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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 Gebiet: Roßheidestraße hier: 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

13/0012 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 für das Gebiet Roßheidestraße vor. Ziel des Plans ist die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sowie etwa 85 Stellplätzen. Das Vorhaben umfasst die Fläche einer bestehenden Grünanlage sowie Ergänzungsflächen aus einer angrenzenden Sportanlage im Bereich des Kreisverkehrs an der Horster Straße. Die Standortwahl erfolgte als Alternative zu einem ursprünglich geplanten Standort bei der Pauluskirche, um die zentrale Versorgung im Stadtteil Brauck-Nord nicht zu beeinträchtigen.

Der Vorhabensträger ist die LIDL Vertriebs GmbH & Co. KG. Durch den neuen Bebauungsplan sollen die entgegenstehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck im betreffenden Bereich aufgehoben werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange regte die IHK Nord Westfalen an, die maximale Verkauflächenobergrenze durch eine Baulast zusätzlich zu fixieren, um das Kaufkraftpotenzial im Stadtteil zu begrenzen. Die Verwaltung sieht in der planungsrechtlichen Festlegung der 800 Quadratmeter im Bebauungsplan bereits eine ausreichende Sicherung an und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

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