Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/Verteilung der Eingangsklassen nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz für das Schuljahr 2013/2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 13/0083 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten und der Verteilung der Eingangsklassen an Gladbecker Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014. Grundlage hierfür ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches dem Schulträger Vorgaben zur Bildung von Eingangsklassen sowie zur Begrenzung der Schülerzahlen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Klassenbildung und Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten überträgt.
Der Entwurf sieht für verschiedene Schulen unterschiedliche maximale Anzahlen an Eingangsklassen vor. Während für Schulen wie die Lambertischule, die Wittringer Schule oder die Antoniusschule eine feste Anzahl an Schülern oder Klassen festgelegt wird, orientieren sich andere Schulen am allgemeinen Klassenbildungswert. Für die Uhlandschule ist eine Reduzierung auf eine Eingangsklasse mit einer Kapazität von 24 Kindern vorgesehen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Schulkonferenz der Regenbogenschule dem Vorschlag zugestimmt, während die Schulkonferenz der Uhlandschule widersprach und eine dauerhafte Zweizügigkeit forderte. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, und begründet dies mit den Anmeldezahlen der Vorjahre sowie der Notwendigkeit einer flexiblen Raumnutzung im Hinblick auf Inklusion und Ganztagsangebote. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, in Einzelfällen Überschreitungen der Schülerzahlen zuzulassen, sofern die schulische Versorgung im Stadtteil sichergestellt bleibt. Ab dem Schuljahr 2014/2015 soll die jährliche Entscheidung über die Verteilung der Klassen auf Vorschlag der Verwaltung durch den Schulausschuss erfolgen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132201100084
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130122095632
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