Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0099 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf einzureichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 8. Februar 2012 bis zum 22. März 2012 öffentlich aus. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen bei der Stadtverwaltung eingehen, werden diese nachgereicht, um eine abschließende Beratung in den zuständigen Gremien zu ermöglichen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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