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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Wahl eines technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 13/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0034 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Wahl eines technischen Beigeordneten für die Stadt Gladbeck. Die Stelle des Stadtbaurates ist seit April 2012 vakant und wurde in verschiedenen Fachzeitschriften ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung gingen insgesamt neun Bewerbungen ein.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat bereits in den Sitzungen Ende 2012 über den Vorgang informiert. Nach dem Ergebnis der Vorauswahl präsentierten sich fünf Bewerber in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Januar 2013 persönlich vor dem Gremium.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Wahl eines Beigeordneten beim Rat. Die Wahlzeit ist auf eine Dauer von acht Jahren festgesetzt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person zum technischen Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Zudem ist die Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des in der Eingruppierungsverordnung aufgeführten Satzes vorgesehen. Die entsprechenden Kosten sind im Haushalt der Stadt kalkuliert. Gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes kann die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung der Wahl ausgehändigt werden.
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- 5Ausschreibung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 13/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0068 des Organisations- und Personalamtes sieht die Ausschreibung der Stelle eines Beigeordneten vor. Hintergrund der Vorlage ist der voraussichtliche Wechsel des derzeitigen Beigeordneten des Dezernats III in den Dienst des Kreises Unna.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Stellen von Beigeordneten auszuschreiben, sofern keine Wiederwahl erfolgt. Da es sich bei Gladbeck um eine große kreisangehörige Gemeinde handelt, schreibt die Rechtslage vor, dass die Besetzung der Stelle die Befähigung zum Richteramt erfordert. Die Verwaltung schlägt daher vor, in der Ausschreibung ein rechtswissenschaftliches Studium inklusive der ersten und zweiten Staatsprüfung als Voraussetzung festzulegen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung soll in verschiedenen Fachzeitschriften und Tageszeitungen erfolgen, darunter die Neue Juristische Wochenschrift, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in Kurzversion sowie die Fachzeitschriften AKP, Demokratische Gemeinde und Kommunalpolitische Blätter. Als Rechtsgrundlage für die Eingruppierung dient die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit. Für das Jahr 201
Die Personalkosten für das Jahr 2013 sind im Haushalt bereits eingeplant, sodass keine weiteren finanziellen Auswirkungen durch die Ausschreibung entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Durchführung der Ausschreibung unter dem Vorbehalt der endgültigen Wahl des bisherigen Beigeordneten zum Kreisdirektor des Kreises Unna vor.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 13/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Besetzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 13/0081 wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Ratsfraktion Die Linke schlägt hierfür ein sachkundiges Mitglied vor, welches die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion gewählt wird.
Durch die vorgeschlagene Änderung würde sich die Zusammensetzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses dahingehend verändern, dass die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder von zehn auf neun sinkt, während die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger von zwei auf drei steigt. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat sowie der sachkundigen Bürger bleibt unverändert. Mit der Neubesetzung der stellvertretenden Position sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, die neue Zusammensetzung des Ausschusses festzulegen und die Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers durchzuführen.
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- 737. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 13/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0026 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main angesetzt.
Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung teilnimmt. Die Benennung weiterer Vertreter sowie die Entsendung von Gästen sind Gegenstand des Beschlussentwurfs.
Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage regelt zudem das Verfahren für die Bestellung von Vertretern, falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind Reisekosten für die Teilnahme an der Hauptversammlung vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Mit dem Beschluss wird zudem die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen beantragt.
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- 8Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung GladbeckZur Vorlage · 13/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplanes für den Zeitraum von 2013 bis 2015 vor. Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Aufstellung eines solchen Planes in dreijährigen Intervallen vorschreibt.
Der der Vorlage beigefügte Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen im Zeitraum von 2009 bis 2012 bewertet die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen. Laut der Verwaltung konnten die Ziele des vorangegangenen Förderplanes weitgehend erreicht oder übertroffen werden. So belegen die Daten, dass mittlerweile vier Ämter – das Amt für Bildung und Erziehung, das Kulturamt, das Amt für Jugend und Familie sowie das Ingenieurbamt – von Frauen geleitet werden. Zudem wurden zusätzliche Positionen als Sachgebietsleitung und Abteilungsleitung mit Frauen besetzt.
Der neue Entwurf des Frauenförderplanes definiert die Ziele und Maßnahmen für die kommenden drei Jahre mit dem Schwerpunkt auf der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Die Erstellung des Berichts erfolgte unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates. Für die Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Fortbildungen, werden zusätzliche Kosten erwartet, die aus den vorhandenen Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung des Haushaltssanierungsplanes finanziert werden sollen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den fortgeschriebenen Plan zu beschließen.
