Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.04.2025
- 5Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 -Zur Vorlage · 25/0244 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Ein Bürger beanstandete, dass die im Jahr 2021 in Aussicht gestellte Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 bisher nicht eingeleitet wurde und zudem die versprochene Rückmeldung an die Anwohner sowie eine für Herbst 2024 geplante Veranstaltung unterblieben seien.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Änderung des Bebauungsplans erst nach Abschluss eines derzeit laufenden Innenentwicklungskonzepts im ersten Halbjahr 2026 möglich ist. Ein Aufstellungsbeschluss für das Planverfahren wird frühestens für Mitte 202<0xC2>6 vorgesehen, wobei die Finanzierung der Mittel voraussichtlich über den Haushalt 2027 erfolgen soll. Die Verwaltung entkräftet zudem den Vorwurf bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Hinweis, dass alle angekündigten Veranstaltungen durchgeführt wurden und keine Absagen erfolgten. Die zeitliche Verzögerung begründet die Verwaltung mit der notwendigen Priorisierung anderer städtebaulicher Aufgaben sowie der Erarbeitung fachlicher Grundlagen durch eine Untersuchung zu Gartenstadtsiedlungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beschwerde zurückzuweisen.
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- 6Änderungen von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 25/0241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt, nachdem Dr. Norbert Marißen, Philipp Euler und Andreas Martin ihre jeweiligen Ausschussmitgliedschaften niedergelegt haben. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Neubesetzung der vakanten Positionen gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW vor.
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr soll Philipp Böhm als ordentliches Mitglied nachrücken, während Nils Krajuschek das stellvertretende Mitglied ersetzt. Für den Betriebsausschuss ist vorgesehen, dass Nils Krajuschek zum ordentlichen Mitglied wird und Philipp Böhm die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Zudem soll Anna Böhm als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss berufen werden.
Die personellen Veränderungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Mit der Neubesetzung der Mandate sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden.
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- 7Änderungen von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 25/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0249 eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit beantragt. Anlass für diesen Antrag ist die Niederlegung des Mandats durch Dr. Constanze Chudaska in diesem Ausschuss.
Als Nachfolge wird Chantal Gollan vorgeschlagen, die als ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden soll. Die Neubesetzung erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion. Mit der personellen Veränderung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit unberührt.
Die vorliegende Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck vor. Zudem bestehen keine wesentlichen klimarelevanten Folgen durch die beantragte Änderung der Ausschussbesetzung. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf wird in der Sitzung des Rates am 26. Juni 2025 erwartet.
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- 8Wahl einer/eines Beigeordneten/Kämmer:inZur Vorlage · 25/0250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung der Position einer Beigeordneten bzw. Stadtkämmerin vor. Hintergrund ist das Ausscheiden der derzeitigen Amtsinhaberin aus dem Dienst zum 30. Juni 2025. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens sind insgesamt zehn Bewerbungen für die vakante Stelle eingegangen. Am 16. Juni 2025 fand ein Termin zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber statt, zu dem alle Mitglieder des Rates eingeladen waren.
Die Entscheidung über die Wahl obliegt dem Rat. Die Amtszeit der neu zu wählenden Beigeordneten ist gemäß den geltenden Vorschriften auf acht Jahre festgesetzt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person in die Besoldungsgruppe B 2 vor, für die eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 464,33 Euro brutto vorgesehen ist. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung behandelt, bevor sie in der Sitzung des Rates zur Entscheidung ansteht.
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- 9Beitritt der Stadt Gladbeck zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (regio iT eG)Zur Vorlage · 25/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant den Beitritt zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG, um die digitale Transformation der Verwaltung zu unterstützen. Mit der Mitgliedschaft in diesem IT-Dienstleister möchte die Stadt auf Kompetenzen im Bereich E-Government, Netzwerkbetreuung und Softwareentwicklung zurückgreifen. Dies umfasst auch den Einsatz von Smart-City-Lösungen wie Sensoren oder digitalen Stelen zur Vernetzung des Stadtgebietes.
