Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung einer Schule für Sprachbehinderte vom 21.01.1982 zum Ende des Schuljahres 2011/12 mit Wirkung ab 01.08.2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung der Astrid-Lindgren-Schule vor. Die Schule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache im Primarbereich, wird gemeinsam von den Städten Dorsten, Gladbeck, Haltern und Marl unterhalten, wobei die Stadt Dorsten die Schulträgerschaft innehat. Die beteiligten Kommunen sind zur Zahlung eines Schulkostenbeitrags verpflichtet, der sich nach der Schülerzahl richtet.
Hintergrund der Kündigung ist die Veränderung der schulischen Situation durch die Einrichtung von Förderzentren an anderen Standorten sowie die Umsetzung der schulischen Inklusion. Da die Stadt Haltern seit Februar 2011 keine Schüler mehr an der Einrichtung beschult und die Stadt Marl die Kooperationsvereinbarung bereits zum Ende des Schuljahres 2010/11 gekündigt hat, reduziert sich der Kreis der beteiligten Träger.
Die Kündigung soll fristgerecht zum Ende des Schuljahres 2011/12 erfolgen, wodurch die vertraglichen Verpflichtungen mit Wirkung zum 1. August 2017 enden würden. Für die aktuell beschulten Kinder ergeben sich keine Änderungen. Die Kündigung betrifft lediglich mögliche Neuaufnahmen in der Eingangsstufe ab dem Schuljahr 2012/13. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Schülerzahlen zu einer veränderten Kostenverteilung zwischen den verbleibenden Städten Dorsten und Gladbeck führen würde. Es wird angestrebt, für die Übergangszeit eine einvernehmliche Lösung der Kostenverteilung zu entwickeln.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Schulausschuss
- Einrichtung offener Ganztagsschulen im Primarbereich an den städtischen Förderschulen zum Schuljahr 2012/13 27.02.2012
- Haushalt 2012 27.02.2012
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 1. Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Öffnung für Angebote in den Förderschulen für die Jahrgänge 5 und 6 2. Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2012 27.02.2012
- Namensgebung; Umbenennung der Fröbelschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Willy-Brandt-Schule 22.02.2012
- Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2012/13 22.02.2012
- Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule 22.02.2012