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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft -Zwischenbilanz-Zur Vorlage · 14/0084 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0084 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Rat über eine Zwischenbilanz des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft. Das Bündnis, dessen Auftaktveranstaltung im Juli 2005 stattfand, verfolgt das Ziel, die Lebenssituation der Familien in Gladbeck durch die Zusammenarbeit verschiedener Partner zu verbessern.
In der Vorlage wird auf die Ergebnisse des zweiten Familienberichtes aus dem Jahr 2012 verwiesen, der Entwicklungen in den Bereichen Bildung, Wohnumfeld und Familienfreundlichkeit aufzeigt. Es wird dargelegt, dass in den vergangenen Jahren Projekte und Angebote für verschiedene Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen entwickelt und teilweise verstetigt wurden, was zu Veränderungen in der Erziehungs- und Bildungslandschaft geführt habe.
Aufgrund der Bedeutung des Bündnisses für die Stadt wird nun ein Zwischenbericht für den Zeitraum von 2009 bis 2013 vorgelegt, der analog zur Berichterstattung aus dem Jahr 2009 erstellt wurde. Die Information erfolgt im Rat in Form eines mündlichen Berichts. Für die Umsetzung der vorliegenden Mitteilung sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 5.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Wahlausschuss -Zur Vorlage · 14/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0085 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein Ratsmitglied, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss tätig war.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW) ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder einen Nachfolger wählen. Der Vorschlag für die Nachbesetzung geht dabei von der Fraktion aus, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. In diesem Zusammenhang hat die SPD-Fraktion die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Wahlausschuss beantragt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Wahlausschuss zu wählen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 5.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 14/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0087 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund ist der Ausstieg eines bisherigen beratenden Mitglieds, welches die Realschulen im Ausschuss vertrat.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Mitglieds durch den Rat vorzunehmen. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Nach Abstimmung mit den Realschulen der Stadt Gladbeck wird vorgeschlagen, die bisherige stellvertretende Vertreterin der Realschulen zum beratenden Mitglied des Schulausschusses zu berufen. Gleichzeitig soll eine neue stellvertretende Vertreterin für die Schulform Realschule als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Verwaltung bestätigt, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die formelle Berufung der beiden genannten Funktionen vor, um die Vertretung der Realschulen im Schulausschuss wiederherzustellen.
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- 5.3Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Fraktion vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Als Nachfolger wurde ein sachkundiger Bürger vorgeschlagen, der die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe gewählt wird, der dem ausgeschiedenen Mitglied angehörte.
Mit der Vorlage wird der Rat ersucht, den vorgeschlagenen sachkundigen Bürger zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Es sind durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten.
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- 6Besetzung von GremienZur Vorlage · 14/0035 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0035 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ehemaligen Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt zum 14. Mai 2013. Durch diesen personellen Wechsel sind in mehreren kommunalen Beteiligungen Positionen vakant geworden, die neu besetzt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Nachfolgerin für die bisherigen Aufgaben zu bestellen. Konkret wird die Wahl einer Mitarbeiterin der Verwaltung zur Vertreterin der Stadt Gladbeck in folgenden Gremien beantragt: dem Aufsichtsrat der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH, der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH sowie als stellvertretende Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Emscher Lippe Energie GmbH. Zudem soll die Person als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD) berufen werden.
Für die Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH sieht der Beschlussentwurf zudem vor, die vorgeschlagene Person zur Leiterin der Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Vorlage stützt sich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und zur Nachwahl von Mitgliedern bei vorzeitigem Ausscheiden. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 7Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2014Zur Vorlage · 14/0030 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0030 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 3. April 2014 in Mülheim an der Ruhr stattfindet. Aufgrund der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Vertretung der Gemeinde in den Organen kommunaler Spitzenverbände der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete der Gemeinde zu bestellen. Für die Besetzung der weiteren Sitze sieht die Vorlage das Verfahren nach Hare-Niemeyer vor. Basierend auf der Verteilung der Stimmen im Rat ergibt sich für die Besetzung der stimmberechtigten Abgeordneten folgendes Ergebnis: Die SPD-Fraktion erhält zwei Abgeordnete, während die CDU-Fraktion und die BIG-Fraktion jeweils einen Abgeordneten entsenden. Über die Benennung weiterer Gäste zur Teilnahme an der Versammlung besteht für alle Fraktionen die Möglichkeit.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als stimmberechtigten Abgeordneten an der Versammlung teilnimmt und die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen erteilt werden. Mit der Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 8Genehmigung der Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 e Sparkassengesetz Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/0018 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0018 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung der Wiederbestellung von zwei Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2013 beschlossen, zwei Sparkassendirektoren gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 15 Absatz 2 und § 19 SpkG NW) wieder zu bestellen.
