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Beschlussvorlage

Zentraler Betriebshof Gladbeck (ZBG)

12/0166 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0166 befasst sich mit der organisatorischen Neuausrichtung und der Änderung der Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG). Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Gladbeck und der Notwendigkeit, Einsparvorgaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept umzusetzen, wird die Rückführung der Aufgabenbereiche des ZBG in die Kernverwaltung der Stadt vorgeschlagen.

Der Entwurf sieht vor, die Organisationsform als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 1. Januar 2013 aufzuheben und die Betriebssatzung zum gleichen Zeitpunkt zu beenden. Im Zuge dieser Reintegration sollen die Aufgabenbereiche der Abfallbeseitigung sowie der Straßenreinigung dem Dezernat III und die Grünflächenunterhaltung dem Dezernat V zugeordnet werden.

Durch die Rückführung der Grünunterhaltung in die Kernverwaltung entstehen laut Vorlage zusätzliche Aufwände von etwa 300.000 Euro in den Gebührenhaushalten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung, was einer Erhöhung von circa 2,8 Prozent entspricht. Die Finanzierung des Verwaltungsbereichs des ZBG war für das Jahr 2012 mit 2,3 Millionen Euro geplant. Die Verwaltung wurde mit der Vorbereitung der organisatorischen Eingliederung beauftragt. Das Rechnungsprüfungsamt wurde über die beabsichtigten Änderungen bereits im März 2012 informiert. Der Rat ist gemäß Gemeindeordnung für die Entscheidung über die Einschränkung oder Umwandlung der Rechtsform des ZBG zuständig.

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