Durch die Beteiligung sollen Leistungen abgedeckt werden können, die über das Angebot des kommunalen IT-Dienstleisters GKD Recklinghausen hinausgehen. Die Umsetzung der Leistungen ist im Rahmen einer Inhouse-Vergabe vorgesehen. Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit und der Austausch von Best Practices mit anderen Mitgliedskommunen angestrebt.
Finanziell umfasst der Beitritt den Erwerb von insgesamt 40 Geschäftsanteilen für einen Betrag von 40.000 Euro sowie ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 4.000 Euro. Eine Verpflichtung zu weiteren Nachschüssen besteht nicht. Die Mitgliedschaft ist auf eine Mindestdauer von drei Geschäftsjahren festgesetzt, wobei eine Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist. Als Vertreter der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung der Genossenschaft wird Christopher Schöps vorgeschlagen.
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- 10Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 25/0227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0227 zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage hierfür ist § 116a der Gemeindeordnung NRW, der eine Befreiung unter Einhaltung bestimmter Größenkriterien ermöglicht. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem eine Bilanzsumme von maximal 1,5 Milliarden Euro sowie die Bedingung, dass die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen jeweils weniger als die Hälfte der entsprechenden Werte der Gemeinde ausmachen.
Die Stadt Gladbeck erfüllt nach aktuellem Stand alle drei genannten Voraussetzungen. Da die vollständigen Daten für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht final vorliegen, erfolgt die Berechnung auf Basis der Jahre 2022 und 2023. Die Schwellenwerte werden dabei deutlich unterschritten. Im Falle einer Befreiung wird anstelle eines Gesamtabschlusses ein Beteiligungsbericht erstellt. Dieser Bericht umfasst alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, bietet somit umfassendere Informationen über die Beteiligungen und ist mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden. Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2024 feststellen.
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- 11Beteiligungsbericht 2023Zur Vorlage · 25/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0235 zum Beteiligungsbericht 2023. Dieser Bericht dient dazu, über die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Gladbeck in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu informieren. Die Notwendigkeit zur Erstellung des Berichts ergibt sich aus einem Ratsbeschluss vom 8. Mai 2024, mit dem die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt wurden.
Der vorliegende Bericht wurde zum vierten Mal in Folge nach dem Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erstellt und basiert auf dem Datenstand vom 31. Dezember 2023. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht. Zur Reduzierung von Material- und Druckkosten ist die aktuelle Fassung des Berichts derzeit nur als Anlage im Ratsinformationssystem einsehbar. Die Erarbeitung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2024 wird zeitnah begonnen, sobald alle notwendigen Jahresabschlussdaten der beteiligten Unternehmen vorliegen. Für die vorliegende Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 12Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 25/0234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Grund für die Anpassung ist eine veränderte Rechtslage durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches die Vorschriften für die Erstellung von Jahresabschlüssen in kommunalen Unternehmen modifiziert hat.
Bisher waren Kapitalgesellschaften in kommunaler Hand dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den strengen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften zu erstellen. Da die WiN Emscher-Lippe GmbH jedoch eine kleine Kapitalgesellschaft ist, soll der Vertrag so angepasst werden, dass die Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit wird. Die Erstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts soll weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen.
Neben dieser Anpassung umfasst die Vorlage redaktionelle Änderungen sowie die Möglichkeit, Gesellschafterversammlungen digital oder hybrid durchzuführen. Zudem wird eine Regelung zur Anpassung kommunaler Jahresfehlbeträge an die Teuerungsrate aufgenommen. Der Vertreter der Stadt Gladbeck soll in der nächsten Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2025 dem geänderten Vertragsentwurf zustimmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Änderung nicht erwartet.
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- 13Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 25/0252 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0252 regelt die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2025 in Gladbeck. Laut den Unterlagen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen belaufen sich die entsprechenden Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 185.000 Euro.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend, wobei Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin vorgesehen ist. Nach einer Vorberatung im Ausschuss am 23. Juni 2025 soll der Rat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 über den Beschlussentwurf entscheiden. Dieser sieht die Zustimmung zur Leistung der genannten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 14Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter der Emscher Lippe Energie GmbH auf bestimmte zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetzt GmbH (EVNG)Zur Vorlage · 25/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0228 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter gegenüber bestimmten Rechtsgeschäften der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG).
