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Beschlussvorlage

Einleitungsbeschluss des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Bestimmung einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB)

05/0310 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Aufstellungsbeschluss eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Bestimmung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.

Anlass für die Vorlage ist die geplante Errichtung einer Windkraftanlage im Stadtteil Ellinghorst. Nach Informationen der Verwaltung und Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster ist ein solches Bauvorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig. Um die Entwicklung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet qualifiziert steuern zu können, wird die Einrichtung von Konzentrationszonen angestrebt. Durch die Ausweisung solcher Flächen soll die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf bestimmte Standorte begrenzt und die Planungshoheit der Kommune gestärkt werden.

Die Verwaltung plant, die im Jahr 1997 durchgeführte Untersuchung zur Prüfung möglicher Vorrangflächen zu aktualisieren und neue rechtliche sowie sachliche Gesichtspunkte einzubeziehen. Dabei sollen Kriterien für die Abgrenzung der Konzentrationszonen im Planungs- und Bauausschuss erörtert werden. Das Instrument des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ermöglicht es zudem, die Zurückstellung von Baugesuchen zu sichern, sofern die Durchführung der Planung durch ein Vorhaben gefährdet sein könnte. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den geltenden Satzungsregeln erfolgen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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