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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Zentraler Betriebshof Gladbeck (ZBG)Zur Vorlage · 12/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0166 befasst sich mit der organisatorischen Neuausrichtung und der Änderung der Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG). Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Gladbeck und der Notwendigkeit, Einsparvorgaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept umzusetzen, wird die Rückführung der Aufgabenbereiche des ZBG in die Kernverwaltung der Stadt vorgeschlagen.
Der Entwurf sieht vor, die Organisationsform als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 1. Januar 2013 aufzuheben und die Betriebssatzung zum gleichen Zeitpunkt zu beenden. Im Zuge dieser Reintegration sollen die Aufgabenbereiche der Abfallbeseitigung sowie der Straßenreinigung dem Dezernat III und die Grünflächenunterhaltung dem Dezernat V zugeordnet werden.
Durch die Rückführung der Grünunterhaltung in die Kernverwaltung entstehen laut Vorlage zusätzliche Aufwände von etwa 300.000 Euro in den Gebührenhaushalten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung, was einer Erhöhung von circa 2,8 Prozent entspricht. Die Finanzierung des Verwaltungsbereichs des ZBG war für das Jahr 2012 mit 2,3 Millionen Euro geplant. Die Verwaltung wurde mit der Vorbereitung der organisatorischen Eingliederung beauftragt. Das Rechnungsprüfungsamt wurde über die beabsichtigten Änderungen bereits im März 2012 informiert. Der Rat ist gemäß Gemeindeordnung für die Entscheidung über die Einschränkung oder Umwandlung der Rechtsform des ZBG zuständig.
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- 4.1Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktin Bündnis 90/Die Grünen - ZBG/Grünflächenunterhaltung und Friedhofswesen -Zur Vorlage · 12/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 12/0155 der Stadt Gladbeck behandelt einen Vorschlag der SPD-Ratsfraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Der Gegenstand des Antrags betrifft die Bereiche Grünflächenunterhaltung und Friedhofswesen.
Die Vorlage wurde im Bürgermeisterbüro erstellt und ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Die parlamentarische Behandlung war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. März 2012 sowie für die Sitzung des Rates am 22. März 2012 angesetzt. Federführend für das Dokument ist der Rat. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung über die in der Anlage enthaltenen inhaltlichen Punkte zur Grünflächen- und Friedhofsverwaltung.
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- 4.2Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Erteilung des Rederechts an den Ersten Betreibsleiter sowie den kaufmännischen Betriebsleiter des ZBG -Zur Vorlage · 12/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse einen Vorschlag vorgelegt, der im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates behandelt werden soll. Gegenstand der Vorlage 12/0162 ist die Erteilung des Rederechts für bestimmte Funktionsträger des Zentralen Bezirksgebäudes (ZBG).
Konkret wird beantragt, dem Ersten Betriebsleiter sowie dem kaufmännischen Betriebsleiter des ZBG das Recht einzuräumen, in den entsprechenden Gremien Stellung zu nehmen. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung über die Einbindung dieser betrieblichen Verantwortlichen in die parlamentarischen Beratungsverfahren der Stadt Gladbeck. Die zuständigen Gremien sollen über die Gewährung dieses Rederechts entscheiden.
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- 5Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012Zur Vorlage · 12/0099 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0099 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf einzureichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 8. Februar 2012 bis zum 22. März 2012 öffentlich aus. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen bei der Stadtverwaltung eingehen, werden diese nachgereicht, um eine abschließende Beratung in den zuständigen Gremien zu ermöglichen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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- 6.aWirtschaftsplan ZBG 2012nicht öffentlich
- 6.bBeratung der Haushaltssatzung 2012 einschließlich Anlagen/HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 12/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0177 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2012 der Stadt Gladbeck inklusive der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage berücksichtigt alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Diese Änderungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis dokumentiert.
Der Entwurf umfasst neben der überarbeiteten Haushaltssatzung 2012 auch das Gesamtänderungsverzeichnis, welches den Ergebnisplan, den investiven Finanzplan sowie das Verzeichnis der Haushaltsvermerke beinhaltet. Zudem ist eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Bestandteil der Unterlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der aus den Beratungen resultierenden Änderungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Des Weiteren ist die Beschlussfassung über die beigefügte Dringlichkeitsliste vorgesehen, wobei hierbei Änderungen berücksichtigt werden sollen, die sich aus dem Beschluss über den investiven Finanzplan 2012 ergeben. Die Vorlage wurde zur Beratung in der öffentlichen Sitzung des Rates am 22. März 2012 vorgelegt.
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- 7Stellenplan 2012Zur Vorlage · 12/0111 · Beschlussvorlage
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Der Entwurf zum Stellenplan 2012 der Stadt Gladbeck sieht eine Reduzierung der Gesamtstellenzahl von 761,7 Stellen im Jahr 2011 auf 760,9 Stellen im Jahr 2012 vor. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Stellen. Trotz des Stellenabbaus und verschiedener Umwandlungen ergibt sich ein struktureller Mehraufwand von jährlich rund 7.210 Euro, da die Kosten für neu einzurichtende Stellen die Einsparungen übersteigen.
Geplant ist die Einsparung von 5,0 Planstellen. Im Gegenzug sollen 5,8 Stellen neu eingerichtet werden. Zu diesen Neuschaffungen gehören Anpassungen im Bereich Steuern und Abgaben, eine Planstelle für Lotsen im Haus der Sozialen Leistungen sowie die Verstetigung der Projekte „Anstoß“ und „Bildungsunterstützung an Grundschulen“. Zudem ist eine Aufstockung der Musikschule vorgesehen. Für den Bereich Hilfen zur Erziehung wird empfohlen, zusätzliche Stellen erst nach Abschluss externer Untersuchungen einzurichten.
Aufgrund steigender Schülerzahlen im Landesprogramm „JEKI“ ist eine halbe Stelle erforderlich. Im Bereich der Amtsvormundschaften wird eine dritte Planstelle notwendig, da eine neue Fallobergrenze gilt. Die Verwaltung folgt zudem dem Vorschlag des Personalrates zur Ausweisung einer Planstelle beim Amt für Jugend und Familie. Für das Ingenieuramt wird eine befristete Personalaufstockung für einen Straßenbegeher vorgeschlagen, während die Erhöhung der Wochenstunden der Sachgebietsleitung Bürgeramt befristet bis März 2013 geplant ist. Die Einrichtung einer neuen Planstelle für einen mobilen Hausmeisterdienst wird abgelehnt.
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- 8Teilnahme am Stärkungspakt - Stufe 2 -Zur Vorlage · 12/0142 · Beschlussvorlage
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Hauptdokument|20120308155306|20120308155312|20120308155316|20120308155321
- 9.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 12/0136 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0136 des Bürgermeisterbüros regelt die Neubesetzung eines Sitzplatzes im Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stellvertretenden beratenden Mitglieds, welches als Vertreter der Kirchen in den Ausschuss berufen worden war. Das Mandat wurde im Januar 2012 niedergelegt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung können Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden. Da das ausgeschiedene Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde angehörte, obliegt der Vorschlag für eine Nachfolge der entsprechenden Fraktion bzw. Gruppe.
Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hat für die Nachfolge einen Vertreter vorgeschlagen, welcher die erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, diesen Vertreter gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum stellvertretenden beratenden Mitglied des Schulausschusses zu berufen. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat vorgelegt.
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- 9.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Sportausschuss -Zur Vorlage · 12/0174 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0174 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des Sportausschusses. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein bisheriges Mitglied des Sportausschusses zum 10. März 2012.
Auf Vorschlag der BIG-Ratsfraktion wird die Wahl eines Nachfolgers angestrebt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt die Wahl eines Ersatzmitglieds der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei dessen Wahl angehörte. Die Vorlage sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum neuen Mitglied im Sportausschuss zu wählen, da die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt sind.
Durch die personelle Änderung ergibt sich keine Veränderung an der Gesamtzusammensetzung des Ausschusses. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum Mitglied im Sportausschuss vor.
