Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 Haushaltssatzung 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0400 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Neufassung der Haushaltssatzung 2012 sowie dem Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Aufstockung der kommunalen Anteile an der ELE. Im Zuge der Verhandlungen zur Fortsetzung der Gesellschaft nach dem Auslaufen des bestehenden Gesellschaftsvertrags zum 30. Juni 2013 wurde eine Erhöhung der Beteiligung von 7 % auf 16,64 % pro Kommune mit dem RWE vereinbart.
Um die Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2012 mit dem erhöhten Anteil zu berücksichtigen, muss die Aufstockung der Beteiligung um 25 Millionen Euro noch vor dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Die Finanzierung des Kaufpreises ist durch eine Kreditaufnahme vorgesehen. Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Anpassung der Haushaltssatzung 2012 sowie eine Korrektur im Haushaltsplan erforderlich.
Die Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung sehen eine Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie eine entsprechende Steigerung der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit vor. Zudem wird die Kreditermächtigung für notwendige Investitionen um 25 Millionen Euro erhöht. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 gemäß dem Stärkungspaktgesetz sowie die Neufassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 125920100401
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120906111323
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120906111330
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