Bebauungsplan Nr. 138 Gebiet: Charlottenstraße / Luisenstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 05/0229 sieht den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 138 im Gebiet Charlottenstraße/Luisenstraße vor. Auf einem etwa 0,8 Hektar großen Gelände, das ehemals von der Rhenag als Gaswerk genutzt wurde, plant die Gesellschaft Christopherus Seniorenresidenz GmbH die Errichtung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Das Bauvorhaben umfasst ein Seniorenzentrum mit einer Kapazität von 80 bis 82 Betten sowie ein spezialisiertes Zentrum für Demenzkranke mit 50 bis 52 Betten. Die geplante Bebauung soll aus einem dreigeschossigen Gebäude mit Satteldach bestehen. Zusätzlich ist an der Charlottenstraße ein dreigeschossiges Gebäude mit einem Vollgeschoss als Dachgeschoss vorgesehen, welches etwa 20 bis 25 Wohnungen für betreutes Wohnen bereitstellen soll. Die Erschließung des Geländes soll über das bestehende Verkehrsnetz erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird die Schaffung der Pflegeplätze für Demenzkranke aufgrund der fehlenden vergleichbaren Angebote in der näheren Umgebung unterstützt. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Versorgungsfläche ausgewiesen ist, ist eine entsprechende Änderung erforderlich. Die bisherigen Beteiligungsverfahren der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange verliefen ohne Einwände oder mit Anregungen, die im Rahmen der Planung berücksichtigt wurden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Bebauungsplan nun als Satzung beschließen.
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