Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Projekte im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 10/0518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0518 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Freigabe von Mitteln aus dem Fonds „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ vor. Gegenstand der Vorlage ist die Förderung des Projekts Kontaktstelle „Cooler Treff“, welches von der psychosozialen Beratungsstelle des Caritasverbandes Gladbeck e.V. durchgeführt wird.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Fortführung des Projekts, dessen ursprüngliche Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 angesetzt ist. Für das Jahr 2010 wird ein Projektkostenzuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts beliefen sich im Jahr 2009 auf 3.566,00 Euro, während für die Folgejahre 2010 und 2011 Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro veranschlagt wurden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Mittelfreigabe in Höhe von 10.000,00 Euro zustimmt. Die Vorlage bezieht sich zudem auf die Beratung und Beschlussempfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, die in dessen Sitzung am 23. November 2010 erfolgte. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.
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- 6Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) - Geschäftsbesorgung durch die Allbau Managementgesellschaft mbH -Zur Vorlage · 10/0514 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0514 des Rechtsamtes befasst sich mit die Geschäftsbesorgung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) durch die Allbau Managementgesellschaft mbH (AMG) aus Essen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 5. Juli 2010 beschlossen, einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Geschäftsführung der GWG mit der AMG für eine Dauer von zunächst einem Jahr abzuschließen. Die AMG hat die Geschäftsbesorgung am 1. August 2010 aufgenommen.
Der Umfang der Geschäftsbesorgung umfasst neben der Übernahme der Geschäftsführung auch die Erstellung einer detaillierten Analyse der GWG. Diese soll ein Stärken- und Schwächenprofil zu allen Geschäftsfeldern enthalten sowie eine mittel- bis langfristige Unternehmensstrategie, eine Chancen- und Risikenanalyse sowie konkrete Handlungsempfehlungen umfassen.
Es ist vorgesehen, dass die AMG vor Ablauf des einjährigen Zeitraums einen ausführlichen Bericht vorlegt, damit die Organe der GWG über die künftige Geschäftsführung entscheiden können. Die Vorlage sieht vor, dass dieser abschließende Bericht in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. März 2011 behandelt wird. In der Sitzung werden zudem der Geschäftsführer und der Prokurist der AMG über den Stand der angelaufenen Geschäftsbesorgung berichten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 7.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 10/0505 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion Soziale Liste hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss zum 07.10.2010.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, eine neue Person als beratendes Mitglied in den Kulturausschuss zu berufen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Wahl der vorgeschlagenen Person zum beratenden Mitglied im Kulturausschuss beantragt. Durch diese personelle Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 7.2Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0521 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0521 eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied schlägt die Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses vor.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, das entsprechende Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 7.3Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0566 · Beschlussvorlage
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Die FDP-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0566 Änderungen in der Besetzung verschiedener Gremien beantragt. Hintergrund der Vorlage sind die Niederlegungen von Mandaten durch zwei Ratsmitglieder.
Ein Ratsmitglied hat sein Mandat als ordentliches Mitglied im Sportausschuss sowie als beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit und als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Als Nachfolgeregelung schlägt die Fraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss zu berufen und dass ein anderes Ratsmitglied die Position als beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit übernimmt. Zudem soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Des Weiteren hat ein Ratsmitglied seine Tätigkeit als beratendes Mitglied im Integrationsrat beendet. Die Fraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Integrationsrat zu wählen.
Die vorgeschlagenen Neubesetzungen stützen sich auf die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mit den personellen Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 8Interkommunale Zusammenarbeit - Ergebnisse der Finanzkommission -Zur Vorlage · 10/0534 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0534 befasst sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Recklinghausen zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse der Finanzkommission vom 17. November 2010. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit sowie die Erzielung eines mittelfristigen Konsolidierungsvolumens von etwa sechs bis sieben Millionen Euro auf Kreisebene.
