Korruptionsbekämpfungsgesetz hier: Offenbarungspflicht für Rats- und Ausschussmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0218 befasst sich mit der Umsetzung des am 1. März 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Offenbarungspflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern in Gladbeck. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen in § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erweitert sich der Umfang der Auskunftspflichten gegenüber dem Bürgermeister. Neben den bisherigen Verpflichtungen gemäß § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen Mitglieder nun zusätzlich Informationen über den ausgeübten Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien oder Organen privatrechtlicher Unternehmen sowie Funktionen in Vereinen angeben.
Die Vorlage sieht vor, den bisherigen Ratsbeschluss vom 7. März 1986, der den Umfang der Auskunftspflicht festlegte, aufzuheben. Um die Verfahren zu vereinfachen, wird vorgeschlagen, die Anforderungen der Gemeindeordnung und des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in einem einheitlichen Anzeige- und Veröffentlichungsverfahren zusammenzuführen. Hierzu soll künftig ein neuer Vordruck verwendet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die jährliche Veröffentlichung der Daten. Es wird vorgeschlagen, dass die Veröffentlichung der Informationen durch den Bürgermeister auf der Homepage der Stadt Gladbeck erfolgt. Zudem sollen die entsprechenden Angaben für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rathaus einsehbar sein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Daten nach einer Auslegung des Gesetzes auch ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen erfolgen kann, jedoch ein Einvernehmen mit dem Rat angestrebt wird.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Jahresabschluss 2004; hier: Bildung von Haushaltsresten 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2004 21.04.2005
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde 21.04.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geplanter Ausbau der B224 zur A52 / Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen 19.04.2005