Bebauungsplan Nr. 61, 2. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussentwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 für das Gebiet Mühlenstraße vor. Ziel der Änderung ist eine städtebauliche Neuordnung des Bereichs der ehemaligen Textilfabrik, nachdem eine langfristige gewerbliche Nutzung der Hallen nicht absehbar war. Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1989 sah für den Blockinnenbereich ein gemischtes Baugebiet mit eingeschossiger Bauweise vor, wobei Wohngebäude ausgeschlossen waren.
Die neue Planung sieht im Blockinnenbereich die Errichtung von drei Wohngruppeneinheiten zur Betreuung demenzkranker Personen sowie Einzelgebäude in Form von Stadtvillen in ein- bis zweigeschossiger Bauweise vor. Ergänzend sollen seniorengerechte Wohnungen entstehen. Für die Erschließung ist eine Straße vorgesehen, die östlich des bereits errichteten Kinderheimes an die Bottroper Straße angebunden und zur Breddestraße geführt werden soll. Durch die Einbeziehung der vorhandenen Betriebszufahrt an der Breddestraße soll eine Querung des Bereichs für Fußgänger und Anliegerverkehr ermöglicht werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie des Kreises Recklinghausen berücksichtigt. Die öffentliche Auslegung im Sommer 2012 verlief ohne Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und die neue Planung rechtsverbindlich werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 128820100309
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120824075942
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