Derzeit befinden sich die Strom- und Gasnetze sowie die Anlagen des Messstellenbetriebs in Gladbeck und Bottrop im Eigentum der ELE. Diese Vermögensgegenstände sind zur Umsetzung der regulatorischen Entflechtung, dem sogenannten Unbundling, an die EVNG verpachtet. Im laufenden Jahr 2025 soll das Eigentum an diesen Anlagen auf die EVNG übertragen werden, um regulatorische Nachteile im Rahmen der Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde NRW zu vermeiden. Die Übertragung ist als steuerneutrale Ausgliederung geplant.
Um die bisherigen Kontrollmöglichkeiten der Gesellschafter auch nach der Eigentumsübertragung zu gewährleisten, soll der Gesellschaftsvertrag der ELE um einen neuen Absatz in § 13 ergänzt werden. Demnach muss die Geschäftsführung der ELE bei der Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung der EVNG – insbesondere bei Maßnahmen, welche die genannten Vermögensgegenstände betreffen – die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ELE einholen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 15Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31. März 2025Zur Vorlage · 25/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0253 wird die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2025 dargelegt. Der Bericht umfasst eine Ergebnisprognose für das Ende des Haushaltsjahres 2025 sowie eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen. Ergänzend dazu ist ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement mit Stand vom 31. Dezember 2024 Bestandteil der Unterlagen.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage sowie den Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Entscheidung über diesen Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 26. Juni 2025 vorgesehen.
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- 16Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2025 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 25/0251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. hat für den 7. September 2025 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Appeltatenfestes beantragt. Die geplante Öffnung soll in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Grundlage für diesen Antrag ist die Ermächtigung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW, Sonntagsöffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses anzuordnen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie der Handelsverband NRW Unterstützung für die Öffnung. Die Handwerkskammer Münster erhob keine Einwände, und die evangelische sowie die katholische Kirche widersprachen der Maßnahme nicht ausdrücklich. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Öffnung hingegen ab und verwies auf die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Verordnung zu beschließen. Als Begründung wird angeführt, dass das Appeltatenfest als örtliche Veranstaltung ein öffentliches Interesse begründet. Die geplante Öffnung beschränkt sich auf räumlich begrenzte Bereiche in der Innenstadt, die in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen liegen. Durch die zeitliche Überschneidung mit dem Festprogramm sollen die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen durch diesen Beschluss zu erwarten.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Erweiterung des Gedenkens am Jovyplatz. Die Beschlussvorlage 25/0254 sieht vor, den Platz durch ein ergänzendes Legendenschild auch dem Lebenswerk von Dr. Ernst Michael „meik“ Jovy zu widmen. Der Platz ist bislang dem ersten Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Michael Jovy, gewidmet.
Die Vorlage basiert auf den Arbeiten einer Schülerinnengruppe des Ratsgymnasiums unter der Leitung einer Lehrkraft. Die Gruppe befasste sich über einen Zeitraum von anderthalb Jahren mit dem Wirken von Dr. Ernst Michael „meik“ Jovy, der als Teil einer Widerstandsgruppe gegen den Nationalsozialismus agierte und 1983 als „Gerechter unter den Völkern“ geehrt wurde.
Zusätzlich zur Anbringung des Legendenschildes soll im Jahr 2026 eine historische Informationstafel auf dem Jovyplatz installiert werden. Diese Tafel soll die Geschichte des Platzes sowie die Lebenswerke von Vater und Sohn darstellen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 18aGenehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Wodzislaw -Zur Vorlage · 25/0242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dienstreise nach Wodzislaw vor. Anlass der Reise sind die 53. Tage Wodzislaw Slaski, zu denen die polnische Partnerstadt eine Delegation des Rates für den Zeitraum vom 18. bis 20. Juli 2025 eingeladen hat. Um eine frühzeitige Planung der Reise zu ermöglichen, wurden die Fraktionen bereits um die Benennung der Teilnehmenden gebeten.