Die neue Amtszeit der beiden Vorstandsmitglieder ist auf den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2019 befristet. Da die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat der Sparkasse nach § 8 Absatz 2 e SpkG NW der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers bedarf, wird der Rat zur Entscheidung über diesen Vorgang aufgerufen.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Wiederbestellung der beiden Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse Gladbeck für die genannte fünfjährige Periode förmlich zu genehmigen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 9Wahl des Integrationsrates Neufassung der WahlordnungZur Vorlage · 14/0076 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0076 des Organisations- und Personalamtes sieht eine Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Landtag.
Die Neufassung der Wahlordnung umfasst wesentliche inhaltliche Änderungen. Der Kreis der aktiv Wahlberechtigten wird erweitert, da künftig auch Staatenlose sowie alle eingebürgerten Personen wahlberechtigt sind, unabhängig von der Dauer der Einbürgerung. Zudem wird der Wahltermin der Wahl der Integrationsratsmitglieder an den Tag der Kommunalwahl gekoppelt, statt wie bisher innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der neuen Ratsperiode stattzufinden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Möglichkeit zur Benennung von Stellvertretungen, wobei die neue Ordnung eine Listen-Stellvertretung vorsieht. Hinsichtlich der Ergebnisermittlung sieht die Vorlage vor, dass die Stimmenauszählung nicht in den einzelnen Wahllokalen, sondern durch einen zentralen Auszählungswahlvorstand erfolgt. Die Stimmzettel sollen nach Schließung der Wahllokale ungezählt und versiegelt zum Wahlbüro transportiert werden. Auch für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse ist dieses Verfahren vorgesehen.
Durch die Neufassung der Wahlordnung sollen die Regelungen weitgehend mit dem Kommunalwahlrecht synchronisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Änderungssatzung eine vollständige Neufassung der Integrationsratswahlordnung zu beschließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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- 10Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2013Zur Vorlage · 14/0055 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0055 des Amts für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 30. September 2013. Im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen ist die Stadt Gladbeck dazu verpflichtet, der Bezirksregierung Münster zu festgelegten Stichtagen umfangreiche Berichte über den Umsetzungsstand vorzulegen.
Der Bericht zum Stichtag 30. September 2013 wurde im Zuge der Beantragung der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2014 eingereicht. Die Dokumentation umfasst Aussagen zur Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen. Bestandteil der Berichtspflicht sind zudem die Planfortschreibung bis zum Jahr 2021 auf Basis der Haushaltsplanung für das Folgejahr, eine aktualisierte Maßnahmeübersicht, eine Berechnung zum erwarteten Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres sowie die Darstellung der Umsetzung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen.
Mit der Vorlage wird der Rat über den aktuellen Stand der Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 05.05.01 (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenZur Vorlage · 14/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0075 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Deckung eines überplanmäßigen Bedarfs im Haushaltsjahr 2013 innerhalb des Produkts 05.05.01, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst.
Hintergrund der Entscheidung ist die vorläufige Abrechnung für das Jahr 2013, die vom Jobcenter vorgelegt wurde. Diese Abrechnung betrifft den kommunalen Finanzierungsanteil für das Verwaltungskostenbudget. Da für diesen Zweck im ursprünglichen Haushalt 2013 keine Mittel mehr zur Verfügung standen und die Zahlung bereits fällig war, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor. Damit wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 55.562 Euro für die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils zugestimmt. Die Einbuchung der Mittel soll auf der Haushaltsstelle für Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Zur Deckung dieses Bedarfs werden Minderauszahlungen aus dem Produkt 06.06.01 (Hilfen zur Erziehung und Prävention) auf der Haushaltsstelle Transferaufwand in gleicher Höhe eingesetzt.
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- 12Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt GladbeckZur Vorlage · 14/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V., für das Jahr 2014 vier Sonntage als verkaufsoffene Sonntage in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr freizugeben. Die vorgesehenen Termine beziehen sich auf den Ostermarkt, die Veranstaltung „Gladbeck Total“, das 2. Gladbecker Stadtpicknick sowie das Appeltatenfest.
Die Vorlage stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr anlässlich örtlicher Feste oder Märkte ermöglicht. Im Rahmen des Verfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer angehört. Seitens der beteiligten Verbände und Kammern wurden keine Bedenken gegen die Freigabe erhoben.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Verordnung aufzuheben und eine neue Rechtsverordnung zu erlassen. Der Entwurf sieht vor, dass Verkaufsstellen künftig an den Sonntagen vor Ostern, am Wochenende nach dem 1. Mai, am letzten Sonntag im Juni sowie am ersten Sonntag im September eines jeden Jahres für maximal fünf Stunden geöffnet werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Die neue Verordnung soll zum 1. April 2014 in Kraft treten.
