Bebauungsplan Nr. 102 Gebiet: Wielandstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0228 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 102 für das Gebiet Wielandstraße in Gladbeck. Die etwa sieben Hektar große Fläche ist als Wohnbauland ausgewiesen, wobei die Stadt nach Verhandlungen mit dem Eigentümer rund 30 Prozent der Fläche zu günstigen Konditionen erwerben konnte. Die Planung sieht zwei Bauabschnitte vor, die durch einen Grünzug getrennt sind, sowie eine Bebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Ketten- oder Reihenhäusern entlang der Straßenränder und durch Erschließungsringe.
Im Rahmen der abschließenden Abwägung werden verschiedene Einwendungen behandelt. Die Deutsche Bahn äußerte Bedenken hinsichtlich des Bahnübergangs und der Entwässerung, während die Landwirtschaftskammer die Bereitstellung von Ersatzflächen forderte. Der Bezirksverband der Kleingärtner regte Änderungen an der Wegeführung und der Größe der Anlage an und verwies auf Entschädigungsansprüche. Zudem wurden Einwendungen von Privatpersonen gegen die Umwidmung von Grünland in Bauland sowie ein Alternativentwurf für eine vielfältigere Wohnbebauung durch einen Stadtplaner vorgelegt. Die Verwaltung weist diese Anregungen und den Alternativentwurf zurück, da der Abstimmungsprozess bereits abgeschlossen sei.
Der Rat soll den Einwendungen der genannten Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen nicht folgen und den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB fassen. Mit Inkrafttreten des neuen Plans sollen die bestehenden Pläne Nr. 38 im Geltungsbereich aufgehoben werden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen; Kosten entstehen erst im Zuge der künftigen Ausbauplanung.
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