Stadtplanungs- und Bauausschuss am 6. November 2014 beraten, woraufhin die Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen wurde.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und den vorgeschlagenen inhaltlichen Rahmenbedingungen sowie den Vorgaben für ein Werkstattverfahren zugestimmt wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Ergebnisrechnung einmalige Erträge in Höhe von 50.000 Euro und einmalige Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt für das Jahr 2015 angemeldet.
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- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen des Bürgermeisters
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 29Umstrukturierung der kommunalen RWE-Beteiligungennicht öffentlich
- 30Beteiligung der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE)nicht öffentlich
- 31.1Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 31.2Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 31.3Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 31.4Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 32Vertrag über die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 136 (Gebiet: Horster-/ Boy-/ Roßheidestraße) nördlich der Schongauer Straßenicht öffentlich
- 33Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 34Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich