Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck besonders verdient gemacht haben
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0239 des Bürgermeisterbüros sieht die Verabschiedung neuer Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten vor, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck verdient gemacht haben. Die aktuelle Regelung basiert auf den Richtlinien vom 14. September 2000.
Mit dem neuen Entwurf sollen die bestehenden Bestimmungen angepasst werden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Konkretisierung der Voraussetzungen für eine Auszeichnung mit der Ehrenplakette. Diese Anpassung erfolgte in Anlehnung an den Leitfaden zur Bearbeitung von Auszeichnungen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Zudem wird eine Stichtagsregelung für den Eingang von Ehrungsvorschlägen festgeschrieben, um die bisherige Verwaltungspraxis formell in den Richtlinien zu verankern.
Die Vorschlagsberechtigung für Ehrungen wird im neuen Entwurf auf den Bürgermeister sowie auf die Ratsfraktionen und die Mitglieder des Stadtrates begrenzt. Für die Umsetzung der neuen Richtlinien sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten. Der Entwurf wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 52405100239
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beteiligungsbericht 2004 der Stadt Gladbeck 31.05.2005
- Bebauungsplan Nr. 49 Gebiet: Rosenhügel und ECA-Siedlung hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 13.05.2005
- Bebauungsplan Nr. 81 Gebiet: Osttangente hier. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs 1 BauGB 13.05.2005
- 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Charlotten-/Luisenstraße hier: Ergebnis der Offenlegung und Beschlussempfehlung an der Rat der Stadt Gladbeck 12.05.2005
- Bebauungsplan Nr. 102 Gebiet: Wielandstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 10.05.2005
- Bebauungsplan Nr. 138 Gebiet: Charlottenstraße / Luisenstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 10.05.2005