Der Entwurf sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin vier weitere Mitglieder des Rates an der Reise teilnehmen sollen. Die Durchführung der Dienstreise ist per Flugzeug geplant. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind die anfallenden Reisekosten im Rahmen des Ergebnishaushalts zu berücksichtigen. Zudem wurde in der Vorlage eine negative Klimawirkung der geplanten Reise dokumentiert, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
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- 18bGenehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Schwechat -Zur Vorlage · 25/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss liegt ein Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise nach Schwechat vor. Anlass der Reise ist die Einladung der österreichischen Partnerstadt an eine Delegation des Rates zum Stadtfest im Zeitraum vom 29. bis 31. August 2025.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin vier weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Reise ist per Flugzeug geplant. Für die Reisekosten entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In der Vorlage wird zudem eine negative Klimawirkung durch die Flugreise festgehalten, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
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- 19Sachstand Digitalisierungsstrategie der Stadt GladbeckZur Vorlage · 25/0256 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 23. Juni 2025 wird über den aktuellen Sachstand der Digitalisierungsstrategie der Stadt Gladbeck berichtet. Seit der Verabschiedung dieser Strategie im Dezember 2023 arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung verschiedener Projekte, von denen einige bereits abgeschlossen sind, während andere sich in der Vorbereitung oder Umsetzung befinden.
Die Aufgaben der Stabstelle Digitalisierung umfassen die Modernisierung bestehender Systeme, die Optimierung von Schnittstellen sowie den Ausbau digitaler Strukturen zur Verbesserung der internen und externen Zusammenarbeit. Ziel ist die Entwicklung einer bürgernahen und modernen Stadtverwaltung durch die kontinuierliche Anpassung digitaler Prozesse. In der anstehenden Ausschusssitzung wird der Digitalisierungsbeauftragte über die bereits umgesetzten Maßnahmen sowie die weitere Umsetzungsstrategie informieren. Für diesen Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 20Einführung einer Software für hybride/digitale Ausschusssitzungen digitale Abstimmungen/WahZur Vorlage · 25/0245 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Einführung einer Software für hybride sowie digitale Ausschusssitzungen und digitale Abstimmungen in Gladbeck. Grundlage der Vorlage 25/0245 ist die Auswertung einer dreimonatigen Pilotphase, die im Februar 2025 mit der Software des Anbieters Linkando begann. Eine Projektgruppe hat die Ergebnisse im April evaluiert und empfiehlt die dauerhafte Nutzung des Systems. Als Gründe für die Einführung werden die technische Zuverlässigkeit, die Erleichterung digitaler Wahlen sowie die verbesserte Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf angeführt.
Die rechtliche Umsetzung hybrider Sitzungen außerhalb von Notfalllagen erfordert eine Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung. Der Rat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 11. September 2025 über diese Anpassungen entscheiden. Als praktischer Testschritt dient die Sitzung des Sportausschusses am 28. August 2025, bei der eine hybride Durchführung und digitale Abstimmungen erprobt werden sollen. Parallel dazu plant die Verwaltung den Abschluss eines Rahmenvertrags mit Linkando über Regio IT. Nach einer positiven Entscheidung des Rates können die einzelnen Ausschüsse anschließend eigenständig über die Einführung hybrider Sitzungsformate entscheiden.
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- 21Ideen- und Beschwerdemanagement bei der Stadt GladbeckZur Vorlage · 25/0255 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck setzt sich mit einem Bericht zum Ideen- und Beschwerdemanagement auseinander. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss vor. Ein solches Management soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fördern, innovative Lösungen für lokale Probleme ermöglichen und die Servicequalität der Verwaltungsleistungen steigern. Zudem dient es dazu, Missstände frühzeitig zu erkennen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Zur Einreichung von Anregungen, Beschwerden oder Hinweisen stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Neben der seit 2015 genutzten Gladbeck-App können sich Bürgerinnen und Bürger persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Büro der Bürgermeisterin wenden. Zusätzlich werden informelle Beteiligungsformate wie Bürgersprechstunden genutzt, um die Kommunikation zwischen der Stadtgesellschaft und der Verwaltung zu verbessern. Das zentrale Beschwerdemanagement im Bereich des Büros der Bürgermeisterin wird in seiner bisherigen Form fortgeführt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Ursachen von Kritik und Anregungen fortlaufend zu analysieren, um bestehende Verfahrensabläufe zu optimieren. Für die Durchführung dieser Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 22Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft hier: Antrag "Unterstützung des ersten Gladbecker Inklusionssportfestes"Zur Vorlage · 25/0261 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck berät über die finanzielle Unterstützung des ersten Gladbecker Inklusionssportfestes. Die Lebenshilfe Gladbeck und Bottrop e.V. beantragt im Namen des Runden Tisches „Inklusiv aktiv“ eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro aus dem Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft. Das Sportfest ist für den 9. Juli 2025 im Stadion Gladbeck geplant.