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- 13Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Gladbeck durch die CIMA Beratung + Management GmbH hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die Fortschreibung des EinzelhandelskonzeptesZur Vorlage · 14/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0036 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Gladbeck. Das durch die CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Gutachten stellt eine vollständige Überarbeitung des ursprünglichen Konzeptes aus dem Jahr 200
8 dar. Der Entwurf enthält aktuelle Marktdaten auf Stadt- und Stadtteilebene sowie Handlungsempfehlungen für die Innenstadt und den Bereich der Nahversorgung. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche „Brauck-Nord“ und „Brauck-Rosenhügel“ modifiziert und kompakter gefasst. Zudem wurden erstmals Sonderstandorte an der Hornstraße, der Rockwoolstraße und im Krusenkamp in das Konzept aufgenommen.
Im Zuge eines Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen von Nachbarkommunen sowie Institutionen wie dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Kreisverwaltung Recklinghausen, der IHK und der Handwerkskammer eingeholt. Die Verwaltung schlägt vor, den Anregungen des RVR zu folgen, insbesondere hinsichtlich der Aufnahme von Sportartikeln in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente. Der Anregung der IHK, die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs der Innenstadt auf den fußläufigen Bereich zu reduzieren, wird nicht gefolgt, da die bestehende Nutzungsverteilung laut Verwaltung keine Änderung der Abgrenzung erforderlich macht.
Der Rat soll über die Berücksichtigung dieser Anregungen sowie über die Verabschiedung der Fortschreibung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß Baugesetzbuch entscheiden.
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- 1412. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Horster Straße / Südpark“ hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 12. Änderung des FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 14/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0025 behandelt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck für den Bereich „Horster Straße / Südpark“. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung von Wohnbauflächen und Grünflächen in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung. Im Rahmen dieser Änderung ist die Verlagerung eines Vollsortimenters mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche von 640 m² auf 1.699 m² sowie die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Fläche von 632 m² vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie der Stadt Gelsenkirchen geprüft. Die Stadtverwaltung teilt die Bedenken des Regionalverbandes hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges C nicht, da die ökologische Funktionsfähigkeit gewahrt bleibe. Den Forderungen des Regionalverbandes nach einer genaueren Zweckbestimmung sowie der Angabe der maximalen Verkaufsflächengröße wird entsprochen. Zudem wurden die Anregungen der Stadt Gelsenkirchen bezüglich der Auswirkungen auf die Stadtteile Horst und Beckhausen durch ein Gutachten zur Kaufkraftveränderung berücksichtigt. Dieses weist einen identifizierten Zufluss von 0,5 Mio. € aus, wovon 0,2 Mio. € auf Gelsenkirchen-Horst und 0,1 Mio. € auf Beckhausen entfallen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.09.2013 mit der Begründung vom 08.01.2014 zu verabschieden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss berät über die Vorlage am 23.01.2014, die Entscheidung durch den Rat ist für den 13.02.2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 15Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 158 Gebiet: Horster Straße / Südpark hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 14/0010 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0010 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 158 für das Gebiet Horster Straße / Südpark in Gladbeck. Ziel des Plans ist die Verlagerung und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes auf eine Fläche von insgesamt 1.699 Quadratmetern, die auch einen Getränkemarkt und Backshops umfasst. Zusätzlich ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit 632 Quadratmetern sowie die Bereitstellung von etwa 120 Stellplätzen vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Der Vorhabenträger wird eine externe Ersatzaufforstung von 2.319 Quadratmetern sowie eine ökologische Aufwertung von 1.600 Quadratmetern umsetzen, um den Anforderungen des Landesbetriebes Wald und Forst NRW zu entsprechen. Die Berücksichtigung potenziell belasteter Aushubmassen wird durch die Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen gefordert und soll im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Anregungen des Regionalverbandes Ruhr zum Klimaschutz sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde zu Schallschutzmaßnahmen werden nicht übernommen, da die Absicherung über die Baugenehmigung erfolgt.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Die Satzung basiert auf der Begründung vom 20.12.2013 und umfasst zeichnerische sowie textliche Festsetzungen. Die Rechtsgrundlage bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Baugesetzbuch sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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- 16Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Gladbeck braucht wieder eigene Reinigungskräfte - Zeit zur Rekommunalisierung ! -
- 17Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Resolution des Rates zur A 52 -
- 18Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 14/0088 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0088 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Rates in der öffentlichen Sitzung am 13. Februar 2014. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage der Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2013.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Liste der Beschlüsse aus dem betreffenden Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Aufwendungen oder Erträge im Haushalt zu verzeichnen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat, wobei die Federführung dem Stadtamt beziehungsweise dem Bürgermeisterbüro zugeordnet ist.
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- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen des Bürgermeisters
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 24Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2013nicht öffentlich
- 25Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2013nicht öffentlich
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 27Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich