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Beschlussvorlage

37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern

13/0026 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0026 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main angesetzt.

Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung teilnimmt. Die Benennung weiterer Vertreter sowie die Entsendung von Gästen sind Gegenstand des Beschlussentwurfs.

Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage regelt zudem das Verfahren für die Bestellung von Vertretern, falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind Reisekosten für die Teilnahme an der Hauptversammlung vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Mit dem Beschluss wird zudem die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen beantragt.

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