Die beantragten Mittel sollen dazu dienen, die durch ehrenamtliches Engagement entwickelten Angebote mit Materialien zu ergänzen, die auch für zukünftige Inklusionssportfeste genutzt werden können. Geplant sind unter anderem barrierefreie Sportangebote, Teamspiele sowie Informationsstände von Trägern und Verbänden. Das Projekt sieht eine Beteiligung von etwa 250 Menschen mit und 250 Menschen ohne Behinderung vor. Neben Schulen, wie der Jordan-Mai-Schule, sollen auch Vereine und Bürger an dem Fest teilnehmen.
Der Antrag wurde bereits durch die Werkstatt „Bewegung und Gesundheit“ des Bündnisses fachlich bewertet und als förderfähig empfohlen. Die Mittel stammen aus dem Vermögen der aufgelösten Stiftung „Zukunftswerkstatt Gladbeck“, welches dem Bündnis zur Verfügung steht. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Freigabe des Betrages vor.
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- 23Personal- und OrganisationsentwicklungskonzeptZur Vorlage · 25/0258 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 23. Juni 2025 wird das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Stadt Gladbeck zur Kenntnis gebracht. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 25/0258 bezieht sich auf die Aufgaben der Stabsstelle Personal und Organisationsentwicklung, welche zum 1. November 2022 eingerichtet wurde.
Die Aufgabe dieser Stabsstelle umfasst die Konzeption, Einführung sowie die Umsetzung einer strategischen und operativen Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Stadt Gladbeck als moderne und attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Das nun vorliegende Konzept bildet die Grundlage für diese Entwicklungsarbeit.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten für den Haushalt vorgesehen. Zudem wurde keine wesentliche Klimarelevanz des Vorgangs festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung erforderlich war. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss vor.
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- 24Umsetzung der Ausbauplanung Kindertagesbetreuung der Stadt Gladbeck: Großtagespflegestellen in Trägerschaft der Evangelisch - Lutherischen KirchengemeindeZur Vorlage · 25/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Erweiterung des Betreuungsangebots für Kleinkinder im Stadtbezirk III. Aufgrund eines bestehenden Bedarfs an Kitaplätzen für Kinder unter drei Jahren wurde mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde eine Maßnahme zur Schaffung von 18 neuen Plätzen in Großtagespflegestellen vereinbart. Hierzu soll ein ehemaliges Pfarrhaus in der Schwechater Straße umgebaut und in Kooperation mit dem angrenzenden Familienzentrum genutzt werden.
Die geschätzten Kosten für den Aus- und Umbau sowie die Ausstattung belaufen sich auf insgesamt 494.500 Euro. Während ein Großteil dieser Summe durch Investitionskostenförderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gedeckt werden soll, beantragt der Träger eine städtische Sonderförderung in Höhe von 151.060 Euro für die verbleibende Restsumme. Auch bei den laufenden Betriebskosten besteht ein Finanzierungsbedarf: Die Stadt würde einen jährlichen Anteil von etwa 360.060 Euro als Sonderförderung übernehmen, um die Differenz zwischen den Erträgen aus Kindpauschalen und den anfallenden Kosten zu decken. Als Eigenanteil der Kirchengemeinde wird der Verzicht auf eine marktübliche Miete für das Objekt gewertet.
Die Inbetriebnahme der neuen Plätze ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehen. Voraussetzung für die Umsetzung sind die Erteilung der Baugenehmigung sowie der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2025 bereits veranschlagt.
