Dritte Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007; - Ausnahmsweise Einführung eines vierten verkaufsoffenen Sonntags am Palmsonntag 2013 - Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Monat Juni 2013 vom ersten auf den zweiten Sonntag
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen für das Jahr 2013 anzupassen.
Auf Anregung des Einzelhandelsverbandes soll für das Jahr 2013 ausnahmsweise ein vierter verkaufsoffener Sonntag eingeführt werden. Dieser ist für den Palmsonntag am 24. März 2013 vorgesehen, um den Zusammenhang mit dem in der Innenstadt stattfindenden Ostermarkt zu nutzen. Die Öffnung der Verkaufsstellen soll dabei für eine Dauer von fünf Stunden im Zeitraum zwischen 13:00 und 18:00 Uhr erfolgen.
Zudem wird eine Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Monat Juni 2013 beantragt. Der Termin soll vom ersten auf den zweiten Sonntag im Juni verschoben werden. Grund hierfür ist ein geplantes Gourmetfest, für das umfangreiche Aufbauarbeiten erforderlich sind. Da der vorangehende Donnerstag ein Feiertag ist, an dem öffentlich bemerkbare Arbeiten untersagt sind, soll die zeitliche Verschiebung die Durchführung der Arbeiten ermöglichen.
Die Verwaltung stellt fest, dass rechtliche Bedenken gegen beide Maßnahmen nicht bestehen, da das geltende Ladenöffnungsgesetz die Öffnung an vier Sonntagen pro Jahr zulässt. Die Vorlage sieht eine Neufassung des Paragrafen 1a der bestehenden Verordnung vor. Durch die Änderungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130701100033
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130108155459
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Wahl eines technischen Beigeordneten 07.01.2013
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- Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Gladbeck 07.01.2013
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- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 hier: Anpassung der Satzungsbestimmungen aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 03.12.2012 zur Anerkennung von sog. Wasserverlustmengen 03.01.2013