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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 29a², - 1. Änderung - Gebiet: Bloomshof-West hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

13/0011 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29a², Gebiet Bloomshof-West. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des bestehenden Plans, der ursprünglich im Juli 2006 rechtsverbindlich gestellt wurde.

Die Änderung ist notwendig, da die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH eine Erweiterung der geplanten Bauflächen im westlichen Bereich der Ringerschließung anstrebt. Während der östliche Teil des Gebiets bereits entwickelt wurde, besteht im westlichen Bereich am Ginsterweg weiterhin Bedarf an Bauflächen. Die geplante Anpassung sieht vor, auf einem etwa 1.000 Quadratmeter großen Grundstück statt eines einzelnen Doppelhauses nun zwei Doppelhäuser mit jeweils rund 250 Quadratmeter großen Grundstückseinheiten zu realisieren. Da diese Erweiterung die bestehenden Baugrenzen überschreitet, ist eine planungsrechtliche Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gab der Kreis Recklinghausen Hinweise zu Bodenarbeiten und dem Einsatz von Recyclingstoffen ab, die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die öffentliche Auslegung des Plans im Herbst 2012 verlief ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat der Stadt Gladbeck um den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gebeten.

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