Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Handwerker-Sondererlaubnis für das Befahren von Umweltzonen mit Fahrzeugen ohne Plakette -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0535 einen Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2010 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer Handwerker-Sondererlaubnis. Diese Regelung soll es ermöglichen, Umweltzonen mit Fahrzeugen zu befahren, die nicht über eine entsprechende Plakette verfügen.
Der Antrag basiert auf § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse. Ziel der Vorlage ist die Behandlung des Vorschlags zur Ausweitung der Befahrungsrechte für handwerkliche Betriebe innerhalb der festgesetzten Umweltzonen. Die Details zur Umsetzung und den Voraussetzungen der Sondererlaubnis sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung dieses Anliegens zuständig.
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- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20101118084323
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