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Hauptdokument|20130116144547|20130116144553|20130116144558|20130116144603|20130118085253|20130118085315
- 9Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 hier: Anpassung der Satzungsbestimmungen aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 03.12.2012 zur Anerkennung von sog. WasserverlustmengenZur Vorlage · 13/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Satzung über die Erhebung von Entwässerungsgebühren anzupassen. Gegenstand der Änderungssatzung ist die Regelung zur Abzugsfähigkeit von sogenannten Wasserverlustmengen bei der jährlichen Berechnung der Schmutzwassergebühren. Unter Wasserverlustmengen werden Frischwassermengen verstanden, die zwar vom Wasserwerk an ein Grundstück geliefert, aber nicht in das städtische Abwassernetz abgeleitet wurden, beispielsweise durch die Nutzung zur Gartenbewässerung.
Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Dezember 2012. Während die bisherige Regelung einen Abzug erst vorsah, wenn eine Bagatellgrenze von 20 Kubikmetern überschritten wurde, hat das Gericht entschieden, dass die Festlegung einer solchen Grenze unwirksam ist. Demnach sind Wasserverlustmengen nun bereits ab dem ersten Kubikmeter abzugsfähig.
Die Voraussetzung für die Anerkennung dieser Mengen bleibt der jährliche, konkrete Nachweis durch die Gebührenpflichtigen. Dieser Nachweis muss durch einen auf eigene Kosten installierten und geeichten Wasserzähler erfolgen. Die Verwaltung weist daraufweise, dass die neuen rechtlichen Konsequenzen bereits auf aktuelle Anträge angewendet werden, eine formale Änderung der Satzung jedoch zur rechtlichen Absicherung notwendig ist. Der Entwurf sieht den Beschluss der beigefügten Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 11. November 1997 vor.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 13/0072 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Der Antrag basiert auf den gesetzlichen Regelungen gemäß § 83 in Verbindung mit § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die im Ergebnisplan vorgesehenen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 27.265 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung dieser Mittel für das Haushaltsjahr 2013 zustimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgelegt.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 13/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0066 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im vergangenen Jahr. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung sieht vor, dass Ausgaben, die über den genehmigten Haushalt hinausgehen, jedoch als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Liste mit den detaillierten Aufstellungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens durch die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung erstellt und zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 12Dritte Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007; - Ausnahmsweise Einführung eines vierten verkaufsoffenen Sonntags am Palmsonntag 2013 - Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Monat Juni 2013 vom ersten auf den zweiten SonntagZur Vorlage · 13/0033 · Beschlussvorlage
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Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen für das Jahr 2013 anzupassen.
Auf Anregung des Einzelhandelsverbandes soll für das Jahr 2013 ausnahmsweise ein vierter verkaufsoffener Sonntag eingeführt werden. Dieser ist für den Palmsonntag am 24. März 2013 vorgesehen, um den Zusammenhang mit dem in der Innenstadt stattfindenden Ostermarkt zu nutzen. Die Öffnung der Verkaufsstellen soll dabei für eine Dauer von fünf Stunden im Zeitraum zwischen 13:00 und 18:00 Uhr erfolgen.
Zudem wird eine Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Monat Juni 2013 beantragt. Der Termin soll vom ersten auf den zweiten Sonntag im Juni verschoben werden. Grund hierfür ist ein geplantes Gourmetfest, für das umfangreiche Aufbauarbeiten erforderlich sind. Da der vorangehende Donnerstag ein Feiertag ist, an dem öffentlich bemerkbare Arbeiten untersagt sind, soll die zeitliche Verschiebung die Durchführung der Arbeiten ermöglichen.
Die Verwaltung stellt fest, dass rechtliche Bedenken gegen beide Maßnahmen nicht bestehen, da das geltende Ladenöffnungsgesetz die Öffnung an vier Sonntagen pro Jahr zulässt. Die Vorlage sieht eine Neufassung des Paragrafen 1a der bestehenden Verordnung vor. Durch die Änderungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 13Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/Verteilung der Eingangsklassen nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz für das Schuljahr 2013/2014Zur Vorlage · 13/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 13/0083 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten und der Verteilung der Eingangsklassen an Gladbecker Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014. Grundlage hierfür ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches dem Schulträger Vorgaben zur Bildung von Eingangsklassen sowie zur Begrenzung der Schülerzahlen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Klassenbildung und Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten überträgt.
Der Entwurf sieht für verschiedene Schulen unterschiedliche maximale Anzahlen an Eingangsklassen vor. Während für Schulen wie die Lambertischule, die Wittringer Schule oder die Antoniusschule eine feste Anzahl an Schülern oder Klassen festgelegt wird, orientieren sich andere Schulen am allgemeinen Klassenbildungswert. Für die Uhlandschule ist eine Reduzierung auf eine Eingangsklasse mit einer Kapazität von 24 Kindern vorgesehen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Schulkonferenz der Regenbogenschule dem Vorschlag zugestimmt, während die Schulkonferenz der Uhlandschule widersprach und eine dauerhafte Zweizügigkeit forderte. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, und begründet dies mit den Anmeldezahlen der Vorjahre sowie der Notwendigkeit einer flexiblen Raumnutzung im Hinblick auf Inklusion und Ganztagsangebote. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, in Einzelfällen Überschreitungen der Schülerzahlen zuzulassen, sofern die schulische Versorgung im Stadtteil sichergestellt bleibt. Ab dem Schuljahr 2014/2015 soll die jährliche Entscheidung über die Verteilung der Klassen auf Vorschlag der Verwaltung durch den Schulausschuss erfolgen.
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- 14Bebauungsplan Nr. 102, 2.Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 13/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 102, 2. Änderung, im Gebiet Wielandstraße sieht den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vor. Ziel des seit 2005 rechtsverbindlichen Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebiets, das sich an den Prinzipien der Gartenstadt orientiert. Zur Sicherung der architektonischen Qualität wurden verbindliche Gestaltungskriterien für Bauherren und Bauträger festgelegt.
Die Änderung des Bebauungsplans begründet sich durch die aktuelle Vermarktungssituation im Baugebiet. Da das Interesse potenzieller Erwerber vorrangig auf Grundstücken für freistehende Einfamilienhäuser liegt, wird der Bereich, der bisher für Gemeinschaftsgaragen bzw. Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen war, nicht mehr benötigt. Stattdessen soll für diesen Bereich eine überbaubare Fläche neu festgesetzt werden, um eine Bebauung mit Gebäuden zu ermöglichen.
Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung im Herbst 2012 verliefen ohne Anregungen oder Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss wird die Änderung als Ortsatzung festgeschrieben. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20121220184330|20121220184333|20121220184337|20121220184340
- 15Bebauungsplan Nr. 29a², - 1. Änderung - Gebiet: Bloomshof-West hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 13/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29a², Gebiet Bloomshof-West. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des bestehenden Plans, der ursprünglich im Juli 2006 rechtsverbindlich gestellt wurde.
Die Änderung ist notwendig, da die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH eine Erweiterung der geplanten Bauflächen im westlichen Bereich der Ringerschließung anstrebt. Während der östliche Teil des Gebiets bereits entwickelt wurde, besteht im westlichen Bereich am Ginsterweg weiterhin Bedarf an Bauflächen. Die geplante Anpassung sieht vor, auf einem etwa 1.000 Quadratmeter großen Grundstück statt eines einzelnen Doppelhauses nun zwei Doppelhäuser mit jeweils rund 250 Quadratmeter großen Grundstückseinheiten zu realisieren. Da diese Erweiterung die bestehenden Baugrenzen überschreitet, ist eine planungsrechtliche Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gab der Kreis Recklinghausen Hinweise zu Bodenarbeiten und dem Einsatz von Recyclingstoffen ab, die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die öffentliche Auslegung des Plans im Herbst 2012 verlief ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat der Stadt Gladbeck um den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gebeten.
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Hauptdokument|20121220184423|20121220184428|20121220184435|20121220184441
- 16Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 Gebiet: Roßheidestraße hier: 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 13/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 für das Gebiet Roßheidestraße vor. Ziel des Plans ist die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sowie etwa 85 Stellplätzen. Das Vorhaben umfasst die Fläche einer bestehenden Grünanlage sowie Ergänzungsflächen aus einer angrenzenden Sportanlage im Bereich des Kreisverkehrs an der Horster Straße. Die Standortwahl erfolgte als Alternative zu einem ursprünglich geplanten Standort bei der Pauluskirche, um die zentrale Versorgung im Stadtteil Brauck-Nord nicht zu beeinträchtigen.
Der Vorhabensträger ist die LIDL Vertriebs GmbH & Co. KG. Durch den neuen Bebauungsplan sollen die entgegenstehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck im betreffenden Bereich aufgehoben werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange regte die IHK Nord Westfalen an, die maximale Verkauflächenobergrenze durch eine Baulast zusätzlich zu fixieren, um das Kaufkraftpotenzial im Stadtteil zu begrenzen. Die Verwaltung sieht in der planungsrechtlichen Festlegung der 800 Quadratmeter im Bebauungsplan bereits eine ausreichende Sicherung an und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20121220184508|20121220184514|20121220184519|20121220184524
- 17Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2012Zur Vorlage · 13/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0031 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Rates im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 31. Januar 2013. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling beziehungsweise die Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2012.
Mit der Vorlage wird die entsprechende Liste der im genannten Zeitraum gefassten Beschlüsse dem Rat vorgelegt. Der beigefügte Beschlussentwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2012 vom Rat zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine einmaligen oder jährlichen Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung zu verzeichnen, und es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel beansprucht. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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- 18Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 19Mitteilungen des Bürgermeisters
- 20Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 21Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 22Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 23Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 104 Abs. 2 GO NRWnicht öffentlich
- 24Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2012nicht öffentlich
- 25Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2012nicht öffentlich
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 27Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich