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Beschlussvorlage

Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Gladbeck

13/0028 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplanes für den Zeitraum von 2013 bis 2015 vor. Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Aufstellung eines solchen Planes in dreijährigen Intervallen vorschreibt.

Der der Vorlage beigefügte Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen im Zeitraum von 2009 bis 2012 bewertet die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen. Laut der Verwaltung konnten die Ziele des vorangegangenen Förderplanes weitgehend erreicht oder übertroffen werden. So belegen die Daten, dass mittlerweile vier Ämter – das Amt für Bildung und Erziehung, das Kulturamt, das Amt für Jugend und Familie sowie das Ingenieurbamt – von Frauen geleitet werden. Zudem wurden zusätzliche Positionen als Sachgebietsleitung und Abteilungsleitung mit Frauen besetzt.

Der neue Entwurf des Frauenförderplanes definiert die Ziele und Maßnahmen für die kommenden drei Jahre mit dem Schwerpunkt auf der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Die Erstellung des Berichts erfolgte unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates. Für die Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Fortbildungen, werden zusätzliche Kosten erwartet, die aus den vorhandenen Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung des Haushaltssanierungsplanes finanziert werden sollen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den fortgeschriebenen Plan zu beschließen.

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