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- 25Umsetzung der Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gladbeck hier: Erweiterung der ev. KiTa Noah/kleine Welt (Ev. - Luth. Kirchengemeinde)Zur Vorlage · 25/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Erweiterung der evangelisch-lutherischen Kindertageseinrichtung „Noah/kleine Welt“. Hintergrund ist die Versorgungssituation im Wohnbezirk III, insbesondere in den Stadtteilen Rentfort-Nord und Alt-Rentfort, für die laut aktuellen Planungen ein Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sowie über drei Jahren besteht.
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde plant, die Kapazitäten der Einrichtung zu vergrößern. Dabei sollen die Plätze für Kinder über drei Jahre von 50 auf 75 und die Plätze für Kinder unter drei Jahre von 12 auf 22 erhöht werden. Für die Umsetzung der Erweiterung beantragt der Träger eine Investitionskostenförderung sowie die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Gladbeck, da die Kirchengemeinde die Kosten nicht vollständig selbst tragen kann.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für Ausbau und Ausstattung belaufen sich auf rund 834.700 Euro. Während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen Großteil der Investitionskosten fördert, hat die Stadt Gladbeck bereits eine Sonderförderung in Höhe von 110.000 Euro zugesagt. Die Inbetriebnahme der erweiterten Kapazitäten wird für den Zeitraum ab August 2026 angestrebt.
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- 26Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 25/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sieht die Stadt Gladbeck Sonderfördermittel für Kindertageseinrichtungen vor. Hintergrund ist die Unfähigkeit der Träger, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu decken. Durch die Bereitstellung dieser Mittel soll die Finanzierung der Platzangebote sowie die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung sichergestellt werden. Die Berechnung der Zahlungen erfolgt auf Basis von Durchschnittswerten aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024.
Die Förderung umfasst sowohl kirchliche als auch freie Träger. Bei den kirchlichen Anbietern, darunter der Kita-Zweckverband und die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde, sind spezifische Zuschüsse für bestimmte Gruppen sowie Mietkostenzuschüsse vorgesehen. Unter den freien Trägern sollen die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH unterstützt werden, da diese ihren Eigenanteil von 7,8 Prozent nicht aufbringen können. Die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt ist dabei an die gleichzeitige Übernahme des Eigenanteils gebunden. Der Sozialdienst katholischer Frauen verzichtet für den Hort Terebinthe auf eine Sonderförderung, da Betriebskosten durch Mieteinnahmen aus einer anderen Einrichtung gedeckt werden können.
Die Gesamtsumme der einmaligen Ausgaben für das Kindergartenjahr 2025/2026 beläuft sich auf 1.716.521 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Gewährung der Mittel zustimmt und der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die entsprechenden Mittel freigibt.
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- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziales Bündnis BIG-DKP - Tierschutz - ein aufopferndes Ehrenamt -
- 28Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziales Bündnis BIG-DKP - Namensgebung von Straßen usw. -
- 29Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2025Zur Vorlage · 25/0243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 mit dem Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2025. Grundlage der Vorlage ist die Beratung im Dezember 2024, bei der verschiedene Beschlüsse sowie Prüfaufträge zur Anpassung des Haushalts gefasst wurden.
Die beigefügte Liste dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse und Prüfaufträge. Um eine vollständige Übersicht zu gewährleisten, wurden in die Aufstellung auch die noch nicht abgeschlossenen Änderungsanträge aus den Vorjahren 2023 und 2024 integriert. Das Dokument dient somit der Überprüfung des Bearbeitungsstandes der fraktionsbezogenen Anträge über mehrere Haushaltsjahre hinweg.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Liste der Beschlüsse und Prüfaufträge zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Eine wesentliche Klimarelevanz liegt nicht vor.
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Hauptdokument|20250613111232-0|20250613111232-1|20250613111232-2|20250613111233-3|20250613111233-4
- 30Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 31Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 32Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 33Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 34Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.04.2025nicht öffentlich
- 35Ernennung einer/eines Beamt:innicht öffentlich
- 36aHöhergruppierung einer/eines Beschäftigten nicht öffentlich
- 36bHöhergruppierung einer/eines Beschäftigtennicht öffentlich
- 37Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 38Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich