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Beschlussvorlage

Wahl eines technischen Beigeordneten

13/0034 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0034 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Wahl eines technischen Beigeordneten für die Stadt Gladbeck. Die Stelle des Stadtbaurates ist seit April 2012 vakant und wurde in verschiedenen Fachzeitschriften ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung gingen insgesamt neun Bewerbungen ein.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat bereits in den Sitzungen Ende 2012 über den Vorgang informiert. Nach dem Ergebnis der Vorauswahl präsentierten sich fünf Bewerber in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Januar 2013 persönlich vor dem Gremium.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Wahl eines Beigeordneten beim Rat. Die Wahlzeit ist auf eine Dauer von acht Jahren festgesetzt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person zum technischen Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Zudem ist die Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des in der Eingruppierungsverordnung aufgeführten Satzes vorgesehen. Die entsprechenden Kosten sind im Haushalt der Stadt kalkuliert. Gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes kann die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung der Wahl ausgehändigt werden.

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