Der Entwurf sieht vor, dass der Kreistag und die Stadträte die Erwartung formulieren, dass Bund und Land die kommunalen Finanzen für eine lebensfähige Selbstverwaltung gestalten. Zudem werden der Landrat und die Bürgermeister beauftragt, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzreformgesetz auf das Jahr 2010 zu erweitern. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen zehn Themenfelder, darunter Personalservice, Brandschutz, Ausländerbehörde und Tiefbau, zwischen dem Kreis und den Städten neu strukturiert und Aufgaben neu zugeordnet werden. Die zuständigen Verwaltungen sollen hierzu vollständige Umsetzungskonzepte erarbeiten.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll sozialverträglich erfolgen, wobei betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Bei einer zentralen Aufgabenwahrnehmung ist die übernehmende Körperschaft verpflichtet, auf Wunsch der übertragenden Kommune das entsprechende Personal unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen zu übernehmen. Die kreisangehörigen Städte und der Kreis beabsichtigen zudem, die Haushaltskonsolidierung durch eigene Anstrengungen sowie die Fortführung der Arbeit der Finanzkommission weiterzuführen. Dabei ist die Erschließung weiterer Felder interkommunaler Zusammenarbeit sowie die Nachhaltung der Umsetzung aller Themenfelder vorgesehen.
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Hauptdokument|20101126093928|20101126094009|20101126093931|20101126093935|20101126093941|20101126093945|20101126093949|20101126093953|20101126093958|20101126094002
- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 06.01.01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 28.000 €Zur Vorlage · 10/0490 · Beschlussvorlage
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- 10Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0515 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0515 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2010. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen sowie Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 3 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 und 83 GO NRW. Diese Regelungen verpflichten dazu, dem Rat sämtliche über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, sofern diese als unerheblich eingestuft werden, zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Finanzbewegungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die inhaltliche Erarbeitung durch den Stadtkämmerer erfolgte. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Dezember 2010 vorgesehen.
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- 11Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0564 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 10/0564 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage basiert auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83.
Nach den in der Vorlage aufgeführten Zusammenstellungen belaufen sich die beantragten Mittel im Ergebnisplan auf insgesamt 1.442.000 Euro für Aufwendungen sowie 1.543.310 Euro für Auszahlungen. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen. Die Aufschlüsselung der Beträge erfolgt in drei verschiedenen Listen, die unterschiedliche Mittelbereitstellungen ausweisen.
Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu diesen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Ein spezifischer Teil der Auszahlungen ist für die Sanierung von Geh- und Radwegen sowie für die Gehwege der Gonheide vorgesehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergänzung des Gesetzes über die kommunale Finanzverwaltung (GFG) 2010 durch den Landtag verabschiedet wird. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 12Beteiligungsbericht 2009 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0504 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0504 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2009 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Der Bericht dient dazu, die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt zu erläutern und ist sowohl dem Rat als auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.
Der vorliegende Bericht stellt die 13. Fassung dieser Dokumentation dar und basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2009. Er berücksichtigt die im Jahr 2009 erfolgten Änderungen in der städtischen Beteiligung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der städtischen Vertretung in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften, nachdem der Rat im November 2009 Beschlüsse über neue Bestellungen in diesen Organen gefasst hatte.
Zudem enthält der Bericht Informationen zur GWG-Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Allbau Managementgesellschaft mbH übernommen wurde. Mit der Vorlage wird beantragt, den Beteiligungsbericht 2009 förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang verzeichnet.
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- 13Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2010 nach 2011Zur Vorlage · 10/0506 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0506 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Jahr 2011. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Durchführung von gemeindlichen Vorhaben, die sich über ein Haushaltsjahr hinaus erstrecken, zu ermöglichen und einen wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel zu gewährleisten.
