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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 10a, - 5. Änderung - Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

12/0095 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0095 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a für das Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung nach der Aufgabe des Standorts der evangelischen Kirchengemeinde an der Lukasstraße.

Ursprünglich war für das Gelände eine Gemeinbedarfsfläche für kirchliche und soziale Einrichtungen vorgesehen. Während eine frühere Planung des Caritasverbandes Gladbeck e. V. die Errichtung einer Wohngruppe mit 24 Plätzen sowie eines Verwaltungsgebäudes vorsah, sieht die aktuelle Planung eine Neuausrichtung vor. Nach dem Abriss des Kirchengebäudes sollen drei Häuser mit jeweils neun barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden. Zudem soll der angrenzende Bereich für einen Kindergarten auf eine Kapazität von vier Gruppen erweitert werden.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen zur Aufnahme von Fernwärmeleitungen sowie Hinweise zur Sicherungsabfrage bezüglich früherer Bergbautätigkeiten in den Plan berücksichtigt. Da die entsprechenden Anregungen der beteiligten Unternehmen später zurückgezogen wurden, ist kein Beschluss über Anregungen erforderlich. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs verlief ohne Einwände der Bürger. Die Vorlage sieht nun den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB vor, um die 5. Änderung des Bebauungsplans rechtsverbindlich zu verabschieden.

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