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- 9.3Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 12/0176 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0176 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss, welches sein Mandat niedergelegt hat.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds durch den Rat ein Nachfolger gewählt wird. Dieser Nachfolger wird auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe benannt, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Die FDP-Ratsfraktion schlägt für die Nachbesetzung ein neues beratendes Mitglied vor, welches die erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum beratenden Mitglied im Schulausschuss zu wählen. Mit der Änderung der Ausschussbesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 10Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Mitgliederversammlung 2012Zur Vorlage · 12/0098 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0098 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 13. Juni 2012 in Mönchengladbach stattfindet. Gemäß der Satzung des Städtetages NRW ist die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten an die Einwohnerstatistik gebunden, wodurch der Stadt Gladbeck fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zustehen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete der Gemeinde als stimmberechtigter Abgeordneter zu bestellen. Für die Besetzung der weiteren Sitze sieht die Vorlage das Verfahren nach Hare-Niemeyer vor. Basierend auf der Verteilung der Stimmen ergibt sich für die Besetzung der verbleibenden Plätze folgendes Ergebnis: Die SPD-Ratsfraktion erhält zwei Abgeordnete, während die CDU-Ratsfraktion einen Abgeordneten erhält. Zwischen den Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und BIG besteht ein Gleichstand, sodass im Falle eines fehlenden Einvernehmens das Los über die Zuteilung entscheiden müsste.
Zusätzlich zur Bestellung der stimmberechtigten Abgeordneten besteht die Möglichkeit, Gäste zur Teilnahme an der Versammlung zu entsenden. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als ersten Abgeordneten zu bestimmen und die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden nicht ausgewiesen.
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- 11Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011 in 2012Zur Vorlage · 12/0141 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0141 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Jahr 2012. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2011, der die Bildung von Ermächtigungsübertragungen für den investiven und konsumtiven Finanzplan in einem bestimmten Umfang gestattet hatte.
Im investiven Finanzplan sind Übertragungen in Höhe von 12.768.286,31 Euro vorgesehen. Dies umfasst unter anderem pauschale Mittel für Kanalbaumaßnahmen sowie die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung der Feuer- und Rettungswache, den Ausbau der Horster Straße sowie Schulbauprojekte. Zudem sind Ausnahmen für jährlich pauschal veranschlagte Mittel für bestimmte Beschaffungen und Baumaßnahmen enthalten. Für verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter Maßnahmen im Rahmen der Sozialen Stadt Brauck, energetische Sanierungen sowie Projekte in der Horster Straße, der Rockwool-Straße und im Familienpark Wittringen, stehen Ermächtigungsübertragungen für Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 3.840.924 Euro zur Verfügung.
Im konsumtiven Bereich umfasst die Vorlage die Verwendung von Instandhaltungsrückstellungen aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 4.187.093,97 Euro. Des Weiteren sind Rückstellungen für Aufwendungen in Höhe von 2.593.947,69 Euro vorgesehen, die im Jahr 2011 noch nicht entstanden sind, aber 2012 anfallen, sowie Rückstellungen für im Jahr 2011 entstandene Aufwendungen, deren Auszahlung erst im Jahr 2012 erfolgt, in Höhe von 4.652.082,94 Euro. Der Rat wird gebeten, den vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen zuzustimmen.
