Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Haushaltssatzung 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0333 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Haushaltssanierungsplan 2012–2021 sowie der Anpassung der Haushaltssatzung 2012. Hintergrund der Vorlage ist die Aufnahme der Stadt Gladbeck in den Stärkungspakt Stadtfinanzen, deren Antrag durch die Bezirksregierung Münster am 29. Mai 2012 bewilligt wurde. Damit verbunden ist die Verpflichtung, bis zum 30. September 2012 einen vom Rat beschlossenen Sanierungsplan vorzulegen.
Der vorgelegte Plan sieht vor, dass unter Einbeziehung der Landeshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 ein Haushaltsausgleich erreicht wird. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine Anhebung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 750 v. H. vorgesehen. Der Haushaltssanierungsplan ersetzt das im März beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
In der Folge ist eine ergänzende Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2012 erforderlich. Die Anpassungen umfassen die Korrektur der Ergebnis- und Finanzplanung hinsichtlich der Erträge, die Reduzierung der Inanspruchnahme der Rücklage aufgrund der Mehrerträge sowie die Festlegung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich erreicht wird. Das Verfahren wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, wobei eine vollständige Anpassung des gesamten Haushaltsplanes nicht als notwendig erachtet wurde. Die Gemeindeprüfungsanstalt war in den Erstellungsprozess des Sanierungsplans eingebunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121682100333
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120907120622
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