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Beschlussvorlage

Abwasserbeseitigungskonzept 2012

12/0326 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck wird über die Zustimmung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 beraten. Das vorliegende Dokument stellt die fünfte Fortschreibung des bestehenden Konzepts dar, welches nach dem sechsjährigen Turnus auf die Vorlage des ABK 2006 folgt. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sind die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet und müssen entsprechende Konzepte der zuständigen Bezirksregierung Münster vorlegen.

Das neue Konzept umfasst aufgrund einer geänderten Rechtslage zusätzlich ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches Informationen zur zukünftigen Ableitung von Niederschlagswasser in den Entwässerungsgebieten bereitstellt. Das ABK 2012 bietet einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Kanalerneuerung und -sanierung im Stadtgebiet sowie deren zeitliche Abfolge und geschätzte Kosten. Die endgültige Festlegung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsmeldungen.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2017 ist ein Investitionsvolumen von etwa 23,6 Millionen Euro vorgesehen. Darin enthalten sind auch Aufwendungen für das Projekt Emscherumbau, welches durch die Emschergenossenschaft durchgeführt wird. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über den Gebührenhaushalt gesichert. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster hat bereits stattgefunden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die Zustimmung zum Konzept in seiner Sitzung am 30. August 2012 einstimmig empfohlen.

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