Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0140 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für die Leistung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Regelungen gemäß § 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf einen Gesamtbetrag von 1.813.415 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Ausgaben sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der aufgeführten Summe in Höhe von 1.813.415 Euro zustimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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