Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Integrationsrat -Zur Vorlage · 12/0320 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0320 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Integrationsrat. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Tätigkeit im Integrationsrat.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion soll ein neues Mitglied für den Integrationsrat gewählt werden. Die vorgeschlagene Person ist ein weiteres Ratsmitglied. Die Durchführung der Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung sieht vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei dessen Wahl angehörte, einen Nachfolger bestimmen, sofern ein Mitglied vorzeitig aus einem Ausschuss ausscheidet.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, das genannte Ratsmitglied zum Mitglied im Integrationsrat zu wählen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Änderung der Ausschussbesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.2Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 12/0401 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat eine Vorlage zur Änderung von Ausschussbesetzungen vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Niederlegung eines Mandats als sachkundiger Bürger durch ein Mitglied der Fraktion sowie die Niederlegung eines Mandats als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW schlägt die Fraktion für die entstandenen Vakanzen neue Besetzungen vor. Im Umwelt- und Betriebsausschuss soll ein neues ordentliches Mitglied sowie ein neues stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Für den Sportausschuss wird die Ernennung eines beratenden Mitglieds beantragt. Im Stadtplanungs- und Bauausschuss soll ein neues stellvertretendes beratendes Mitglied bestimmt werden. Zudem wird die Neubesetzung eines beratenden Mitglieds sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung vorgeschlagen.
Die Verwaltung bestätigt, dass die vorgeschlagenen Personen die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahlen erfüllen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der genannten Personen in die jeweiligen Ausschüsse vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.3Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 12/0403 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0403 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Mandats im Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats als ordentliches Mitglied im Schulausschuss durch ein Ratsmitglied.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist das Verfahren für die Nachbesetzung geregelt. Wenn ein Mitglied eines Ausschusses vorzeitig ausscheidet, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger.
In diesem Zusammenhang hat die Ratsfraktion Die Linke vorgeschlagen, ein weiteres Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Schulausschuss zu wählen. Die Vorlage stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die Wahl der Person zum ordentlichen Mitglied im Schulausschuss beantragt.
Aus finanzieller Sicht sind durch diese Änderung der Ausschussbesetzung keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.4Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 12/0402 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0402 eine Änderung der Besetzung des Kulturausschusses beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung des Mandats eines ordentlichen Mitglieds des Ausschusses durch ein Ratsmitglied zum 29. Juni 2012.
Gemäß der Vorgabe der SPD-Ratsfraktion soll ein neues ordentliches Mitglied für den Kulturausschuss gewählt werden. Der Vorschlag sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als Nachfolge zu bestimmen. Die Vorlage stützt sich dabei auf die gesetzliche Grundlage des § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welche den Ratsmitgliedern die Wahl eines Nachfolgers ermöglicht, sofern dieser von der Fraktion oder Gruppe vorgeschlagen wird, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit dem Beschlussentwurf wird die Wahl der Nachfolge zum ordentlichen Mitglied im Kulturausschuss beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Zukunft der Energieversorgung in Gladbeck Bekanntmachung des Auslaufens der Strom- und Gaskonzession zwischen der Stadt Gladbeck und der Emscher Lippe Energie GmbH nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWGZur Vorlage · 12/0389 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, das Auslaufen der bestehenden Strom- und Gaskonzessionsverträge mit der Emscher Lippe Energie GmbH offiziell bekannt zu geben. Die Verträge, die im Jahr 2001 geschlossen wurden, enden zum 31. Dezember 2014, wobei ein Neuabschluss zum 1. Januar 2015 angestrebt wird. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Stadt verpflichtet, das Vertragsende sowie Informationen zur Veröffentlichung der weiteren Daten spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen soll nach den Grundsätzen der Transparenz und des Wettbewerbs durchgeführt werden. Um einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen, sollen die Bekanntmachungen für Strom und Gas parallel, jedoch in getrennten Verfahren erfolgen. Dies erlaubt es potenziellen Bietern, sich gezielt für nur eines der beiden Medien zu bewerben.
