Bebauungsplan Nr. 49 Gebiet: Rosenhügel und ECA-Siedlung hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 für die Gebiete Rosenhügel und ECA-Siedlung als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan, der seit dem 28. Juni 1974 rechtsverbindlich ist, regelte primär die Standorte von Garagen sowie die Zuwegungen und legte Baulinien und Baugrenzen fest. Aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten, wie der Dachneigung und fehlender Drempel, ist eine Nutzung der Dachgeschosse nach der aktuellen Regelung nicht möglich. Zudem sind Anbauten durch die Festsetzungen begrenzt.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass durch die Änderung der Wohnvorstellungen Wünsche nach einer nutzbaren Dachgeschossnutzung sowie der Errichtung zusätzlicher Nasszellen im Erdgeschoss als Anbau an die bestehende Bausubstanz entstanden sind. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf der Grundlage von § 34 BauGB erfolgen, was die Zulassung solcher kleinteiligen Anbauten und Dachgeschossausbauten ermöglichen soll.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im März 2004 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Offenlage des Entwurfs wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ohne Einwände, die städtebaulich sinnvoll erschienen. Mit dem Beschluss der Satzung wird der Bebauungsplan Nr. 49 aufgehoben; die Wirksamkeit tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt ein. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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