Bebauungsplan Nr. 81 Gebiet: Osttangente hier. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0233 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet Osttangente als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan Nr. 81 ist seit dem 15. Januar 1982 rechtsverbindlich. Ursprünglich als städtebauliche Neuordnung entlang der Feldhauser Straße geplant, beschränkte sich der Inhalt aufgrund nicht zustande gekommener Grundstücksverhandlungen auf die Regelung von Verkehrsflächen, insbesondere die Planfeststellung der Zweckeler Straße.
Die Aufhebung erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Verfahrens. Ein Großteil des Gebiets, welches das Bahngelände umfasst, soll durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 107 (Gebiet: Feldhauser-/ Bahnhof-/ Zweckeler Straße) nach einer neuen Plankonzeption überplant werden. Der verbleibende Bereich des Bebauungsplans Nr. 81 kann aufgehoben werden, da die darin enthaltenen Planungen bereits umgesetzt wurden. Nach der Aufhebung bleiben die Flächen als Verkehrsachsen mit örtlicher oder überörtlicher Bedeutung eingestuft.
Die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Frühjahr 2004 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Auch die Offenlage des Entwurfs im Frühjahr 2005 blieb ohne Einwendungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 81 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft tritt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben sind nicht vorgesehen.
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Dokumente
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