Zusätzlich zur Neuvergabe prüft die Stadt verschiedene strategische Optionen, um den öffentlichen Einfluss auf den Netzbetrieb zu stärken. Hierzu zählen gesellschaftsrechtliche Einflussnahmen oder ein vollumfänglicher Erwerb des Netzes. Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch interessierte Unternehmen gebeten werden, schriftliche Interessenbekundungen einzureichen. Die notwendigen technischen und wirtschaftlichen Daten zum Netz werden auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorzunehmen, um formelle Verfahrensfehler zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.1Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Haushaltssatzung 2012Zur Vorlage · 12/0333 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0333 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Haushaltssanierungsplan 2012–2021 sowie der Anpassung der Haushaltssatzung 2012. Hintergrund der Vorlage ist die Aufnahme der Stadt Gladbeck in den Stärkungspakt Stadtfinanzen, deren Antrag durch die Bezirksregierung Münster am 29. Mai 2012 bewilligt wurde. Damit verbunden ist die Verpflichtung, bis zum 30. September 2012 einen vom Rat beschlossenen Sanierungsplan vorzulegen.
Der vorgelegte Plan sieht vor, dass unter Einbeziehung der Landeshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 ein Haushaltsausgleich erreicht wird. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine Anhebung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 750 v. H. vorgesehen. Der Haushaltssanierungsplan ersetzt das im März beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
In der Folge ist eine ergänzende Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2012 erforderlich. Die Anpassungen umfassen die Korrektur der Ergebnis- und Finanzplanung hinsichtlich der Erträge, die Reduzierung der Inanspruchnahme der Rücklage aufgrund der Mehrerträge sowie die Festlegung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich erreicht wird. Das Verfahren wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, wobei eine vollständige Anpassung des gesamten Haushaltsplanes nicht als notwendig erachtet wurde. Die Gemeindeprüfungsanstalt war in den Erstellungsprozess des Sanierungsplans eingebunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.2Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 Haushaltssatzung 2012Zur Vorlage · 12/0400 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0400 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Neufassung der Haushaltssatzung 2012 sowie dem Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Aufstockung der kommunalen Anteile an der ELE. Im Zuge der Verhandlungen zur Fortsetzung der Gesellschaft nach dem Auslaufen des bestehenden Gesellschaftsvertrags zum 30. Juni 2013 wurde eine Erhöhung der Beteiligung von 7 % auf 16,64 % pro Kommune mit dem RWE vereinbart.
Um die Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2012 mit dem erhöhten Anteil zu berücksichtigen, muss die Aufstockung der Beteiligung um 25 Millionen Euro noch vor dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Die Finanzierung des Kaufpreises ist durch eine Kreditaufnahme vorgesehen. Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Anpassung der Haushaltssatzung 2012 sowie eine Korrektur im Haushaltsplan erforderlich.
Die Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung sehen eine Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie eine entsprechende Steigerung der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit vor. Zudem wird die Kreditermächtigung für notwendige Investitionen um 25 Millionen Euro erhöht. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 gemäß dem Stärkungspaktgesetz sowie die Neufassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 12/0394 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0394 des Amts für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2013. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den Entwurf, welcher vom Stadtkämmerer erstellt und bestätigt wurde, dem Rat zu. Dieser Entwurf umfasst neben der Haushaltssatzung auch sämtliche dazugehörigen Anlagen.
Im Rahmen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Zeitraum 2012 bis 2021, wie sie durch die Gemeindeordnung und das Stärkungspaktgesetz vorgeschrieben ist, nachgereicht wird.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 sowie die entsprechenden Anlagen werden zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Die Entscheidung über den Entwurf obliegt dem Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplamnäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1- gem. § 82 i.V.m. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 12/0376 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat dem Rat eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 12/0376 ist die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW. Diese Regelung verpflichtet dazu, dem Rat eine Aufstellung der genannten finanziellen Vorgänge vorzulegen. Die entsprechende Liste der Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im August 2012 erstellt und war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im September 2012 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Bebauungsplan Nr. 61, 2. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 12/0309 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussentwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 für das Gebiet Mühlenstraße vor. Ziel der Änderung ist eine städtebauliche Neuordnung des Bereichs der ehemaligen Textilfabrik, nachdem eine langfristige gewerbliche Nutzung der Hallen nicht absehbar war. Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1989 sah für den Blockinnenbereich ein gemischtes Baugebiet mit eingeschossiger Bauweise vor, wobei Wohngebäude ausgeschlossen waren.
