Antrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Steuerpflicht für Kindertagesstätten -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0410 befasst sich mit der Frage der Steuerpflicht für Kindertagesstätten. Der Antrag wurde gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Beratung im Rat vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Kindertagesstätten. Die Verwaltung hat in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt ausgewiesen, weder für die Ergebnisrechnung noch für den investiven Finanzplan. Es sind keine einmaligen oder jährlichen Erträge oder Aufwendungen sowie keine Ein- oder Auszahlungen dokumentiert. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates in der Sitzung am 20. September 2012.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122592100411
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120925123144
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke - 06.09.2012
- Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion - 06.09.2012
- Realsteuerhebesätze ab 2013 15.10.2012
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck 15.10.2012
- Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck 15.10.2012
- Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze 15.10.2012