Der Entwurf sieht vor, im Ergebnisplan Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen für Maßnahmen des Konjunkturpaktes II sowie für weitere durch Landeszuweisungen geförderte Vorhaben zu übertragen. Zudem ist die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie die Deckung von Auszahlungen aus Verbindlichkeiten vorgesehen. Da die Maßnahmen des Konjunkturpaktes II vollständig durch Landesmittel gegenfinanziert werden, ergeben sich hieraus keine Änderungen beim Jahresfehlbedarf.
Im investiven Finanzplan sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II sowie pauschal für Kanalbaumaßnahmen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro übernommen werden. Des Weiteren ist die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen geplant, darunter die Sanierung der Feuer- und Rettungswache, der Ausbau der Horster Straße sowie Schulbaumaßnahmen. Die Übertragung von Kreditermächtigungen ist nach aktuellem Stand auf den Bereich des Kanalbaus beschränkt. Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht vorzulegen.
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- 14Realsteuerhebesätze 2011Zur Vorlage · 10/0502 · Beschlussvorlage
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- 15Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der HundesteuersätzeZur Vorlage · 10/0500 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0500 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze.
Die aktuellen Steuersätze, die seit dem 1. Januar 2007 unverändert gelten, belaufen sich auf 97,80 Euro für einen gehaltenen Hund, 112,80 Euro je Hund bei zwei Hunden sowie 128,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden. Die Verwaltung begründet die Anpassung mit dem am 25. März 2010 vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Dieses sieht eine jährliche Ertragssteigerung bei den Hundesteuereinnahmen in Höhe von 50.000 Euro ab dem Jahr 2011 vor.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine jährliche Erhöhung der bisherigen Staffelsätze um jeweils 12 Euro vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2011 sollen die neuen Sätze 109,80 Euro für einen Hund, 124,80 Euro je Hund bei zwei Hunden und 140,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden betragen. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung in dieser Form zu beschließen.
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- 16Entwässerungsgebührensätze 2011Zur Vorlage · 10/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2011 vor. Die Verwaltung begründet die geplante Änderung mit einem erhöhten Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich um etwa 522.465 Euro beziehungsweise 4,81 Prozent erhöht.
Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung sind die Beiträge zur Emschergenossenschaft. Aufgrund des Umbaus des Emschersystems und gestiegener Betriebs- sowie Unterhaltungskosten der Kläranlagen wird für das Jahr 2011 mit einer Erhöhung der Umlagen um rund 9,3 Prozent gerechnet. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist die verringerte Verteilermasse. Durch den demografischen Wandel und ein verändertes Wassernutzungsverhalten sank die Menge des Frischwasserverbrauchs im Kalkulationszeitraum deutlich, was die Kosten pro Kubikmeter Abwasser erhöht.
Die vorgeschlagenen Tarifsätze für allgemeine Tarifnehmer sehen vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,81 Euro auf 2,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser anzuheben. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,76 Euro auf 0,79 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche steigen. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird ein Satz von 71,59 Euro gegenüber bisher 69,40 Euro festgesetzt. Mit der Neufestsetzung der Tarifsatzung soll das Kostendeckungsgebot gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erfüllt werden.
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Hauptdokument|20101028110454|20101028110627|20101022075141|20101022075200|20101022075218|20101022075230
- 17Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2011Zur Vorlage · 10/0519 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0519 eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2011 beantragt. Der ermittelte Gebührenbedarf der kostenrechnenden Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ beläuft sich für das Jahr 2011 auf 127.741 Euro. Da für das Jahr 2010 aufgrund eines noch nicht festgestellten Jahresabschlusses keine Neufestsetzung erfolgte, wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2
Die Vorlage begründet die geplante Anpassung mit einer rückläufigen Anzahl belegter Frontmeter auf den vier Wochenmärkten (Mitte, Rosenhügel, Zweckel und Rentfort-Nord). Während im Jahr 2009 noch rund 872 laufende Meter belegt waren, sank dieser Wert im Jahr 2010 auf etwa 625 Meter, wobei für 2011 eine ähnliche Belegung geschätzt wird. Da sich der Gebührenbedarf auf eine geringere Anzahl an Marktbeschickern verteilt, sieht die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühren für Dauererlaubnisinhaber von bisher 1,90 Euro auf gerundet 2,30 Euro pro Frontmeter und Tag anzuheben. Für Tageserlaubnisinhaber soll der Betrag von 3,00 Euro auf gerundet 3,80 Euro pro Frontmeter und Tag steigen. Zudem soll die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ beschlossen werden. Diese umfasst eine redaktionelle Änderung zur Anpassung an die Rechtsprechung bezüglich der Mehrwertsteuerpflicht. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert.
