Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0402 eine Änderung der Besetzung des Kulturausschusses beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung des Mandats eines ordentlichen Mitglieds des Ausschusses durch ein Ratsmitglied zum 29. Juni 2012.
Gemäß der Vorgabe der SPD-Ratsfraktion soll ein neues ordentliches Mitglied für den Kulturausschuss gewählt werden. Der Vorschlag sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als Nachfolge zu bestimmen. Die Vorlage stützt sich dabei auf die gesetzliche Grundlage des § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welche den Ratsmitgliedern die Wahl eines Nachfolgers ermöglicht, sofern dieser von der Fraktion oder Gruppe vorgeschlagen wird, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit dem Beschlussentwurf wird die Wahl der Nachfolge zum ordentlichen Mitglied im Kulturausschuss beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Rat
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