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Beschlussvorlage

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Horster Straße / Südpark“ hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

14/0025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0025 behandelt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck für den Bereich „Horster Straße / Südpark“. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung von Wohnbauflächen und Grünflächen in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung. Im Rahmen dieser Änderung ist die Verlagerung eines Vollsortimenters mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche von 640 m² auf 1.699 m² sowie die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Fläche von 632 m² vorgesehen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie der Stadt Gelsenkirchen geprüft. Die Stadtverwaltung teilt die Bedenken des Regionalverbandes hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges C nicht, da die ökologische Funktionsfähigkeit gewahrt bleibe. Den Forderungen des Regionalverbandes nach einer genaueren Zweckbestimmung sowie der Angabe der maximalen Verkaufsflächengröße wird entsprochen. Zudem wurden die Anregungen der Stadt Gelsenkirchen bezüglich der Auswirkungen auf die Stadtteile Horst und Beckhausen durch ein Gutachten zur Kaufkraftveränderung berücksichtigt. Dieses weist einen identifizierten Zufluss von 0,5 Mio. € aus, wovon 0,2 Mio. € auf Gelsenkirchen-Horst und 0,1 Mio. € auf Beckhausen entfallen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.09.2013 mit der Begründung vom 08.01.2014 zu verabschieden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss berät über die Vorlage am 23.01.2014, die Entscheidung durch den Rat ist für den 13.02.2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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