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- 12Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 12/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0140 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für die Leistung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Regelungen gemäß § 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf einen Gesamtbetrag von 1.813.415 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Ausgaben sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der aufgeführten Summe in Höhe von 1.813.415 Euro zustimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 13Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 1. Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Öffnung für Angebote in den Förderschulen für die Jahrgänge 5 und 6 2. Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2012Zur Vorlage · 12/0145 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0145 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht Änderungen an der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vor.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der bisherigen Satzung. Da eine Zusammenführung der Regelungen für die OGS-Angebote und die Kindertageseinrichtungen derzeit nicht angestrebt wird, soll die bestehende Satzung bis zum 31. Juli 2016 befristet werden. Zudem soll die Satzung dahingehend erweitert werden, dass die OGS-Angebote ab dem Schuljahr 2012/13 auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 an den städtischen Förderschulen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren wird eine Anpassung der Elternbeiträge zum 1. August 2012 vorgeschlagen. Ziel ist es, die Einnahmen um jährlich circa 23.000 Euro zu steigern, um den im Haushaltssicherungskonzept festgelegten Kostendeckungsgrad zu verbessern. Die Vorlage führt dazu aus, dass die Tarife damit wieder auf das Vorjahresniveau angehoben werden sollen. Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder bleiben unverändert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Entgelte im Vergleich zu anderen Kommunen preiswert bleiben und die Nutzung der Angebote durch einkommensschwache Gruppen weiterhin gewährleistet ist.
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- 14Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung einer Schule für Sprachbehinderte vom 21.01.1982 zum Ende des Schuljahres 2011/12 mit Wirkung ab 01.08.2017Zur Vorlage · 12/0157 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung der Astrid-Lindgren-Schule vor. Die Schule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache im Primarbereich, wird gemeinsam von den Städten Dorsten, Gladbeck, Haltern und Marl unterhalten, wobei die Stadt Dorsten die Schulträgerschaft innehat. Die beteiligten Kommunen sind zur Zahlung eines Schulkostenbeitrags verpflichtet, der sich nach der Schülerzahl richtet.
Hintergrund der Kündigung ist die Veränderung der schulischen Situation durch die Einrichtung von Förderzentren an anderen Standorten sowie die Umsetzung der schulischen Inklusion. Da die Stadt Haltern seit Februar 2011 keine Schüler mehr an der Einrichtung beschult und die Stadt Marl die Kooperationsvereinbarung bereits zum Ende des Schuljahres 2010/11 gekündigt hat, reduziert sich der Kreis der beteiligten Träger.
Die Kündigung soll fristgerecht zum Ende des Schuljahres 2011/12 erfolgen, wodurch die vertraglichen Verpflichtungen mit Wirkung zum 1. August 2017 enden würden. Für die aktuell beschulten Kinder ergeben sich keine Änderungen. Die Kündigung betrifft lediglich mögliche Neuaufnahmen in der Eingangsstufe ab dem Schuljahr 2012/13. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Schülerzahlen zu einer veränderten Kostenverteilung zwischen den verbleibenden Städten Dorsten und Gladbeck führen würde. Es wird angestrebt, für die Übergangszeit eine einvernehmliche Lösung der Kostenverteilung zu entwickeln.
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- 15Bebauungsplan Nr. 10a, - 5. Änderung - Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 12/0095 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0095 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a für das Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung nach der Aufgabe des Standorts der evangelischen Kirchengemeinde an der Lukasstraße.
Ursprünglich war für das Gelände eine Gemeinbedarfsfläche für kirchliche und soziale Einrichtungen vorgesehen. Während eine frühere Planung des Caritasverbandes Gladbeck e. V. die Errichtung einer Wohngruppe mit 24 Plätzen sowie eines Verwaltungsgebäudes vorsah, sieht die aktuelle Planung eine Neuausrichtung vor. Nach dem Abriss des Kirchengebäudes sollen drei Häuser mit jeweils neun barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden. Zudem soll der angrenzende Bereich für einen Kindergarten auf eine Kapazität von vier Gruppen erweitert werden.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen zur Aufnahme von Fernwärmeleitungen sowie Hinweise zur Sicherungsabfrage bezüglich früherer Bergbautätigkeiten in den Plan berücksichtigt. Da die entsprechenden Anregungen der beteiligten Unternehmen später zurückgezogen wurden, ist kein Beschluss über Anregungen erforderlich. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs verlief ohne Einwände der Bürger. Die Vorlage sieht nun den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB vor, um die 5. Änderung des Bebauungsplans rechtsverbindlich zu verabschieden.
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- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Bürgermeisters
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 21Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III - Gladbeck Butendorf/Braucknicht öffentlich
- 22Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2011nicht öffentlich
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich