Genehmigung einer Dienstreise - Workshop für Vorsitzende von Jugendhilfeausschüssen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0506 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise für den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses vor. Hintergrund ist ein Workshop des Landesjugendamtes Westfalen des LWL, der am 20. Januar 2015 in Münster stattfindet.
Das Ziel der Veranstaltung ist die Unterstützung von Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern von Jugendhilfeausschüssen in Westfalen-Lippe. Der Workshop soll dazu beitragen, Entscheidungsprozesse im Interesse von Kindern, Jugendlichen und Familien in den jeweiligen Kommunen voranzutreiben.
Für die Teilnahme des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sind im Rahmen der Ergebnisrechnung einmalige Aufwendungen in Höhe von 124,00 Euro für Entgelte und Reisekosten vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Dienstreise offiziell genehmigt.
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