Die neue Planung sieht im Blockinnenbereich die Errichtung von drei Wohngruppeneinheiten zur Betreuung demenzkranker Personen sowie Einzelgebäude in Form von Stadtvillen in ein- bis zweigeschossiger Bauweise vor. Ergänzend sollen seniorengerechte Wohnungen entstehen. Für die Erschließung ist eine Straße vorgesehen, die östlich des bereits errichteten Kinderheimes an die Bottroper Straße angebunden und zur Breddestraße geführt werden soll. Durch die Einbeziehung der vorhandenen Betriebszufahrt an der Breddestraße soll eine Querung des Bereichs für Fußgänger und Anliegerverkehr ermöglicht werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie des Kreises Recklinghausen berücksichtigt. Die öffentliche Auslegung im Sommer 2012 verlief ohne Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und die neue Planung rechtsverbindlich werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Abwasserbeseitigungskonzept 2012Zur Vorlage · 12/0326 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über die Zustimmung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 beraten. Das vorliegende Dokument stellt die fünfte Fortschreibung des bestehenden Konzepts dar, welches nach dem sechsjährigen Turnus auf die Vorlage des ABK 2006 folgt. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sind die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet und müssen entsprechende Konzepte der zuständigen Bezirksregierung Münster vorlegen.
Das neue Konzept umfasst aufgrund einer geänderten Rechtslage zusätzlich ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches Informationen zur zukünftigen Ableitung von Niederschlagswasser in den Entwässerungsgebieten bereitstellt. Das ABK 2012 bietet einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Kanalerneuerung und -sanierung im Stadtgebiet sowie deren zeitliche Abfolge und geschätzte Kosten. Die endgültige Festlegung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsmeldungen.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2017 ist ein Investitionsvolumen von etwa 23,6 Millionen Euro vorgesehen. Darin enthalten sind auch Aufwendungen für das Projekt Emscherumbau, welches durch die Emschergenossenschaft durchgeführt wird. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über den Gebührenhaushalt gesichert. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster hat bereits stattgefunden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die Zustimmung zum Konzept in seiner Sitzung am 30. August 2012 einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20120824124813|20120824124825|20120824125028|20120824125036|20120824125040
- 10.aAntrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Steuerpflicht für Kindertagesstätten -Zur Vorlage · 12/0410 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0410 befasst sich mit der Frage der Steuerpflicht für Kindertagesstätten. Der Antrag wurde gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Beratung im Rat vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Kindertagesstätten. Die Verwaltung hat in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt ausgewiesen, weder für die Ergebnisrechnung noch für den investiven Finanzplan. Es sind keine einmaligen oder jährlichen Erträge oder Aufwendungen sowie keine Ein- oder Auszahlungen dokumentiert. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates in der Sitzung am 20. September 2012.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2012Zur Vorlage · 12/0318 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 20. September 2012 liegt die Beschlussvorlage 12/0318 zur Vorlage. Gegenstand der Vorlage aus dem Bürgermeisterbüro ist das Beschlusscontrolling beziehungsweise die Beschlussliste für das erste Halbjahr des Jahres 2012.
Die Verwaltung legt mit diesem Dokument eine Aufstellung der im betreffenden Zeitraum gefassten Beschlüsse vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Beschlussliste für das erste Halbjahr 2012 zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage dient der Dokumentation der im Berichtszeitraum getroffenen Entscheidungen im Rahmen des Beschlusscontrollings.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Bürgermeisters
- 14Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 15Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 16Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 17Zukunft der Energieversorgung in Gladbecknicht öffentlich
- 18Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)nicht öffentlich
- 19Jahresabschluss 2011 ZBGnicht öffentlich
- 20Entlastung des Betriebausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2011nicht öffentlich
- 21Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2012nicht öffentlich
- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 23Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich