Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Resolution des Rates der Stadt Gladbeck zur aktuellen Lage im SteinkohlebergbauZur Vorlage · 05/0316 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 30. Juni 2005 wurde die Beschlussvorlage 05/0316 behandelt. Gegenstand der Vorlage aus dem Bürgermeisterbüro war die Verabschiedung einer Resolution, die sich mit der aktuellen Lage im Steinkohlebergbau befasst.
Der Rat hat den beigefügten Entwurf der Resolution zur Situation des Steinkohlebergbaus beschlossen. Die Vorlage diente als Grundlage für die formelle Festlegung der Position der Stadt Gladbeck zu den damaligen Entwicklungen im Bergbausektor. Die Entscheidung erfolgte auf Basis der im Dokument enthaltenen Begründungen und der beigefügten Anlage, welche die inhaltlichen Details der Resolution spezifizieren.
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- 5Korruptionsbekämpfungsgesetz hier: Offenbarungspflicht für Rats- und AusschussmitgliederZur Vorlage · 05/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0218 befasst sich mit der Umsetzung des am 1. März 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Offenbarungspflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern in Gladbeck. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen in § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erweitert sich der Umfang der Auskunftspflichten gegenüber dem Bürgermeister. Neben den bisherigen Verpflichtungen gemäß § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen Mitglieder nun zusätzlich Informationen über den ausgeübten Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien oder Organen privatrechtlicher Unternehmen sowie Funktionen in Vereinen angeben.
Die Vorlage sieht vor, den bisherigen Ratsbeschluss vom 7. März 1986, der den Umfang der Auskunftspflicht festlegte, aufzuheben. Um die Verfahren zu vereinfachen, wird vorgeschlagen, die Anforderungen der Gemeindeordnung und des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in einem einheitlichen Anzeige- und Veröffentlichungsverfahren zusammenzuführen. Hierzu soll künftig ein neuer Vordruck verwendet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die jährliche Veröffentlichung der Daten. Es wird vorgeschlagen, dass die Veröffentlichung der Informationen durch den Bürgermeister auf der Homepage der Stadt Gladbeck erfolgt. Zudem sollen die entsprechenden Angaben für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rathaus einsehbar sein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Daten nach einer Auslegung des Gesetzes auch ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen erfolgen kann, jedoch ein Einvernehmen mit dem Rat angestrebt wird.
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- 6Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck besonders verdient gemacht habenZur Vorlage · 05/0239 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0239 des Bürgermeisterbüros sieht die Verabschiedung neuer Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten vor, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck verdient gemacht haben. Die aktuelle Regelung basiert auf den Richtlinien vom 14. September 2000.
Mit dem neuen Entwurf sollen die bestehenden Bestimmungen angepasst werden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Konkretisierung der Voraussetzungen für eine Auszeichnung mit der Ehrenplakette. Diese Anpassung erfolgte in Anlehnung an den Leitfaden zur Bearbeitung von Auszeichnungen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Zudem wird eine Stichtagsregelung für den Eingang von Ehrungsvorschlägen festgeschrieben, um die bisherige Verwaltungspraxis formell in den Richtlinien zu verankern.
Die Vorschlagsberechtigung für Ehrungen wird im neuen Entwurf auf den Bürgermeister sowie auf die Ratsfraktionen und die Mitglieder des Stadtrates begrenzt. Für die Umsetzung der neuen Richtlinien sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten. Der Entwurf wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 7Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 05/0304 · Beschlussvorlage
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Die DKP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Jugendhilfeausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung der Tätigkeit als stellvertretendes beratendes Mitglied durch ein bisheriges Mitglied der Fraktion.
Mit einem Schreiben vom 13. Juni 2005 bat die Fraktion darum, ein neues Mitglied für die Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss zu benennen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Benennung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Benennung der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss vorzunehmen. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 8Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 05/0301 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0301 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Zustimmung zu Ausgaben in einer Gesamthöhe von 221.817,00 Euro. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bilden die Paragrafen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Details zu den einzelnen Positionen sowie die Information darüber, wie diese Ausgaben finanziell gedeckt werden, sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Der Entwurf sieht vor, dass die im Dokument genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr durch die zuständigen Gremien genehmigt werden.
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- 9Jahresrechnung 2004Zur Vorlage · 05/0302 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0302 des Amts für kommunale Finanzen legt die am 16. Juni 2005 aufgestellte Jahresrechnung für das Jahr 2004 vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und diese zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein bereinigtes Ergebnis von etwa 138,2 Millionen Euro an Soll-Einnahmen und etwa 150,6 Millionen Euro an Soll-Ausgaben. Dies entspricht einem Fehlbetrag von 12.437.506,45 Euro. Im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltssatzung von 2004, die einen Fehlbedarf von 16.625.000 Euro vorsah, fiel der tatsächliche Fehlbetrag um etwa 4,2 Millionen Euro geringer aus.
Der Vermögenshaushalt weist bereinigte Soll-Einnahmen sowie Soll-Ausgaben in Höhe von jeweils rund 30,1 Millionen Euro aus, was einem Ergebnis von null Euro entspricht. Der Anstieg des Volumens im Vermögenshaushalt gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 22,512 Millionen Euro ist auf die Umschuldung von acht Krediten in einer Gesamthöhe von 10,18 Millionen Euro zurückzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt belief sich auf 2.242.911,40 Euro und lag damit über der erforderlichen Mindestzuführung von 1.874.442,22 Euro. Der Kassenabschluss vom 15. Juni 2005 ist der Vorlage beigefügt, während der Rechenschaftsbericht nachgereicht wird.
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- 10Beteiligungsbericht 2004 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 05/0260 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0260 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2004 für den Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Der Bericht hat die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Form zu dokumentieren, wobei insbesondere Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen, zu den Beteiligungsverhältnissen sowie zur Zusammensetzung der Organe enthalten sein müssen.
Der vorliegende Bericht stellt die achte Fassung seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 1997 dar und bildet den Stand zum 31. Dezember 2004 ab. Er berücksichtigt die im November 2004 vom Rat gefassten Beschlüsse bezüglich der Neubesetzung von Mitgliedern in den Organen der Beteiligungsgesellschaften und beschreibt die daraus resultierende städtische Vertretung in den Gremien. Zudem wird auf die Umbenennung der Emscher Lippe Agentur in WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH hingewiesen. Der Bericht wird seit 2003 über das Internet öffentlich zugänglich gemacht. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, den Beteiligungsbericht 2004 zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0277 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Im Fokus der Anpassung stehen die Tarife für Deutsch als Zweitsprache sowie Deutsch als Fremdsprache.
Die Kulturverwaltung schlägt vor, den Entgeltsatz für die Grundstufen 1 und 2 sowie für die Aufbau- und Abschlussstufen zum 1. September 2005 einheitlich auf 1,00 Euro je Unterrichtsstunde anzuheben. Zuvor beliefen sich die Sätze auf 0,50 Euro beziehungsweise 0,80 Euro pro Unterrichtsstunde. Hintergrund dieser Änderung ist die Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt für diese Kurse vor, dass von den berechtigten oder verpflichteten Teilnehmenden ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,00 Euro pro Unterrichtsstunde erhoben werden muss. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist Voraussetzung für den Erhalt finanzieller Zuwendungen durch das Bundesamt. Zudem soll durch die einheitliche Anpassung eine Gleichbehandlung der Teilnehmenden in allen Deutschkursen der Volkshochschule erreicht werden.
Neben der Tarifanpassung umfasst die Vorlage eine redaktionelle Überarbeitung der Entgeltordnung, die aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II notwendig wurde. Die Verwaltung geht von einer einmaligen Mehreinnahme von etwa 1.500 Euro aus. Es sind keine zusätzlichen Ausgaben vorgesehen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der zweiten Änderung der Entgeltordnung vor.
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- 127. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Charlotten-/Luisenstraße hier: Ergebnis der Offenlegung und Beschlussempfehlung an der Rat der Stadt GladbeckZur Vorlage · 05/0231 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0231 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Charlotten-/Luisenstraße. Das Verfahren umfasst die abschließende Prüfung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung sowie die Empfehlung zur endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gladbeck.
Der bisherige Planungsprozess begann mit einem Aufstellungsbeschluss im März 2004. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand im Zeitraum vom 29. März 2005 bis zum 28. April 2005 statt. Aus der Auslegung gingen keine Anregungen hervor.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25. Februar 2004 nebst dem dazugehörigen Erläuterungsbericht vom 23. März 2004 beschließt. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Änderung der Bezirksregierung in Münster zur Genehmigung vorgelegt. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck ein. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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- 13Bebauungsplan Nr. 138 Gebiet: Charlottenstraße / Luisenstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 05/0229 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 05/0229 sieht den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 138 im Gebiet Charlottenstraße/Luisenstraße vor. Auf einem etwa 0,8 Hektar großen Gelände, das ehemals von der Rhenag als Gaswerk genutzt wurde, plant die Gesellschaft Christopherus Seniorenresidenz GmbH die Errichtung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Das Bauvorhaben umfasst ein Seniorenzentrum mit einer Kapazität von 80 bis 82 Betten sowie ein spezialisiertes Zentrum für Demenzkranke mit 50 bis 52 Betten. Die geplante Bebauung soll aus einem dreigeschossigen Gebäude mit Satteldach bestehen. Zusätzlich ist an der Charlottenstraße ein dreigeschossiges Gebäude mit einem Vollgeschoss als Dachgeschoss vorgesehen, welches etwa 20 bis 25 Wohnungen für betreutes Wohnen bereitstellen soll. Die Erschließung des Geländes soll über das bestehende Verkehrsnetz erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird die Schaffung der Pflegeplätze für Demenzkranke aufgrund der fehlenden vergleichbaren Angebote in der näheren Umgebung unterstützt. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen ist, ist eine entsprechende Änderung erforderlich. Die bisherigen Beteiligungsverfahren der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange verliefen ohne Einwände oder mit Anregungen, die im Rahmen der Planung berücksichtigt wurden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Bebauungsplan nun als Satzung beschließen.
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- 14Bebauungsplan Nr. 102 Gebiet: Wielandstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 05/0228 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0228 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 102 für das Gebiet Wielandstraße in Gladbeck. Die etwa sieben Hektar große Fläche ist als Wohnbauland ausgewiesen, wobei die Stadt nach Verhandlungen mit dem Eigentümer rund 30 Prozent der Fläche zu günstigen Konditionen erwerben konnte. Die Planung sieht zwei Bauabschnitte vor, die durch einen Grünzug getrennt sind, sowie eine Bebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Ketten- oder Reihenhäusern entlang der Straßenränder und durch Erschließungsringe.
Im Rahmen der abschließenden Abwägung werden verschiedene Einwendungen behandelt. Die Deutsche Bahn äußerte Bedenken hinsichtlich des Bahnübergangs und der Entwässerung, während die Landwirtschaftskammer die Bereitstellung von Ersatzflächen forderte. Der Bezirksverband der Kleingärtner regte Änderungen an der Wegeführung und der Größe der Anlage an und verwies auf Entschädigungsansprüche. Zudem wurden Einwendungen von Privatpersonen gegen die Umwidmung von Grünland in Bauland sowie ein Alternativentwurf für eine vielfältigere Wohnbebauung durch einen Stadtplaner vorgelegt. Die Verwaltung weist diese Anregungen und den Alternativentwurf zurück, da der Abstimmungsprozess bereits abgeschlossen sei.
Der Rat soll den Einwendungen der genannten Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen nicht folgen und den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB fassen. Mit Inkrafttreten des neuen Plans sollen die bestehenden Pläne Nr. 38 im Geltungsbereich aufgehoben werden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen; Kosten entstehen erst im Zuge der künftigen Ausbauplanung.
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- 15Bebauungsplan Nr. 49 Gebiet: Rosenhügel und ECA-Siedlung hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 05/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 für die Gebiete Rosenhügel und ECA-Siedlung als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan, der seit dem 28. Juni 1974 rechtsverbindlich ist, regelte primär die Standorte von Garagen sowie die Zuwegungen und legte Baulinien und Baugrenzen fest. Aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten, wie der Dachneigung und fehlender Drempel, ist eine Nutzung der Dachgeschosse nach der aktuellen Regelung nicht möglich. Zudem sind Anbauten durch die Festsetzungen begrenzt.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass durch die Änderung der Wohnvorstellungen Wünsche nach einer nutzbaren Dachgeschossnutzung sowie der Errichtung zusätzlicher Nasszellen im Erdgeschoss als Anbau an die bestehende Bausubstanz entstanden sind. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf der Grundlage von § 34 BauGB erfolgen, was die Zulassung solcher kleinteiligen Anbauten und Dachgeschossausbauten ermöglichen soll.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im März 2004 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Offenlage des Entwurfs wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ohne Einwände, die städtebaulich sinnvoll erschienen. Mit dem Beschluss der Satzung wird der Bebauungsplan Nr. 49 aufgehoben; die Wirksamkeit tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt ein. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 16Bebauungsplan Nr. 81 Gebiet: Osttangente hier. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs 1 BauGBZur Vorlage · 05/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0233 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet Osttangente als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan Nr. 81 ist seit dem 15. Januar 1982 rechtsverbindlich. Ursprünglich als städtebauliche Neuordnung entlang der Feldhauser Straße geplant, beschränkte sich der Inhalt aufgrund nicht zustande gekommener Grundstücksverhandlungen auf die Regelung von Verkehrsflächen, insbesondere die Planfeststellung der Zweckeler Straße.
Die Aufhebung erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Verfahrens. Ein Großteil des Gebiets, welches das Bahngelände umfasst, soll durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 107 (Gebiet: Feldhauser-/ Bahnhof-/ Zweckeler Straße) nach einer neuen Plankonzeption überplant werden. Der verbleibende Bereich des Bebauungsplans Nr. 81 kann aufgehoben werden, da die darin enthaltenen Planungen bereits umgesetzt wurden. Nach der Aufhebung bleiben die Flächen als Verkehrsachsen mit örtlicher oder überörtlicher Bedeutung eingestuft.
Die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Frühjahr 2004 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Auch die Offenlage des Entwurfs im Frühjahr 2005 blieb ohne Einwendungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 81 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft tritt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben sind nicht vorgesehen.
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- 17Einleitungsbeschluss des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Bestimmung einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 05/0310 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Aufstellungsbeschluss eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Bestimmung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.
Anlass für die Vorlage ist die geplante Errichtung einer Windkraftanlage im Stadtteil Ellinghorst. Nach Informationen der Verwaltung und Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster ist ein solches Bauvorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig. Um die Entwicklung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet qualifiziert steuern zu können, wird die Einrichtung von Konzentrationszonen angestrebt. Durch die Ausweisung solcher Flächen soll die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf bestimmte Standorte begrenzt und die Planungshoheit der Kommune gestärkt werden.
Die Verwaltung plant, die im Jahr 1997 durchgeführte Untersuchung zur Prüfung möglicher Vorrangflächen zu aktualisieren und neue rechtliche sowie sachliche Gesichtspunkte einzubeziehen. Dabei sollen Kriterien für die Abgrenzung der Konzentrationszonen im Planungs- und Bauausschuss erörtert werden. Das Instrument des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ermöglicht es zudem, die Zurückstellung von Baugesuchen zu sichern, sofern die Durchführung der Planung durch ein Vorhaben gefährdet sein könnte. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den geltenden Satzungsregeln erfolgen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Bericht des Bürgermeisters über die 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 31. Mai 2005 - 02. Juni 2005 in Berlin -Zur Vorlage · 05/0307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 30. Juni 2005 einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 05/0307 ist die Information über die Ergebnisse der 33. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.
Die Versammlung des Deutschen Städtetages fand im Zeitraum vom 31. Mai 2005 bis zum 2. Juni 2005 in Berlin statt. Der Antrag sieht vor, dass der Bürgermeister über die Inhalte und die Berichte dieser Hauptversammlung an den Rat berichtet. Die Vorlage dient der parlamentarischen Information über die in der Versammlung behandelten Themen des kommunalen Verbandes.
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- 19Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Streichung der Kohlesubventionen -Zur Vorlage · 05/0311 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 05/0311 beantragt, das Thema der Streichung von Kohlesubventionen auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 30. Juni 2005 zu setzen. Der Antrag stützt sich auf die Einschätzung, dass die vollständige Einstellung der Subventionen durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bevorsteht und dies Auswirkungen auf die Stadt Gladbeck haben würde.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Pläne zur Streichung der Subventionen kritisiert. Zudem wird die Landesregierung NRW dazu aufgefordert, die entsprechenden Pläne zurückzunehmen. Die Vorlage wurde gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse eingereicht. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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- 20Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Gemeindefinanzreform -Zur Vorlage · 05/0312 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat für die Ratssitzung am 30. Juni 2005 den Antrag gestellt, das Thema der Gemeindefinanzreform auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die jüngste Reform keine Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der Kommunen bewirkt habe und der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinden derzeit gering sei. Ziel der Fraktion ist es, die Diskussion über eine neue, wirksame Gemeindefinanzreform wieder aufzunehmen, um die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen zu erhöhen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Diskussions- und Handlungsstand bezüglich der Gemeindefinanzreform zu berichten. Dabei sollen nach Möglichkeit auch Erkenntnisse einbezogen werden, die auf dem jüngsten Städtetag in Berlin gewonnen wurden. Die Vorlage wurde gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse eingereicht.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 26Wiederwahl eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk III - Gladbeck Butendorf/Braucknicht öffentlich
- 27Jahresabschluss 2004 ZBGnicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich