Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter der Emscher Lippe Energie GmbH auf bestimmte zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetzt GmbH (EVNG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0228 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter gegenüber bestimmten Rechtsgeschäften der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG).
Derzeit befinden sich die Strom- und Gasnetze sowie die Anlagen des Messstellenbetriebs in Gladbeck und Bottrop im Eigentum der ELE. Diese Vermögensgegenstände sind zur Umsetzung der regulatorischen Entflechtung, dem sogenannten Unbundling, an die EVNG verpachtet. Im laufenden Jahr 2025 soll das Eigentum an diesen Anlagen auf die EVNG übertragen werden, um regulatorische Nachteile im Rahmen der Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde NRW zu vermeiden. Die Übertragung ist als steuerneutrale Ausgliederung geplant.
Um die bisherigen Kontrollmöglichkeiten der Gesellschafter auch nach der Eigentumsübertragung zu gewährleisten, soll der Gesellschaftsvertrag der ELE um einen neuen Absatz in § 13 ergänzt werden. Demnach muss die Geschäftsführung der ELE bei der Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung der EVNG – insbesondere bei Maßnahmen, welche die genannten Vermögensgegenstände betreffen – die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ELE einholen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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