Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 1. Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Öffnung für Angebote in den Förderschulen für die Jahrgänge 5 und 6 2. Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0145 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht Änderungen an der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vor.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der bisherigen Satzung. Da eine Zusammenführung der Regelungen für die OGS-Angebote und die Kindertageseinrichtungen derzeit nicht angestrebt wird, soll die bestehende Satzung bis zum 31. Juli 2016 befristet werden. Zudem soll die Satzung dahingehend erweitert werden, dass die OGS-Angebote ab dem Schuljahr 2012/13 auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 an den städtischen Förderschulen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren wird eine Anpassung der Elternbeiträge zum 1. August 2012 vorgeschlagen. Ziel ist es, die Einnahmen um jährlich circa 23.000 Euro zu steigern, um den im Haushaltssicherungskonzept festgelegten Kostendeckungsgrad zu verbessern. Die Vorlage führt dazu aus, dass die Tarife damit wieder auf das Vorjahresniveau angehoben werden sollen. Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder bleiben unverändert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Entgelte im Vergleich zu anderen Kommunen preiswert bleiben und die Nutzung der Angebote durch einkommensschwache Gruppen weiterhin gewährleistet ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122702100144
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120306120546
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120306120614
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20120306120625
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