Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0394 des Amts für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2013. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den Entwurf, welcher vom Stadtkämmerer erstellt und bestätigt wurde, dem Rat zu. Dieser Entwurf umfasst neben der Haushaltssatzung auch sämtliche dazugehörigen Anlagen.
Im Rahmen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Zeitraum 2012 bis 2021, wie sie durch die Gemeindeordnung und das Stärkungspaktgesetz vorgeschrieben ist, nachgereicht wird.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 sowie die entsprechenden Anlagen werden zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Die Entscheidung über den Entwurf obliegt dem Rat.
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