Bebauungsplan Nr. 102, 2.Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 102, 2. Änderung, im Gebiet Wielandstraße sieht den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vor. Ziel des seit 2005 rechtsverbindlichen Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebiets, das sich an den Prinzipien der Gartenstadt orientiert. Zur Sicherung der architektonischen Qualität wurden verbindliche Gestaltungskriterien für Bauherren und Bauträger festgelegt.
Die Änderung des Bebauungsplans begründet sich durch die aktuelle Vermarktungssituation im Baugebiet. Da das Interesse potenzieller Erwerber vorrangig auf Grundstücken für freistehende Einfamilienhäuser liegt, wird der Bereich, der bisher für Gemeinschaftsgaragen bzw. Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen war, nicht mehr benötigt. Stattdessen soll für diesen Bereich eine überbaubare Fläche neu festgesetzt werden, um eine Bebauung mit Gebäuden zu ermöglichen.
Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung im Herbst 2012 verliefen ohne Anregungen oder Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss wird die Änderung als Ortsatzung festgeschrieben. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131012100006
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121220184330
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121220184333
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20121220184337
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20121220184340
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