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Mitteilungsvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplamnäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1- gem. § 82 i.V.m. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012

12/0376 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für kommunale Finanzen hat dem Rat eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 12/0376 ist die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012.

Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW. Diese Regelung verpflichtet dazu, dem Rat eine Aufstellung der genannten finanziellen Vorgänge vorzulegen. Die entsprechende Liste der Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im August 2012 erstellt und war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im September 2012 vorgesehen.

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