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Hauptdokument|20101122153047|20101122153054|20101122153101|20101122153115|20101122153126
- 18Neufassung der 'Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung)'Zur Vorlage · 10/0271 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine grundlegende Neufassung der Entgeltordnung für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Gebührenstrukturen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, die Haushaltskonsoolidierung zu unterstützen und auf einen Beschluss des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung zu reagieren.
Die Neufassung sieht eine moderate Preiserhöhung von etwa 20 Prozent vor, um gestiegenen Kosten, insbesondere im Energiebereich, Rechnung zu tragen. In der neuen Regelung wird die Nutzungsdauer im Grundtarif von sechs auf acht Stunden angehoben, wobei der Begriff der Veranstaltungsdauer durch die Nutzungsdauer ersetzt wurde, um Vor- und Nachbereitungszeiten einzuschließen. Zudem wird die Nutzung des Außenbereichs nun entgeltpflichtig.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Regelung für Verkaufsveranstaltungen. Um eine Häufung von Restpostenverkäufen zu begrenzen, wird hierfür ein dreifacher Mietssatz sowie eine quantitative Beschränkung festgesetzt. Für örtliche Vereine wird ein pauschaler Bonus von 30 Prozent auf die Miete vorgesehen.
Zusätzlich wurden die Regelungen zu Zusatzleistungen präzisiert. So wird die Abrechnung von Abfallentsorgung, Brandsicherheitswachen und Sanitätsdiensten klargestellt. Die Verwaltung erhält zudem die Möglichkeit, veranstaltungsbedingte Kosten für Technik, Personal oder Gastronomie marktgerecht über separate Tarife abzurechnen. Die Neufassung wird dem Kulturausschuss sowie weiteren Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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- 19Faire Kulturhauptstadt 'Magna Charta Ruhr.2010' Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer KinderarbeitZur Vorlage · 10/0526 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am Aktionsbündnis „Faire Kulturhauptstadt 2010“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Beitritt zur „MAGNA CHARTA RUHR.2010“, einer Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit, um die Stärkung von Kinderrechten zu unterstützen. Im Rahmen dieses Beitritts soll die Vergabepraxis der Stadt so angepasst werden, dass Produkte, die auf Basis von Kinderarbeit hergestellt wurden, ausgeschlossen werden können. Als rechtliche Grundlage für diesen Ausschluss dient die ILO-Konvention 182.
Die Regelung betrifft sämtliche Stadtämter bei der Beschaffung verschiedener Waren, darunter Textilien, Agrarprodukte oder Büromaterialien. Bereits im Jahr 2008 wurde in Gladbeck beschlossen, bei der Ausschreibung von Grabdenkmalen durch den Zentralen Betriebshof die Einhaltung der ILO-Konvention zu fordern. Für die aktuelle Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Erklärung offiziell beitritt. Die Vorlage enthält zudem die notwendigen Informationen zur Prüfung der Haushaltsmittel sowie die Struktur für die entsprechenden Finanzplanungen.
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- 20StraßenbenennungZur Vorlage · 10/0507 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0507 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer neuen Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 139, Gebiet Hege-/Lottenstraße. Aufgrund der Erschließung durch die Lottenstraße ist die Vergabe eines Straßennamens für die neu entstehende Erschließungsstraße erforderlich geworden.
Als Name für die Straße wird „Im Papengatt“ vorgeschlagen. Die Begründung für diesen Namen liegt in einem historischen Bezug zu einer ehemals in der Stadtgesellschaft verwurzelten Immobilie an diesem Standort. Ein entsprechender Plan des betreffenden Bereichs liegt der Vorlage bei.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, die Straße im genannten Bebauungsplan unter dem Namen „Im Papengatt“ zu benennen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2010 vorgesehen.
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- 21Freiwillige Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 10/0559 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gladbeck am 6. Dezember 2010 ist eine Berichterstattung über die aktuelle Lage der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0559, die dem Dezernat III zugeordnet ist, dient als Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass über die gegenwärtigen Entwicklungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck mündlich berichtet wird. Eine detaillierte schriftliche Begründung oder weiterführende Dokumentationen sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten vorgelegt.
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- 22Konjunkturprogramm - Stand der Umsetzung -Zur Vorlage · 10/0513 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0513 des Amtes für Immobilienwirtschaft informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung des Konjunkturprogramms in Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Bescheid der Bezirksregierung Münster vom April 2009, der der Stadt eine Zuwendung nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW in Höhe von 8.341.886 Euro bewilligt hat.
Der Rat der Stadt hatte im Mai 2009 insgesamt 23 städtische Investitionen beschlossen sowie die Bereitstellung von 800.000 Euro für energetische Maßnahmen freier Träger vorgesehen. Zum Berichtszeitstand sind 21 der 23 städtischen Maßnahmen fertiggestellt. Die Arbeiten am Neubau der Fahrzeughalle der Feuerwache sowie die Erneuerung der Lüftungsanlage im Hallenbad sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung wurden Aufträge in Höhe von 6.922.118 Euro erteilt, was 91,4 Prozent der Fördersumme für städtische Maßnahmen entspricht. Verausgabt wurden bislang 5.113.479 Euro. Durch die energetischen Sanierungen ergeben sich jährliche Einsparungen bei den Energiekosten in Höhe von 76.293 Euro sowie ein Minderaufwand für die Bauunterhaltung von 49.930 Euro, was eine Gesamteinsparung von 126.223 Euro pro Jahr bedeutet. Der kommunale Eigenanteil von 12,5 Prozent der Fördersumme ist gemäß dem Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz ab 2012 in zehn Jahresraten zu leisten. Der Entwurf sieht vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
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- 23Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Handwerker-Sondererlaubnis für das Befahren von Umweltzonen mit Fahrzeugen ohne Plakette -Zur Vorlage · 10/0535 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0535 einen Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2010 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer Handwerker-Sondererlaubnis. Diese Regelung soll es ermöglichen, Umweltzonen mit Fahrzeugen zu befahren, die nicht über eine entsprechende Plakette verfügen.
Der Antrag basiert auf § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse. Ziel der Vorlage ist die Behandlung des Vorschlags zur Ausweitung der Befahrungsrechte für handwerkliche Betriebe innerhalb der festgesetzten Umweltzonen. Die Details zur Umsetzung und den Voraussetzungen der Sondererlaubnis sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung dieses Anliegens zuständig.
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- 24Vorschlag gem. 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Soziale Liste - Verständliche Darstellung des Haushaltsplanentwurfes 2011 -Zur Vorlage · 10/0557 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2010 einen Antrag gestellt. Gegenstand der Vorlage Nummer 10/0557 ist die Forderung nach einer verständlichen Darstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2011.
Der Antrag basiert auf der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Ziel der Vorlage ist es, die Aufbereitung der Haushaltsplanunterlagen so zu gestalten, dass die Inhalte des Entwurfs für die Gremien nachvollziehbar dargelegt werden. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde durch das Bürgermeisterbüro erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 26Mitteilungen des Bürgermeisters
- 27Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 28Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 29Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 30.1Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 30.2Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 30.3Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich